Entwicklung BIENE KONSENS Referenznummer der Bekanntmachung: 2021AHE000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung BIENE KONSENS
Mit dem Verfahren BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) wird ein technisch modernisiertes Verfahren zur Erhebung von Steuern entwickelt. Damit können sämtliche Prozesse des Zahlungsverkehrs sowie der Buchführung effizient und transparent umgesetzt werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht für den Bereich der Software-Entwicklung im Projekt BIENE ab dem II. Quartal 2022 eine Entwicklungsleistung durch zwei Senior-Developer, die auf Basis JavaEE zu erbringen ist (Vertragsdauer: 2 Jahre incl. Verlängerungsoption von zweimal ein Jahr, Umfang: ca. 360 Beratertage pro Jahr, Ort der Leistungserbringung: BayLfSt, Dienststelle Nürnberg).
Unterstützungsleistungen für die Software-Entwicklung im Projekt BIENE am Standort Nürnberg bis zur Einführung der Hauptstufe 1, einschließlich der Pilotierung in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen.
Mit dem Verfahren BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) wird ein technisch modernisiertes Verfahren zur Erhebung von Steuern entwickelt. Damit können sämtliche Prozesse des Zahlungsverkehrs sowie der Buchführung effizient und transparent umgesetzt werden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht für den Bereich der Software-Entwicklung im Projekt BIENE ab dem II. Quartal 2022 eine Entwicklungsleistung durch zwei Senior-Developer, die auf Basis JavaEE zu erbringen ist (Vertragsdauer: 2 Jahre incl. Verlängerungsoption, Umfang: ca. 360 Beratertage pro Jahr, Ort der Leistungserbringung: BayLfSt, Dienststelle Nürnberg).
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich ohne Zutun der Vertragspartner zweimal um jeweils ein Jahr (insgesamt "2+1+1"), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Leistungsbeginn soll unmittelbar an den Zuschlag bzw. Vertragsabschluss erfolgen.
Pro Vertragsjahr wird die Inanspruchnahme von mindestens 360 Personentagen zugesagt. Die tatsächliche Inanspruchnahme kann bis zu 440 Personentage pro Vertragsjahr betragen. Die geschätzte Abnahmemenge liegt bei 400 PT pro Vertragsjahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung
Referenz aus dem Bereich des Vorhabens KONSENS
Darstellung unternehmenseigenes Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
Darstellung Human Ressource Management
Geheimhaltungsvereinbarung
Verpflichtungserklärung
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
Teleservicevereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]