WLAN-Infrastruktur gKU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.donkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN-Infrastruktur gKU
Gegenstand der Beschaffung sind die erforderlichen Hardware- und Software-Komponenten zum Aufbau (Erneuerung und Erweiterung) einer WLAN-Infrastruktur.
Donau-Ries Klinik Donauwörth, Stiftungskrankenhaus Nördlingen, Donau-Ries Klinik Oettingen
Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU (Auftraggeber, AG) will die Digitalisierungschancen, die das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bietet, für seine bereits vor einigen Jahren begonnene Digitalisierungsstrategie nutzen. Dabei steht die Verbesserung der klinischen Prozessqualität auf Basis einer flächendeckenden Digitalisierung im Vordergrund.
Infrastrukturelle Basis für die Umsetzung und Anwendung der im KHZG beschriebenen Fördertatbestände Fördertatbestand 2: Patientenportale Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation Fördertatbestand 4: Entscheidungsunterstützungssysteme Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung ist eine funktionierende und performante WLAN-Infrastruktur.
Gegenstand der Beschaffung sind die erforderlichen Hardware- und Software-Komponenten zum Aufbau (Erneuerung und Erweiterung) dieser mobilen Infrastruktur. Angeboten werden muss ein ganzheitliches Konzept, welches von einem Generalunternehmer / Systemhaus / Anbieter geplant und geliefert wird. Der künftige Auftragnehmer (AN) ist verantwortlich für die Erstellung des IT-Systems mit Systemservice nach der Abnahme. Basis hierfür ist der abzuschließende EVB-IT Systemvertrag.
Die zweimalige Verlängerung des Service & Support Vertrages durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate, wird als OPTION abgefragt und geht in die Gesamtpreisbewertung ein.
Für eine langfristige Planung (über den Zeitraum von 36 Monaten hinaus), sowie für mögliche Optimierungen in den ersten Jahren des Betriebes, werden im Leistungsverzeichnis (Kriterienkatalog und Preisblatt) optionale Positionen ausgeschrieben.
Soweit Optionen in der Leistungsbeschreibung / Kriterienkatalog und im Preisblatt gefordert werden, muss der Bieter solche Optionen anbieten und mit einem Preis versehen. Nur der Auftraggeber hat hinsichtlich der Inanspruchnahme der Option ein Wahlrecht. Auch hat der Auftraggeber das Wahlrecht, ob er die Option vollständig oder nur teilweise in Anspruch nimmt.
Bei optional abgefragten Positionen in der Preisübersicht, die nicht die Support-Verlängerung betreffen, entscheidet der AG innerhalb von 36 Monaten nach Zuschlagserteilung, ob er die jeweilige Option in Anspruch nimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter verfügt über mindestens 3 Referenzen im Zeitraum der letzten 2 Jahre (2019-2021), wo eine Lösung im vergleichbaren Umfang eingesetzt und vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
Vom Umfang her "vergleichbar" bedeutet hierbei:
- Es wurden mindestens 250 Access Points über eine Controller-basierte Infrastruktur inkl. Managementsystem aufgebaut.
- Die Referenzinstallationen wurden in Kliniken durchgeführt.
- Die Referenzinstallationen wurden über mindestens zwei Klinikstandorte hinweg aufgebaut
- Die Lösung wurde auf Basis von IEEE 802.11ax (WiFi 6) aufgebaut.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland