EC 2022 - Rahmenvereinbarungen mobile Stromversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: EC 30
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen mobile Stromversorgung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind vier Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und Errichtung von temporären mobilen Stromversorgungen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für die internationale Sportveranstaltung European Championships 2022 in München.
Der oder die Anbieter sollen sämtliche ausgeschriebenen temporären mobilen Stromversorgungen für die European Championships 2022 in München bereitstellen. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Vorhaltung, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Die Bieter können einen Kombinationsrabatt für alle Loskombinationen anbieten. Die Lose können untereinander beliebig kombiniert werden. Der Zuschlag wird auf eine oder mehrere Loskombinationen erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination bzw. Loskombinationen günstiger ist als die Einzelvergabe. Siehe dazu näher das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts".
Olympiapark
Aufbau einer temporären Stromversorgung im Bereich des Olympiaparks München. Hauptsächlich in den Bereichen Olympiastadion, Olympiahalle, Parkharfe, Eissporthalle, Olympiaberg und Tollwoodgelände. Die Versorgung erfolgt dezentral aus Übergabepunkten, die der Auftraggeber (hier vertreten durch die SWM Service GmbH) zur Verfügung stellt.
Innenstadt
Aufbau einer temporären Stromversorgung im Bereich der Münchner Innenstadt. Hauptsächlich in den Bereichen Königsplatz, Odeonsplatz und Wittelsbacher Platz sowie entlang der Marathonstrecke und Radrennroute in der Münchner Innenstadt. Die Versorgung erfolgt dezentral aus Übergabepunkten, die der Auftraggeber (hier vertreten durch die SWM GmbH) zur Verfügung stellt.
Umgebung
Aufbau einer temporären Stromversorgung im Bereich des Münchner Stadtgebiets sowie des Umlandes. Hauptsächlich in den Bereichen Messe München, Rudi Sedlmayer Halle, Regattabahn Oberschleißheim, Stadtmitte Landsberg am Lech, Stadtmitte Murnau und Stadtmitte Fürstenfeldbruck. Die Versorgung erfolgt dezentral aus Übergabepunkten, die der Auftraggeber (hier vertreten durch die Bayernwerk AG, die SWM GmbH, die Stadtwerke Fürstenfeldbruck, die Gemeindewerke Murnau sowie die Stadtwerke Landsberg) zur Verfügung stellt.
Generatoren und USV
Aufbau von mobilen Stromgeneratoren und USV-Anlagen. Die Anlagen werden an den Standorten der Lose 1 bis 3 in die dort jeweils errichteten mobilen Versorgungsanlagen eingebunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
4) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
5) Angabe zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
2) Bankerklärung der Hausbank des Unternehmens, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
1) Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht und der Bieter diese Versicherung im Auftragsfall abschließen wird.
2) Bankerklärung
Vorlage einer Bankerklärung der Hausbank des Unternehmens, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt.
1. Vorlage eine Bestätigung über die Erteilung einer Gastkonzession (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
2. Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
1. Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Energieversorgers (Stadtwerke München GmbH), dass eine Gastkonzession im Fall der Auftragserteilung erteilt werden würde.
2. Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt mindestens voraus, dass die Referenz eine Großveranstaltung (Sport, Kultur Politik etc.) von mindestens nationaler Bedeutung zum Gegenstand hat. Die Vergleichbarkeit setzt zudem voraus, dass die Netto-Auftragssumme der Referenz mindestens 10 % der Höchstabnahmemenge für das jeweilige Los entspricht, also bei Los 1 mindestens 135.000 €, bei Los 2 mindestens 135.000 €, bei Los 3 mindestens 100.000 € und bei Los 4 mindestens 100.000 €. Eine der benannten Referenzen muss zudem eine Großveranstaltung zum Gegenstand haben, die mindestens an zwei Veranstaltungsorten gleichzeitig stattgefunden hat.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
2. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 1.350.000 € netto
Los 2: 1.350.000 € netto
Los 3: 1.000.000 € netto
Los 4: 1.000.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom AG voll ausgeschöpft werden. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom AG durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber
abgenommen wurden.
3. Hinsichtlich der Wertung von Kombinationsrabatten ist auf das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" zu verweisen. Hinsichtlich der Wertung etwaiger Sponsoringleistungen des Bieters wird auf das Formblatt "Angebot Sponsoring-Paket" Bezug genommen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.