Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des BayLfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MKO000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des BayLfSt
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dienststelle Nürnberg
Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die tägliche Abholung des freigemachten Versandgutes beim DVZ des Auftraggebers, die tägliche Versorgung des DVZs mit einer ausreichenden Menge an Briefbehälterwagen und Briefboxenbehältern sowie die Zustellung aller Briefsendungen an den jeweils benannten Adressaten im In- oder Ausland, sowie an Postfachadressen.
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dienststelle Nürnberg
Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die tägliche Abholung des freigemachten Versandgutes beim DVZ des Auftraggebers, die tägliche Versorgung des DVZs mit einer ausreichenden Menge an Briefbehälterwagen und Briefboxenbehältern sowie die Zustellung aller Briefsendungen an den jeweils benannten Adressaten im In- oder Ausland, sowie an Postfachadressen.
Das Sendungsvolumen des DVZ im Jahr 2020 betrug 28.242.534 Sendungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des BayLfSt
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.