Kläranlage Schwarzenbruck, Einfriedung Kläranlage, Los 24 Referenznummer der Bekanntmachung: 153/13/L24
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbruck-Gsteinach
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90592
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Schwarzenbruck, Einfriedung Kläranlage, Los 24
Einzäunung und Tore in der Kläranlage Schwarzenbruck
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
ca. 360 m Stahl-Gitterzaun, 2,00 m hoch, teilweise auf Gabionenwand
1 Stück elektrisches Seitenschiebetor, freitragend, 5,50 m breit
1 Stück Drehflügeltor mit Stahlpfosten, 4,00 m breit
1 Stück Toranlage mit Pforte und Drehflügeltor, 4,00 m breit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, den Auftragsarten und der Auftragszeit ausgeführt haben. Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.