Bezeichnung des Auftrags Erweiterung Gymnasium Oberstdorf, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markt Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-oberstdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bezeichnung des Auftrags Erweiterung Gymnasium Oberstdorf, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Der Markt Oberstdorf plant die Erweiterung des Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium, Rubinger Straße 8 in 87561 Oberstdorf. Die Maßnahme beinhaltet die Erweiterung des Schulgebäudes von Zwei- auf Dreizügigkeit, den Abbruch einer Zweifeldsporthalle und den Neubau einer Dreifeldsporthalle.
Die Mittelschule samt Turnhalle ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Der Architekt hat die LPH 1 bereits erbracht. Es wird eine Variante der Machbarkeitsstudie bevorzugt, Änderungen zur Optimierung sind aber möglich. Ein vorläufiges Raumprogramm liegt vor, das ggf. noch um Flächen für die Ganztagesbetreuung erweitert werden muss. Die Wirtschaftlichkeit für den Neubau einer Tiefgarage ist in der LPH 2 vom Architekten zu betrachten.
87561 Oberstdorf
Gegenstand des Auftrags sind Plaungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser
Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— LPH 1-9: Bezeichnung von digitalen Dokumenten nach Vorgaben des Auftraggebers (unterschriftsreif),
— LPH 1: Bestandsaufnahme vorhandener technischer Anlage,
— LPH 2: Mitwirken bei einer vertieften Kostenschätzung (bis zur 3. Gliederungsebene),
— LPH 2: Stellungnahme zum textlichen Teil des Antrags auf Gewährung von Fördermitteln mit Darlegung der gewählten Anlagentechnik,
— LPH 3, 5: Mitwirken und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (bis zur 3. Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken
— LPH 6: Erstellen eines technischen Wartungs- und Betriebshandbuchs f. alle Betriebseinrichtungen (Bestand u. Neubau), inkl. Dokumentation
— LPH 9: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistung für die ersten 5 Jahre zur Optimierung der Verbräuche (1x jährlich)
— LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Bei diesem Projekt werden Förderungen bei der Regierung von Schwaben beantragt.
Die Maßnahme beinhaltet folgende Leistungsbereiche: Trafoanlagen, Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsanlagen, LED-Beleuchtungsanlagen, Lichtberechnung, EIB-Steuerungsanlagen, Telekommunikationsanlagen/EDV-Anlagen, Elektroakustische Anlagen, Fernseh- und Antennenanlagen, Zeitdienstanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, Übertragungsnetze, Aufzugsanlagen, Beschattungsanlagen, Verdunkelungsanlagen, Bestandserfassung und Erweiterungskonzepte für die Bestandsanlagen, technische Wartungs- und Betriebshandbücher für den Bestand und den Neubau inkl. Dokumentation.
Voraussichtlicher Zeitplan:
Die Angebotswertung ist vorgesehen für Oktober 2021. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht Anfang November 2021. Der Planungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Fertigstellung der Schulerweiterung ist bis Mitte 2025 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt:
— Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8+9, gem. § 55 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden.
Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind
ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Unterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebotsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht.
c) Angebotsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Angebotsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Angebot beizulegen.
e) Informationspflicht des Bieters: Die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Einreichungsfrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Einreichungsfrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Einreichungsfrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland