Neubau der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule in Altötting - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FOS/BOS_05_BPY
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule in Altötting - Tragwerksplanung
Der jetzige Standort der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule Altötting sowie die Staatliche
Berufsschule und das König-Karlmann-Gymnasium befinden sich in der Neuöttinger Straße 64c. Aufgrund
des seit Jahren anwachsenden Flächenbedarfs und zunehmenden Nutzungsüberschneidungen der
unterschiedlichen Schultypen in Altötting traf der Landkreis Altötting den Beschluss, die Staatliche FOS/
BOS in Gänze auszulagern. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Gesamtlösung soll die FOS/ BOS
auf den nahegelegenen Grundstücken neu errichtet werden. Die Gesamtfläche wird im Rahmen eines
interkommunalen Bauleitverfahrens überplant. Sie dient als Planungsbasis für den Neubau der FOS/
BOS. Mit Beginn der Leistungsphase 1 der Objektplanung wird von den Stadtgremien die Bauleitplanung
beauftragt. So sollen die städtebaulichen und objektbezogenen Ziele in abgestimmter Weise synchron
entwickelt werden. Das erforderliche Bauleitverfahren ist nicht Gegenstand des anstehenden Projekts. Es wird
vielmehr als eigenständiges Verfahren von den Städten Alt- und Neuötting durchgeführt. Als Grundlage für die
Planungen liegt ein erstes Raumprogramm vor, welches im Rahmen der Planungen mit Bauherr, Nutzer und
Förderbehörden fortgeschrieben und finalisiert werden soll.
Die Maßnahme soll mit Mitteln des Freistaates Bayern im Rahmen der FAG-Förderung gefördert werden. Der
Neubau der FOS/BOS soll die Anforderungen EG40 gem. BEG erfüllen. Die Inanspruchnahme möglicher
weiterer Fördermittel soll im Zuge des Projektes geprüft werden. Des Weiteren soll der Neubau in Holzbzw.
Holz-Hybridbauweise realisiert werden.Eine erste Kostenannäherung ergibt für den Neubau einen
Kostenaufwand von ca. 30 Mio. €, brutto.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Altötting
Bauphysik gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI Leistungen für "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" sowie "Bau- und Raumakustik" (voraussichtlich Leistungsphase 1-9). Die zu
erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-2,
— Stufe 2: LPH 3-4,
— Stufe 3: LPH 5-7,
— Stufe 3: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass
- eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt,
- die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt
Die Grundleistungen gemäß Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, werden stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss wird die Stufe
1 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) beauftragt. Dem AG steht es frei, den AN mit den jeweils weiteren
Projektstufen oder Teilleistungen hieraus, insbesondere bezogen auf einzelne Leistungsphasen und/oder
Bauabschnitte, zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregistervorhanden ist
(„Ausschlusskriterium“),
Eigenerklärung gem. § 75, Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt
(„Ausschlusskriterium“)
Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1-5 VgV: Mindestpunktzahl ab 100.000
EUR, Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR (Wichtung 20%)
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR,
sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den
letzten 3 Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 3 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 7
Beschäftigten (Wichtung 20 %).
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs.5
VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete
Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden
Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
„Mindestanforderungen Referenzen“:
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine
Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
- Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI,
- Leistungen Bauphysik Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht,
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme seit 01.01.2011
"Zusatzpunkte Referenzen“:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten KGR 300-400 gem. Bauphysik Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI: Mindestpunktzahl ab 7 Mio. EUR netto.
Höchstpunktzahl ab 15 Mio. EUR netto
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 01.01.2014 (7 Jahre), Höchstpunktzahl
am oder nach 01.01.2018 (3 Jahre)
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich bei den maßgeblichen Baukonstruktionen um einen Holz-/ Hybridbau
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den
verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch
welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu
Tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=234529
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. „Beauftragung und Realisierung“:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen
Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der
Ausschreibungsplattform des Auslobers heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen
eigenen Zugang zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail
informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform.
3. „Formale Ausschlusskriterien“:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.
1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz1 Nr. 3 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland