Weiterentwicklung SBK Intranet- und Collaboration-Lösung (Mitarbeiterportal/MAP) Referenznummer der Bekanntmachung: 440095-2015
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung SBK Intranet- und Collaboration-Lösung (Mitarbeiterportal/MAP)
Weiterentwicklung SBK Intranet- und Collaboration-Lösung (Mitarbeiterportal/MAP)
Vertrag für den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Beratung zum SBK-Intranet, dem sog. Mitarbeiterportal (kurz: MAP).
Das MAP ist die interne Informations- und Austauschplattform für die Mitarbeiter der SBK – formell in Bezug auf Daten und Informationen, informell bezogen auf Meinungen und Ideen. Aktuell ist das MAP primär als Wiki konzipiert, alle Mitarbeiter stellen dort selbstständig ihr Wissen und ihre Themen ein und machen es für alle Kollegen transparent. Neuigkeiten werden primär über diese Plattform kommuniziert. Feedback über diese Plattform eingefordert und eingesammelt.
Im Wesentlichen erfüllt es drei Funktionen: Information, Nachschlagewerk und fachlicher Austausch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Weiterentwicklung SBK Intranet- und Collaboration-Lösung (Mitarbeiterportal/MAP)
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fortführung des aktuellen Betriebsvertrags mit Seibert Media für die Bereitstellung, Support und Weiterentwicklung der SBK-Intranetplattform Confluence Plattform (Mitarbeiterportal), da Vertrag zum 31.12.2021 endet, das Vergabeverfahren voraussichtlich erst im I/2022 abgeschlossen wird mit Zuschlag zum 01.04.2022 (Stand Nov. 2021).
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Fortführung des aktuellen Betriebsvertrags mit Seibert Media für die Bereitstellung, Support und Weiterentwicklung der SBK-Intranetplattform Confluence Plattform (Mitarbeiterportal), da Vertrag zum 31.12.2021 endet, das Vergabeverfahren voraussichtlich erst im I/2022 abgeschlossen wird mit Zuschlag zum 01.04.2022 (Stand Nov. 2021). Der bestehende Vertrag wurde zum 01.01.2021 nochmals um ein weiteres Jahr verlängert, da beabsichtigt wurde, diese Dienstleistung im Rahmen einer Neuausschreibung (Verhandlungsverfahren) während des Jahres 2021 neu zu vergeben
Die Vorbereitungen der AS wurden im Frühsommer abgeschlossen (Erstellung der Vergabeunterlagen). Der Teil 1 „Teilnahmewettbewerb“ wurde im Juni und Juli durchgeführt. Nach der 6-wöchigen Sommerpause wurde Anfang September bis Anfang Oktober der Teil 2 „Angebotsphase“ durchgeführt. Nach Durchsicht und Bewertung der Angebote wurden für Mitte November die Verhandlungsrunden vorgesehen, aufgrund von Umständen bei den Bietern mussten diese auf Anfang Dezember verschoben werden. Der Start der zweiten Angebotsaufforderung ist für Mitte Dezember geplant; die Angebotsfrist voraussichtlich bis 2. Januarhälfte 2022, so dass voraussichtlich mit einer Zuschlagserteilung aus heutiger Sicht im Laufe des Februars ausgegangen werden kann. Daher wird eine Vertragsverlängerung bis zum 31.03.2022 erforderlich, ggf. mit der Option um jeweils eine monatlicher Verlängerung je nach Migrationsfortschritt. Es muss ferner eine Übergabe an einen möglichen neuen Dienstleister sichergestellt werden.