Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Wendelstein Werkstätten Vergabe Beförderungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1293/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raubling
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83064
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Wendelstein Werkstätten Vergabe Beförderungsleistungen
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 446 Teilnehmer) ab dem 01.07.2022 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige, seelische und / oder mehrfache körperliche Behinderungen) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu verschiedenen Einrichtungsstandorten und wieder zurück an mindestens 228 Tagen im Kalenderjahr.
Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Werk Raubling Mühlenstraße 7 83064 Raubling, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Werk Hochgernstraße Hochgernstraße 16 83026 Rosenheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Werk Aicherpark Kolbermoorer Straße 34 83026 Rosenheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Standort Grubholzerstraße Grubholzerstraße 16-18 83026 Rosenheim, Gruppenaußenarbeitsplätze Frasdorf- Fa. Danzer Daxa 14 83112 Frasdorf, Gruppenaußenarbeitsplätze Bad Aibling - SwissCaps Grassingerstraße 9 83043 Bad Aibling, Gruppenaußenarbeitsplätze Raubling - Fa. Hernik GmbH Auf der Gröb 2c 83064 Raubling, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Standort Am Oberfeld Am Oberfeld 13 83026 Rosenheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Förderstätte Raubling Mühlenstraße 7 83064 Raubling, Werkstatt und Förderstätte für Menschen mit Behinderung - Förderstätte Am Oberfeld Am Oberfeld 13 83026 Rosenheim
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung im Raum Rosenheim (derzeit 446 Teilnehmer) ab dem 01.07.2022 für die Dauer von mindestens 48 Monaten mit einseitiger Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um weitere 24 Monate. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige, seelische und / oder mehrfache körperliche Behinderungen) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu verschiedenen Einrichtungsstandorten sowie Außenarbeitsplätzen und wieder zurück an mindestens 228 Tagen im Kalenderjahr.
Laufzeit des Beförderungsvertrags für mindestens 48 Monate mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftragsgebers um weitere 24 Monate.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab. Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmen) vergeben, das insbesondere nicht nach den §§ 123, 124 GWB (Gesetz gegen Wettbwerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern derselben, im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern auch von diesen, nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen sind insbesondere:
- Eigenerklärung zur Eignung soweit nicht eine EEE (einheitliche europäische Eigenerklärung) abgegeben wird oder das Unternehmen im AVPQ (amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen) eingetragen ist. Inhalt unter anderem: Bestätigen des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, Angaben zu Insolvenz, Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung etc.
- Liste der Geschäftsführer und Prokuristen: Geburtsname, Geburtsdatum und -ort aller Geschäftsführer und Prokuristen (Unterlage des Bieters, dient der Einholung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vor Zuschlagserteilung bzw. Auskunft aus dem Wettbewerbsregister)
- Handelsregisterauszug bzw. gleichwertiger / anderer Nachweis zur Berufsausübung
Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftplicht mit Deckungssumen 30 Mio Euro (zweifach maiximiert) für Personenschäden und 20 Mio Euro (zweifach maximiert) für Sach- und Vermögensschäden.
Einzureichende Unterlagen:
entweder Vorlage einer Kopie des bestehenden Versicherungsvertrags oder eine Bestätigung eines Versicherers oder Versicherungsmaklers über das Bestehen der Versicherung oder die Zusicherung eines Versicherers/ Maklers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung gestellt wird.
Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftplicht mit Deckungssumen 30 Mio Euro (zweifach maiximiert) für Personenschäden und 20 Mio Euro (zweifach maximiert) für Sach- und Vermögensschäden.
Einzureichende Unterlagen:
entweder Vorlage einer Kopie des bestehenden Versicherungsvertrags oder eine Bestätigung eines Versicherers oder Versicherungsmaklers über das Bestehen der Versicherung oder die Zusicherung eines Versicherers/ Maklers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung gestellt wird.
Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards der Beförderung muss der Auftragnehmer über die TÜV/DEKRA Zertifizierung "sicherer Kranken- und Behinderten Transfer" (Zertifikat "sicherer-kranken-und-behindertentransfer.de") Stand 11/2017 Revision 11 oder eine gleichwertige Zertifizierung einer gleichwertigen anderen Konformitätsbewertungsstelle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügen.
