Beratungsleistungen für Bauphysik - Sachverständigen-Begleitung Bundesförderung für effiziente Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0235
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen für Bauphysik - Sachverständigen-Begleitung Bundesförderung für effiziente Gebäude
Im Rahmen der Beauftragung ist die Beratung des Bauherrn und der Planungsbeteiligten über die gesamte Planungs- und Bauzeit sicherzustellen, um die energetischen Anforderungswerte gemäß KfW zu gewährleisten. Es sind neben notwendigen Abstimmungen mit der zuständigen Behörde sowie der Erstellung der Bestätigung zum Antrag oder die Bestätigung nach Durchführung für das entsprechende Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG 40 alle erforderlichen Leistungen eines Energie-Effizienzexperten durchzuführen.
Im Rahmen der Beauftragung ist die Beratung des Bauherrn und der Planungsbeteiligten über die gesamte Planungs- und Bauzeit sicherzustellen, um die energetischen Anforderungswerte gemäß KfW zu gewährleisten. Es sind neben notwendigen Abstimmungen mit der zuständigen Behörde sowie der Erstellung der Bestätigung zum Antrag oder die Bestätigung nach Durchführung für das entsprechende Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG 40 alle erforderlichen Leistungen eines Energie-Effizienzexperten durchzuführen.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Vertrags werden die Leistungsphasen 1 und 2 (Stufe 1) beauftragt. Die Leistungsphase 3 (Stufe 2), 5 bis 7 (Stufe 3), 8 und 9 (Stufe 4) sowie die besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Die Wertungssumme Preis wird zu den vergebenen Leistungspunkten der qualitativen Zuschlagskriterien in Relation gesetzt, um das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten.
Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die erweiterte Richtwertmethode nach „UfAB V 2.0“ ermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 1312EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=221110
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221110
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=221110
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221110
Folgende Mindestanforderungen werden an die drei einzelnen Referenzen gestellt:
- Referenz 1) Projekt eines Nichtwohngebäudes mit KfW-40-Förderung, förderfähige Kosten KG 300 und 400 DIN 276 (brutto) mindestens 15 Mio. EUR (brutto), Zuwendungsantrag eingereicht.
- Referenz 2) Projekt eines Wohn – oder Nichtwohngebäudes mit KfW-40-Förderung, förderfähige Kosten KG 300 und 400 DIN 276 (brutto) mindestens 15 Mio. EUR (brutto), Zuwendungsantrag eingereicht.
- Referenz 3) Projekt eines Nichtwohngebäudes mit KfW-40-Förderung, förderfähige Kosten KG 300 und 400 DIN 276 (brutto) mindestens 15 Mio. EUR (brutto), Verwendungsnachweis eingereicht.
a) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI.
b) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, bei Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV sind die Formblätter inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV einzeln einzureichen.
b) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Freitag, 07.01.2022, 12:00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist Auskunft zu erteilen. Von Donnerstag, 23.12.2021 bis Freitag, 07.01.2022 erfolgen keine Auskünfte zu den Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]