Strafjustizzentrum München / Innenschlosser 3 Geländer und Einrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0992
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strafjustizzentrum München / Innenschlosser 3 Geländer und Einrichtung
Für den Neubau des Strafjustizzentrums in München am Leonrodplatz werden mit dem Gewerk Innenschlosser 3 Garderobenschränke, Abdeckung Bauteilfuge und Geländer aus Stahl ausgeschrieben.
München
Für den Neubau des Strafjustizzentrums in München am Leonrodplatz werden mit dem Gewerk Innenschlosser 3 ausgeschrieben:
- Geländer aus Stahl für Treppenanlagen mit 3 Stufen - 2St;
- Geländer aus Stahl Rampenanlage - ca. 11m lang;
- Abdeckung Bauteilfuge als Flachstahl an Decken und Wänden - 430 m;
- Bank Haftzelle, Stahl UK mit Holzverkleidung - 100 m;
- Dreiarm-Drehsperre für ZuKo und Personenvereinzelung - 1St;
- Garderobenschrank einteilig, Breiten 0,5 bis 1,2m - 80St;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strafjustizzentrum München / Innenschlosser 3 Geländer und Einrichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]