Einzureichende Unterlagen:
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges TÜV/DEKRA Zertifizierung "sicherer Kranken- und Behinderten Transfer" bzw. gleichwertiges Zertifikat. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen all diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Beförderungsleistungen selbst erbringen, über die oben TÜV/DEKRA-Zertifizierung bzw. gleichwertige Zertifizierung verfügen, um für die Leistungserbringung geeignet zu sein. Soweit sich der Auftragnehmer für die Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedienen will, z.B. in Form des Einsatzes von Unterauftragnehmern, weil er selbst die Eignungsanforderungen nicht erfüllt, hat er vor Auftragserteilung gem. § 47 Vergabeverordnung ("Eignungsleihe") nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. mittels Verpflichtungserklärung). Soweit der Bieter für die Erbringung der Beförderungsleistung Nachunternehmer im Umfang von 20 % oder mehr der Beförerungsleistungen einsetzt, muss auch der Nachunternehmer über die TÜV/DEKRA-Zertifizierung bzw. gleichwertige Zertifizierung verfügen.
Die Beförderung erfolgt ausschließlich durch Kraftfahrzeuge, die folgende Merkmale aufweisen müssen (Mindestanforderungen - Nichterfüllen führt zum Ausschluss des Angebots):
- Alle Fahrzeuge müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Nutzungs- und Funktionsanforderungen (z.B. §§ 41, 42 BOKraft i.V.m. § 29 StVZO) sowie der DIN 75078 Teil 1 entsprechen. Insbesondere müssen die vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen vorgenommen werden.
- Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein.
- In den Fahrzeugen müssen alle vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen sicherheits- und verkehrstechnischen Einrichtungen und Hilfsmittel für Behindertentransportkraftwagen (Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt werden) in der jeweils gültigen Fassung vorhanden sein. Insbesondere ist dies die Einhaltung der DIN 75078 Teil 2-2, z.B. Kraftknotensystem für Rollstuhlfahrer.
- Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht mit mehr als 9 Sitzen (einschließlich Fahrer) ausgestattet sein.
- Jedes Fahrzeug muss mit Kindersicherungen ausgestattet sein, um unvorhergesehenes Öffnen der Türen durch die Beförderungsteilnehmer zu verhindern. Die Türen dürfen nur durch Fahrer oder Begleitpersonen geöffnet werden.
- Die Fahrzeuge müssen mit einem Mobiltelefon mit Freisprechanlage ausgestattet sein. Es ist sicherzustellen, dass das Mobiltelefon während der Beförderungszeit eingeschaltet ist. Eltern / Angehörige / die rechtliche Betreuung und die Einrichtung erhalten die Mobilfunknummer, unter der das entsprechende Fahrzeug erreichbar ist, vom Auftragnehmer mitgeteilt.
- Fahrzeuge zur Rollstuhlbeförderung müssen mit einem hydraulischen Rollstuhllift oder vergleichbar ausgerüstet sein.
- In allen Fahrzeugen müssen eine funktionstüchtige Klimaanlage und ein Radio- oder ein anderes Musikabspielgerät verbaut sein.
- Die besondere Beschilderung der Fahrzeuge nach § 33 Abs. 4 bzw. 5 BOKraft ist einzuhalten. Zusätzlich sind die Fahrzeuge durch entsprechende Schilder oder Aufkleber mit der jeweiligen Tourenbezeichnung zu kennzeichnen.
- Das Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs darf nicht vor dem 01.07.2014 liegen.
- Die Laufleistung der eingesetzten Fahrzeuge darf zum Zeitpunkt der Vertragsausführung nicht mehr als 125.000 km betragen
- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens den Schadstoffklassen Euro 4 entsprechen
Bei der Benutzung von Taxi / PKW gelten die Vorschriften der BOKraft nicht. Sie müssen jedoch nachweislich zur Beförderung zugelassen sein.
Der vorgehaltene Fahrzeug-Pool muss groß genug sein, um z.B. Ausfälle von Fahrzeugen oder notwendige Fahrzeugwechsel in kürzester Zeit kompensieren zu können.
Vorzulegende Unterlage: Fahrzeugliste mit Angaben zu
- Fahrzeugart (PKW / Bus / Bus mit Rollstuhllift etc.)
- Hersteller des Fahrzeugs
- Modellname des Fahrzeugs
- Benzin- oder Dieselfahrzeug, ggf. auch Elektro- oder Hybridfahrzeug
- Erstzulassung des Fahrzeugs
- Laufleistung des Fahrzeugs zum Stichtag der Angebotserstellung
- Regelmäßiger Standort
- Bestätigung Klimaanlage
- Angabe der Sonderausstattung, insbesondere Rollstuhllift / Rollstuhlrampe
- Angabe der Sicherheitsausstattung
- Bestätigung Sitzanzahl, Mobiltelefon und Radio bzw. Musikabspielgerät
- Bestandsfahrzeug oder Neuanschaffung
Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards der Beförderung muss der Auftragnehmer über die TÜV/DEKRA Zertifizierung "sicherer Kranken- und Behinderten Transfer" (Zertifikat "sicherer-kranken-und-behindertentransfer.de") Stand 11/2017 Revision 11 oder eine gleichwertige Zertifizierung einer gleichwertigen anderen Konformitätsbewertungsstelle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügen.
Einzureichende Unterlagen:
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges TÜV/DEKRA Zertifizierung "sicherer Kranken- und Behinderten Transfer" bzw. gleichwertiges Zertifikat. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen all diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Beförderungsleistungen selbst erbringen, über die oben TÜV/DEKRA-Zertifizierung bzw. gleichwertige Zertifizierung verfügen, um für die Leistungserbringung geeignet zu sein. Soweit sich der Auftragnehmer für die Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedienen will, z.B. in Form des Einsatzes von Unterauftragnehmern, weil er selbst die Eignungsanforderungen nicht erfüllt, hat er vor Auftragserteilung gem. § 47 Vergabeverordnung ("Eignungsleihe") nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. mittels Verpflichtungserklärung). Soweit der Bieter für die Erbringung der Beförderungsleistung Nachunternehmer im Umfang von 20 % oder mehr der Beförerungsleistungen einsetzt, muss auch der Nachunternehmer über die TÜV/DEKRA-Zertifizierung bzw. gleichwertige Zertifizierung verfügen.
Die Beförderung erfolgt ausschließlich durch Kraftfahrzeuge, die folgende Merkmale aufweisen müssen (Mindestanforderungen - Nichterfüllen führt zum Ausschluss des Angebots):
- Alle Fahrzeuge müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Nutzungs- und Funktionsanforderungen (z.B. §§ 41, 42 BOKraft i.V.m. § 29 StVZO) sowie der DIN 75078 Teil 1 entsprechen. Insbesondere müssen die vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen vorgenommen werden.
- Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein.
- In den Fahrzeugen müssen alle vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen sicherheits- und verkehrstechnischen Einrichtungen und Hilfsmittel für Behindertentransportkraftwagen (Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt werden) in der jeweils gültigen Fassung vorhanden sein. Insbesondere ist dies die Einhaltung der DIN 75078 Teil 2-2, z.B. Kraftknotensystem für Rollstuhlfahrer.
- Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht mit mehr als 9 Sitzen (einschließlich Fahrer) ausgestattet sein.
- Jedes Fahrzeug muss mit Kindersicherungen ausgestattet sein, um unvorhergesehenes Öffnen der Türen durch die Beförderungsteilnehmer zu verhindern. Die Türen dürfen nur durch Fahrer oder Begleitpersonen geöffnet werden.
- Die Fahrzeuge müssen mit einem Mobiltelefon mit Freisprechanlage ausgestattet sein. Es ist sicherzustellen, dass das Mobiltelefon während der Beförderungszeit eingeschaltet ist. Eltern / Angehörige / die rechtliche Betreuung und die Einrichtung erhalten die Mobilfunknummer, unter der das entsprechende Fahrzeug erreichbar ist, vom Auftragnehmer mitgeteilt.
