Rahmenvereinbarung MünchenCloud - Beschaffung von IT-Infrastruktur-Systemen und zugehörigen Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-2021-0019
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 237-623505)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung MünchenCloud - Beschaffung von IT-Infrastruktur-Systemen und zugehörigen Dienstleistungen
Gegenstand ist die Erbringung von IT-Infrastrukturleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Lieferung von infrastruktur- bzw. systemnahen Hard- und Softwarelösungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber in Form von Systemlieferungsleistungen, Cloud-Services, Beratungsleistungen, Migrationsleistungen sowie koordinativen und integrativen Unterstützungsleistungen und ein strukturiertes Reporting.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund deraktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüberdem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen desAuftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: [Betrag gelöscht] Euro BruttoHöchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: [Betrag gelöscht] Euro Brutto Die Rahmenvereinbarung wird in einem Gesamt-Los vergeben, weil technische und wirtschaftliche Gründe dies erfordern. Die einzelfallsbezogene Kalkulation der Kosten ergab, dass bei einer Aufteilung in Lose mit unverhältnismäßigen Kostennachteilen zu rechnen ist, da nur marginale Rabatte auf die überwiegenden Lieferleistungen zu erzielen wären. Die technischen Gründe sind Ausfallsicherheit, Koordinierungsfähigkeit und Gesamtverantwortung: Die Rechenzentren müssen zu 99,9 Prozent verfügbar sein, da die gesamte städtische IT zur Erledigung der übertragenen und eigenen kommunalen (Pflicht-)aufgaben auf diesen Rechenzentren läuft. Die Hochverfügbarkeit der laufenden Systeme ist elementar, um deren Ausführung sicherzustellen und weitreichende Sicherheitsschäden und Schäden für die BürgerInnen zu vermeiden. Ein gesamtverantwortlicher AN kann die Fehleranalyse bei mehreren involvierten Komponenten aufgrund seiner herstellerübergreifenden Kenntnis und dem tiefgehenden Verständnis/Gesamtüberblick aller eingebauten Teilsysteme wesentlich schneller vornehmen. Nur dasjenige Unternehmen, welches die Systemkompatibilität in Betrieb und die Interoperabilität der unterschiedlichen Komponenten im Aufbau koordiniert, kann diesen Gesamtüberblick über die teils hochkomplexen Systeme aufbauen.Bei einer Losaufteilung besteht das Risiko, dass der AG Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen. Eine Losaufteilung würde das Beschaffungsziel verfälschen, und die Vergabe in einem Los ist daher zwingend notwendig, um keine Veränderung am Ausschreibungsgegenstand zu erhalten. Es muss ausnahmsweise von dem Gebot der Produktneutralität abgewichen werden muss, um die Leistungserbringung gemäß Beschaffungsziel zu sichern. Ergebnis der vorgenommenen Prüfung ist, dass die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht eingehalten werden können, ohne Herstellervorgaben vorzunehmen, da andernfalls die Rechenzentren in Gänze neu bestückt werden müssten. Da dies höchst unwirtschaftlich wäre, wird kein neues System (= Rechenzentrum) erworben, sondern es werden lediglich bestehende Systemkomponenten von gewissen Produkten erweitert oder nach ihrer Nutzungsdauer ausgetauscht. Der AG hat im Cloud Umfeld insbesondere im Bereich IaaS und PaaS bisher nur wenig Erfahrung und deshalb noch wenig Know-How. Zusätzlich können die zukünftigen Projekte der nächsten vier Jahre noch nicht konkret benannt werden und deshalb die benötigten Cloud Services nicht im Detail spezifiziert werden. Aus diesem Grund sollen über die Rahmenvereinbarung möglichst viele unterschiedliche Services abrufbar sein. Dies gelingt nur, wenn auf die etablierten Marktführer gesetzt wird, denn diese bieten die meisten Services im Bereich PaaS und IaaS an. Bestrebung ist, trotz der Produktvorgaben den größtmöglichen Wettbewerb zu schaffen. Aus diesem Grund wird ein Händlerwettbewerb durchgeführt.