Kfz-Versicherungsdienstleistungen für die Stadt Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 0477
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kfz-Versicherungsdienstleistungen für die Stadt Rosenheim
Beschaffung von Kfz-Versicherungsdienstleistungen im Wege einer Rahmenvereinbarung. Versichert werden soll die Kfz-Flotte der Stadt Rosenheim und deren Eigenbetriebe, der GRWS sowie des Pro Arbeit e.V.. Der Rahmenvertrag soll mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern und für höchstens vier Jahre abgeschlossen werden.
Königstraße 24, 83022 Rosenheim
Beschaffung von Kfz-Versicherungsdienstleistungen im Wege einer Rahmenvereinbarung. Versichert werden soll die Kfz-Flotte der Stadt Rosenheim und deren Eigenbetriebe, der GRWS sowie des Pro Arbeit e.V.. Der Rahmenvertrag soll mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern und für höchstens vier Jahre abgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kfz-Versicherungsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de