Unterhaltsreinigung GEWOFAG Hauptverwaltung, Gustav-Heinemann-Ring 109-115 Referenznummer der Bekanntmachung: 715/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung GEWOFAG Hauptverwaltung, Gustav-Heinemann-Ring 109-115
Allgemeine Informationen zum Objekt:
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf die tägliche Unterhaltsreinigung (Montag - Freitag) des Hauptverwaltungsgebäudes der GEWFOFAG Holding GmbH am Gustav-Heinemann-Ring 109 - 115 in 81739 München.
Das Objekt besteht aus zwei Gebäudeteilen, die im Erdgeschoss, sowie im 2. und 3. Obergeschoss miteinander verbunden sind.
Der größere Gebäudeteil (Geb. A und Geb. B) stellt ca. 2/3, der kleinere Gebäudeteil (Geb. C) ca. 1/3 der Fläche des gesamten Objektes.
Gebäudepläne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Geringfügige Änderungen bzgl. der dort angegebenen Nutzung bleiben vorbehalten.
Beide Gebäudeteile bestehen aus jeweils fünf Büroetagen vom Erdgeschoss bis zum 4. Obergeschoss, sowie einer Tiefgarage mit Kellerräumen.
Die Büroflächen belaufen sich insgesamt auf ca. 8.000 qm, vom EG bis zum 4.OG.
Im Erdgeschoss befinden sich Besprechungsräume, Büroräume, der Eingangsbereich, Duschen und Umkleideräume, eine Cafeteria und das Casino.
Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung:
In räumlicher Hinsicht ist der Bereich des Erdgeschosses bis zum 4. Obergeschoss umfasst. Treppenhäuser und Aufzugsvorräume befinden sich zudem auch im Untergeschoss.
Die tägliche Unterhaltsreinigung ist innerhalb des folgenden Zeitrahmens durchzuführen:
Montag bis Donnerstag zwischen 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr, freitags zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Bei der Durchführung der abendlichen Reinigungen sind mindestens 8
Reinigungskräfte parallel einzusetzen.
Zusätzlich ist eine Reinigungskraft ("Tagesdame") sieben Stunden täglich zur Verfügung zu stellen (Einzelheiten vgl. Pos. F).
Vor Aufnahme der Unterhaltsreinigung wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Revierplan erstellt, in welchem der Turnus der Reinigungsarbeiten festgelegt ist,
sowie erforderlichenfalls Einzelheiten der Leistungserbringung.
Soweit solche vorhanden sind, sind die Pflegeanweisungen des Herstellers zu beachten (z. B. Parkett, Teppichboden)
Bei der Abfallentsorgung ist zwingend die vorgegebene Mülltrennung einzuhalten:
Papier/Kartonagen, Restmüll, LVP (Leichtverpackungen - Plastik, Dosen), Glas, Bioabfall.
Kartonagen müssen vor der Entsorgung in die dafür vorgesehenen Behälter zerkleinert werden.
Allgemeine Vorgaben:
Die Reinigung ist entsprechend dieser Leistungsbeschreibung und nach den gültigen Richtlinien für das Gebäudereinigerhandwerk durchzuführen.
Es ist darauf zu achten, dass bei jedem Reinigungsvorgang abschließend alle Putzwasserrückstände vollständig beseitigt werden.
GEWOFAG Holding GmbH Gustav-Heinemann-Ring 109 - 115 81739 München
Kosten:
Sämtliche dem Auftragnehmer entstehenden Kosten bzgl. Leistungen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig sind, sind in die Monatspauschale einzurechnen, auch soweit diese nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind.
Toilettenpapier, Papierhandtücher und Handwaschseife werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Alle weiteren, erforderlichen Reinigungsmaterialien, sowie Mülltüten stellt der Auftragnehmer.
Beginn/Ende der Ausführung voraus.:
01.04.2022 bis 31.03.2023
Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre bis max. 31.03.2026
Vergleiche Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen der GEWOFAG Holding GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen
Besichtigungstermin:
Zeitfenster für Besichtigungstermine in Gruppen von bis zu 5 Personen vom 10.01.2022 bis 21.01.2022.
Nur eine Person pro Firma gestattet, auf Grund von Coronamaßnahmen.
Bitte melden Sie sich für die Besichtigung direkt bei Herrn Simonides an, Tel.: 089/4123-266
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Erklärung zu Referenzen:
In den letzten 3 Jahren ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (Referenzen):
Gefordert werden:
Wir erwarten die Angabe von mindestens einer Referenz mit mindestens 7.000 m² zu
reinigender Fläche, sowie mindestens zwei weiteren Referenzen mit jeweils mindestens 5.000 m² zu reinigender Fläche.
Wenn diese vorgegebenen Mindestkriterien nicht erfüllt sind erfolgt ein Ausschluss des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRNLV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).