AOK Weiden_VE3027 Schreinerarbeiten - Türen und Glastrennwände Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-12#942
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
AOK Weiden_VE3027 Schreinerarbeiten - Türen und Glastrennwände
Schreinerarbeiten - Türen und Glastrennwände
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Direktion Weiden Bahnhofstraße 13 92637 Weiden
Umfang der Arbeiten:
Glastrennwandsystem auf 4 Etagen zur Unterteilung der Bürozonen liefern und montieren.
Im gleichen System sollen Brandschutztüren und Trennwände mit Anforderungen in Flurbereichen und Treppenhäusern geliefert und montiert werden.
Sämtliche Trockenbauarbeiten die im Zusammenhang mit dem Glastrennwandsystem stehen, sämtliche GK Montagewände und Deckenschürzen die Glastrennwände aufnehmen bzw. an die Glastrennwände oder Glasschwerter anschließen.
Liefern und Montage sämtlicher sonstiger Türen im Gebäude für bauseitige Öffnungen im Stahlbeton bzw. in Wände aus Leichtbauweise. Alle Türen EG bis 3.OG sind Holzblockzargen mit fester Oberblende.
Alle Türen im Untergeschoss als Stahlumfassungszarge mit Schattennut.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-siehe Vergabeunterlagen-
-siehe Vergabeunterlagen-
-siehe Vergabeunterlagen-
Abschnitt IV: Verfahren
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Bauverwaltung Nord, Frauentorgraben 61, 90443 Nürnberg
Bieter nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaft - Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelleausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu anonymisieren. Auf der Internetseitewww.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen können und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der AOK Bayern unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der AOK Bayern gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der AOK Bayern gerügt werden.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht ab helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRGYD61
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]