Erweiterung der vorhandenen EKG-Geräteinfrastruktur
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leopoldina-krankenhaus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der vorhandenen EKG-Geräteinfrastruktur
Die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen EKG-Geräteinfrastruktur der Firma GE Medical Systems Information Technologies GmbH. Eingeführt wird die Muse NX Datenbank-Software für die Bestands-MAC-EKG-Geräte der Fa. GE Medical Systems Information Technologies GmbH.
97422 Schweinfurt
Die Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen EKG-Geräteinfrastruktur der Firma GE Medical Systems Information Technologies GmbH. Eingeführt wird die Muse NX Datenbank-Software für die Bestands-MAC-EKG-Geräte der Fa. GE Medical Systems Information Technologies GmbH und die Ablösung des „Worklist Commander“ des gleichen Herstellers. Der Einsatz der Muse NX Datenbank Software erfolgt aus technologischen und wirtschaftlichen Gründen, da die vorhandenen EKG-Geräte hierzu direkt kompatibel sind.
Bei der Erweiterung handelt es sich um folgende Komponenten:
MUSE NX EKG Managementsystem
CardioDay Options – MUSE Connectivity - KIS-Anbindung auf Basis HL7/FHIR
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Eingeführt wird die Muse NX Datenbank-Software für die Bestands-MAC-EKG-Geräte der Firma GE Medical Systems Information Technologies GmbH und die Ablösung des „Worklist Commander“ des gleichen Herstellers. Die Nutzung der hier beschriebenen Software macht eine komplette Neuprogrammierung entbehrlich. Durch die Nutzung der Muse NX Software muss die bestehende HL7-Schnittstelle des Worklist Commander zum KIS nur KIS-seitig angepasst werden.
Der Einsatz der Muse NX Datenbank Software erfolgt aus technologischen Gründen, da die vorhandenen EKG-Geräte hierzu direkt kompatibel sind. So können die technisch abgestimmten Hilltrop-Rohdaten der EKG-Schreiber nur an ein GE-System übertragen werden und dort mit der Muse NX Software zur Patientenanalyse genutzt werden. Muse NX ermöglicht es, die Auftragsdaten in das bereits vorhandene Endgerät zu übermitteln und eine fehlerfreie Patientenindikation durchzuführen. Andere Hersteller können hingegen nur PDF-Formate liefern, die nicht mehr klinisch vermessen werden können, sondern nur als "Bilddatei" lesbar sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gehealthcare.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/