Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Private Use)
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von insgesamt bis zu maximal 71,0 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Laien (Private Use), aufgeteilt in vier Lose zu jeweils bis zu 15,95-18,90 Mio. Stück zu vergeben.
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote für alle 4 Lose abgeben. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten. Jedes Los wird separat gewertet. Das Angebot darf nicht unter einer Bedingung abgegeben werden, wonach es nur dann gelten solle, wenn der Bieter den Zuschlag im anderen Los erhält oder nicht erhält. Die Bezuschlagung der Lose erfolgt in der absteigenden Reihenfolge nach der Anzahl der jeweils pro Los eingegangenen Angebote.
Hinweis: Da es gegebenenfalls zu einem Abruf aller bezugsberechtigten Stellen pro Los zur Deckung von deren Monatsbedarf in derselben Woche kommen kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, hinsichtlich der so entstehenden maximalen monatlichen Gesamtabrufmenge pro Los binnen 9 Wochenarbeitstagen lieferfähig zu sein. Die Bereithaltung der Tests erfolgt ohne gesonderte Vergütung oder anderweitigem finanziellen Ausgleich.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unter dem Link in Ziff. I.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use) - Los 1
Oberbayern
Kauf und Lieferung von bis zu 15,95 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 24
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und endet mit Ablauf des 31.03.2022.
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig bis zum 31.07.2022 verlängern. Der Auftraggeber muss bis zum 11.03.2022 in schriftlicher Form erklären, ob eine Verlängerung erfolgt. Erklärt sich der Auftraggeber bis zum genannten Datum nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use) - Los 2
Schwaben, Oberbayern
Kauf und Lieferung von bis zu 18,9 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 16
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und endet mit Ablauf des 31.03.2022.
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig bis zum 31.07.2022 verlängern. Der Auftraggeber muss bis zum 11.03.2022 in schriftlicher Form erklären, ob eine Verlängerung erfolgt. Erklärt sich der Auftraggeber bis zum genannten Datum nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use) - Los 3
Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Oberbayern (hier nur das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Kauf und Lieferung von bis zu 18,6 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 36
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und endet mit Ablauf des 31.03.2022.
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig bis zum 31.07.2022 verlängern. Der Auftraggeber muss bis zum 11.03.2022 in schriftlicher Form erklären, ob eine Verlängerung erfolgt. Erklärt sich der Auftraggeber bis zum genannten Datum nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use) - Los 4
Mittelfranken, Unterfranken, Oberbayern (hier nur das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Kauf und Lieferung von bis zu 17,5 Mio. Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Laien (Private Use), Einzeltests oder auseinzelbar, zu den in der unter dem Link in Ziff. 1.3) abrufbaren Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen.
- Bezugsberechtigte Stellen: 25
- Mindestmenge pro Einzelabruf einer bezugsberechtigten Stelle: 15.000
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und endet mit Ablauf des 31.03.2022.
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig bis zum 31.07.2022 verlängern. Der Auftraggeber muss bis zum 11.03.2022 in schriftlicher Form erklären, ob eine Verlängerung erfolgt. Erklärt sich der Auftraggeber bis zum genannten Datum nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes)
- Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung bei Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall in Höhe von 2,0 Mio. € und bei Vermögensschäden 1,0 Mio. € bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird;
- Angaben zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben des Unternehmens (bereits) verfügbar sind;
- Angabe zum Umsatz im laufenden sowie zurückliegenden Geschäftsjahr mit Corona-Schnelltests:
Im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; Erklärung zur Bieterstruktur, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zur Bietergemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister).
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1) – III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
- Angabe von mindestens zwei Leistungserfahrungen (Referenzen) über eine vergleichbare Leistung mit folgenden Mindestanforderungen:
a) Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.
b) Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests (Hierbei muss es sich einen Antigen-Test handeln, der ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist).
- Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe von Art und Umfang der Leistungen, die an Unterauftragnehmer/innen übertragen werden sollen und namentliche Benennung der Unterauftragnehmer/innen spätestens vor Zuschlagserteilung.
Die vorstehenden Anforderungen an die Referenzen sind Mindeststandards.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Stellen sind gemäß den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung abrufberechtigte Stellen i.S.v. § 21 Abs. 2 VgV:
Los 1:
LK Altötting,
LK Bad Tölz Wolfratshausen,
LK Berchtesgadener Land,
LK Dachau,
LK Ebersberg,
LK Eichstätt,
LK Erding,
LK Freising,
LK Fürstenfeldbruck,
LK Garmisch-Partenkirchen,
LK Landsberg am Lech,
LK Miesbach,
LK Mühldorf a. Inn,
LK München,
LK Neuburg-Schrobenhausen,
LK Pfaffenhofen an der Ilm,
LK Rosenheim,
LK Starnberg,
LK Traunstein,
LK Weilheim-Schongau,
SK Ingolstadt,
SK München - KITA,
SK Rosenheim,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege -
Los 2:
SK München - Schulen,
LK Aichach-Friedberg,
LK Augsburg,
LK Dillingen a.d. Donau,
LK Donau-Ries,
LK Günzburg,
LK Lindau,
LK Neu-Ulm,
LK Oberallgäu,
LK Ostallgäu,
LK Unterallgäu,
SK Augsburg,
SK Kaufbeuren,
SK Kempten,
SK Memmingen,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege -
Los 3:
LK Deggendorf,
LK Dingolfing-Landau,
LK Freyung-Grafenau,
LK Kelheim,
LK Landshut,
LK Passau,
LK Regen,
LK Rottal-Inn,
LK Straubing-Bogen,
SK Landshut,
SK Passau,
SK Straubing,
LK Bamberg,
LK Bayreuth,
LK Coburg,
LK Forchheim,
LK Hof,
LK Kronach,
LK Kulmbach,
LK Lichtenfels,
LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge,
SK Bamberg,
SK Bayreuth,
SK Coburg,
SK Hof,
LK Amberg-Sulzbach,
LK Cham,
LK Neumarkt in der Oberpfalz,
LK Neustadt a.d. Waldnaab,
LK Regensburg,
LK Schwandorf,
LK Tirschenreuth,
SK Amberg,
SK Regensburg,
SK Weiden i. d. Opf.,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege -
Los 4:
LK Ansbach,
LK Erlangen-Höchstadt,
LK Fürth,
LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim,
LK Nürnberger Land,
LK Roth,
LK Weißenburg-Gunzenhausen,
SK Erlangen,
SK Fürth,
SK Nürnberg,
SK Schwabach,
SK Ansbach,
LK Aschaffenburg,
LK Bad Kissingen,
LK Haßberge,
LK Kitzingen,
LK Main-Spessart,
LK Miltenberg,
LK Rhön-Grabfeld,
LK Schweinfurt,
LK Würzburg,
SK Aschaffenburg,
SK Schweinfurt,
SK Würzburg,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen über die Vergabe-Plattform oder über die unter Ziff. I.3) angegebene Kontaktstelle gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (über die Vergabe-Plattform oder über die unter Ziff. I.3) angegebene Kontaktstelle) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (über die Vergabe-Plattform oder über die unter Ziff. I.3) angegebene Kontaktstelle) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]