Sanierung BIMO Theuern - Bühnentechnische Anlagen BA 2 neu Referenznummer der Bekanntmachung: BIMO-2017-61
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung BIMO Theuern - Bühnentechnische Anlagen BA 2 neu
Sanierung BIMO Theuern, Portnerstraße 1, 92245 Kümmersbruck/Theuern - Bühnentechnische Anlagen BA 2 neu
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung, Modernisierungund Nutzungsänderung des Kultur-Schlosses in Theuern in 3 Bauabschnitten.Neben dem Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern ist im 1. Obergeschoss desSüdtrakts ein Veranstaltungsbereich mit zwei Sälen untergebracht.Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in Abstimmung mit demBayerischen Landesamt für Denkmalpflege saniert. Die Vorgaben sind zwingendeinzuhalten.In diesem 2. Bauabschnitt sollen unter anderem die Veranstaltungstechnik im großenund kleinen Saal erneuert werden.Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:Teilabbau der vorhandenen Bühnenkonstruktionen und Erneuerung entsprechendden neuen Abmessungen. Lieferung und Einbau von diversen Traversen, einerBildleinwand, Laststangenzug im Saal und Vorhangantrieb.Einbau von 3 Handseilwinden .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.