Erneuerung EMSR Technik Wasserwerk Genderkingen (Bauabschnitt 2) - Stufe 1 Teilnahmewettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: WFW2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfw-franken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EMSR Technik Wasserwerk Genderkingen (Bauabschnitt 2) - Stufe 1 Teilnahmewettbewerb
Erneuerung der EMSR Technik im Wasserwerk Genderkingen; Bauabschnitt 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Demontage und Neuerrichtung der EMSR Technik des Wasserwerks Genderkingen im 6 kV- und 20 kV- Spannungsbereich einschl. sämtlicher Brandschutz-, Erdungs-und Potentialausgleichsarbeiten.
(Bauabschnitt 2)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeantrag / Eignungskriterien:
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Nachweis-/Erklärungsführung gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
1.1.1 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
1.1.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %)
1.1.3 Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt. (Gewichtung 2 %)
1.1.4 Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 1,0 Mio. Euro (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 5 %)
1.1.5 Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %)
1.1.6 Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 2 %)
1.2.1 Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet,
(Gewichtung 5 %)
1.2.2 Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 8 %)
1.2.3 Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %)
1.2.4 Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %)
1.2.5 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 2 %)
1.3.1 Zwei Referenzen mit Bauausführung für vergleichbare Arbeiten nicht älter als 5 Jahre ab Auftragsbeginn der Referenz.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung der Maßnahme und des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen Mengen-/Leistungskennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
(Gewichtung zweimal 33 % = 66 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung
für eine Referenz: 33 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Mängelhaftungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften im Vertragsfall.
Bietergemeinschaften müssen einen gemeinsamen Vertreter benennen und gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach Sektorenverordnung (SektVO) aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.