Sicherheitsdienst (Station und Pforte) KPPF Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2021-0009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst (Station und Pforte) KPPF
Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen die losweise Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in Bezug auf Stations- und Pfortendienst, zur Erbringung an dem neuen Standort der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Fürth.
Sicherheitsdienst (Pforte)
Es ist für den Standort Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Fürth (Jakob-Henle-Str. 1c, 90766 Fürth) des Auftraggebers notwendig, die dortige Pforte mit Sicherheitspersonal zu besetzten. Für detailliertere Ausführungen wird auf das Lastenheft verwiesen.
Bis zu dreimalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrags um je ein Jahr, falls nicht gekündigt wird.
Sicherheitsdienst (Station)
Es ist in den psychiatrischen Abteilungen des Auftraggebers am Standort Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Fürth (Jakob-Henle-Str. 1c, 90766 Fürth) notwendig, Sicherheitspersonal, ggf. rund um die Uhr, zusätzlich zum Stammpflegepersonal vorzuhalten, um Sicherheitsanforderungen umzusetzen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal soll keinesfalls Pflegetätigkeiten übernehmen, sondern unauffällig und doch ständig präsent die Sicherheit des Personals und der Patienten erhöhen.
Innerhalb der ersten drei Monate der Leistung ist die reguläre Position des Los 2 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zu besetzen, ab dem vierten Monat der Leistung reduziert sich die reguläre Position auf 12 Stunden an 7 Tagen pro Woche. Für die reguläre Position besteht jedoch ab dem vierten Monat der Leistung die auftraggeberseitige Option, diese bei Bedarf wieder auf bis zu 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zu erweitern. Die Erweiterung kann mehrfach für zeitlich begrenzte und voneinander unabhängige, Zeiträume erfolgen oder aber durchgehend über die gesamte Vertragslaufzeit. Auftraggeberseitige Option für Los 2, neben der regulär zu besetzenden Position, bei Bedarf eine weitere (optionale) Position abzurufen, im Umfang von bis zu 24 Stunden an bis zu 7 Tagen pro Woche über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Abruf kann mehrfach für zeitlich begrenzte und voneinander unabhängige Zeiträume erfolgen oder aber durchgehend über die gesamte Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst (Pforte)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst (Station)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de