Abriss und Neuaufbau Schwimmbad Fürstenfeldbruck, Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild des § 51 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-ffb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neuaufbau Schwimmbad Fürstenfeldbruck, Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild des § 51 HOAI
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck planen den Abriss und Neuaufbau eines Schwimmbades, da das bestehende Schwimmbad „Amperoase“ der Stadt Fürstenfeldbruck technisch veraltet und am Ende seiner Nutzungszeit ist.
Klosterstraße 7, 82256 Fürstenfeldbruck
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild des § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6, Grundleistungen für Tragwerksplanung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 1).
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung)
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
Stufe 3: Leistungsphasen 5 und 6 gemäß HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung über die Stufe 1 hinaus besteht nicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abriss und Neuaufbau Schwimmbad Fürstenfeldbruck, Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild des § 51 HOAI
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Vorinformation zur Interessenbekundung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation genannten Frist zur Interessenbekundung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der im Teilnahmeantrag genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de