- Fahrzeuge zur Rollstuhlbeförderung müssen mit einem hydraulischen Rollstuhllift oder vergleichbar ausgerüstet sein.
- In allen Fahrzeugen müssen eine funktionstüchtige Klimaanlage und ein Radio- oder ein anderes Musikabspielgerät verbaut sein.
- Die besondere Beschilderung der Fahrzeuge nach § 33 Abs. 4 bzw. 5 BOKraft ist einzuhalten. Zusätzlich sind die Fahrzeuge durch entsprechende Schilder oder Aufkleber mit der jeweiligen Tourenbezeichnung zu kennzeichnen.
- Das Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs darf nicht vor dem 01.07.2014 liegen.
- Die Laufleistung der eingesetzten Fahrzeuge darf zum Zeitpunkt der Vertragsausführung nicht mehr als 125.000 km betragen
- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens den Schadstoffklassen Euro 4 entsprechen
Bei der Benutzung von Taxi / PKW gelten die Vorschriften der BOKraft nicht. Sie müssen jedoch nachweislich zur Beförderung zugelassen sein.
Der vorgehaltene Fahrzeug-Pool muss groß genug sein, um z.B. Ausfälle von Fahrzeugen oder notwendige Fahrzeugwechsel in kürzester Zeit kompensieren zu können.
Vorzulegende Unterlage: Fahrzeugliste mit Angaben zu
- Fahrzeugart (PKW / Bus / Bus mit Rollstuhllift etc.)
- Hersteller des Fahrzeugs
- Modellname des Fahrzeugs
- Benzin- oder Dieselfahrzeug, ggf. auch Elektro- oder Hybridfahrzeug
- Erstzulassung des Fahrzeugs
- Laufleistung des Fahrzeugs zum Stichtag der Angebotserstellung
- Regelmäßiger Standort
- Bestätigung Klimaanlage
- Angabe der Sonderausstattung, insbesondere Rollstuhllift / Rollstuhlrampe
- Angabe der Sicherheitsausstattung
- Bestätigung Sitzanzahl, Mobiltelefon und Radio bzw. Musikabspielgerät
- Bestandsfahrzeug oder Neuanschaffung
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind sämtlich in dem Beförderungsvertrag (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 der Vergabe- und Vertragsunterlagen, aufgeführt. Danach bestehen neben den dort aufgeführten weiteren Bedingungen insbesondere folgende besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bestehen einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro, ausgestellt von einem Kreditinstitut, das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftraum haben muss. Der Bürge hat in der Bürgschaftsurkunde für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft für Beträge bis zu der vorgenannten Gesamtsumme nach deutschen Recht zu übernehmen und auf die Einrede der Vorauszahlung zu verzichten. Außerdem muss die Bürgschaft unbefristet sein und nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjähren.
Einzureichende Unterlage /Nachweis:
entsprechende Bestätigung eines Kreditinstitus, dass die Bereitschaft besteht, die Bürgschaft im Auftragsfall zu diesen Konditionen stellen. Der Auftragnehmer ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zuschlag verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach Nachfristsetzung von zwei Wochen nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
Die Anwesenheit von Dritten (d.h. von Personen außerhalb der Organistationseinheit der Kontaktstelle und des Auftraggebers) ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nachdem, ob der Auftraggeber von seinem Vertragsverlängerungsrecht von weiteren 24 Monaten Gebrauch macht (sh.Ziffer II.2.7 dieser Bekanntmachung), erfolgen voraussichtlich weitere Bekanntmachungen, entweder in 2025/2026 oder in 2027/2028.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in Ziffer I.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt allein auf elektronischem Weg und elektronisch in Textform gem. 126 b BGB über die für diese Vergabe eingesetzte Vergabeplattform, hier die Vergabeplattform DTVP (https://www.dtvp.de/).
Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten in Textform ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für die Angebotserstellung ist für die Abgabe das Bieterkonto des bestellten Vertreters der Bietergemeinschaft zu verwenden soweit die Bietergemeinschaft nicht über einen eigenen Plattformzugang verfügt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem oben genannten Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art, hat zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYDH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.