Kläranlage Schwarzenbruck, Außenanlagen, Los 23 Referenznummer der Bekanntmachung: 153/13/L23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbruck-Gsteinach
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90592
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Schwarzenbruck, Außenanlagen, Los 23
Straßen- und Wegebauarbeiten in der Kläranlage Schwarzenbruck
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge der Außenanlagen sind im Wesentlichen folgende Arbeiten auszuführen:
ca. 2.300 m³ Bodenabtrag für Straßen und Wege
ca. 3.000 m² Geländeprofilierung
ca. 620 m³ Oberboden liefern und andecken
ca. 3.500 m³ Schottertragschicht
ca. 3.400 m² Asphalttragschicht
ca. 3.400 m² Asphaltdeckschicht
ca. 1.300 m² Pflasterflächen mit Betonpflaster
ca. 860 m² Pflasterflächen mit Rasenfugen-Betonpflaster
ca. 530 m Randabschluss mit Granitpflastersteinen
ca. 1.100 m Randabschluss mit Betonrabatten und Betonpflastersteinen
ca. 360 m² Stützwand mit Steinkörben, ca. 1,0 bis 2,5 m hoch
ca. 12 Stück Sinkkästen einschl. Anschlussleitungen
ca. 40 m² flüssigkeitsdichte Abtankfläche aus Beton-Fertigteilen als LAU-Anlage
ca. 1 Stück Auffangschacht mit Beschichtung nach WHG einschl. Einbauten
ca. 60 Stück Anpassung von Schächten und Schachtabdeckungen
ca. 25 Stück Anpassung von Schieber- und Hydrantenkappen
ca. 30 m Entwässerungsleitungen DN 100 – DN 200
kleinere Betonarbeiten für Schächte, Fundamente etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, den Auftragsarten und der Auftragszeit ausgeführt haben. Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.