Vergabeverfahren Trinkwassertransportleitung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-sw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Trinkwassertransportleitung
Los 9: BA I: Leitungsbau
Schweinfurt - Weyer (Landkreis Schweinfurt)
Los 9: Bauabschnitt I: Leitungsbau Wasserwerk Schweinfurt bis Abgang Weyer / Abgang Weyer bis Wasserwerk Weyer: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Pflug-, Press- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise, als Stahlleitung mit Außenschutz aus PE-Umhüllung sowie einem Innenschutz aus Zementmörtelauskleidung, Gesamtlänge ca. 10.200 m, davon ca. 9.100 m DN 400, ca. 1.100 m DN 300; Parallelverlegung Kabelschutzrohr 3 x DA 180, Gesamtlänge ca. 4.700 m; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 1.000 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 9: BA I: Leitungsbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schweinfurt - Weyer (Landkreis Schweinfurt)
Los 9: Bauabschnitt I: Leitungsbau Wasserwerk Schweinfurt bis Abgang Weyer / Abgang Weyer bis Wasserwerk Weyer: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Pflug-, Press- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise, als Stahlleitung mit Außenschutz aus PE-Umhüllung sowie einem Innenschutz aus Zementmörtelauskleidung, Gesamtlänge ca. 10.200 m, davon ca. 9.100 m DN 400, ca. 1.100 m DN 300; Parallelverlegung Kabelschutzrohr 3 x DA 180, Gesamtlänge ca. 4.700 m; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 1.000 m.
Nachtrag 10 zu Los 9: Nachumhüllung mit Densolid HDD bei Spülbohrung anstelle bisheriger Nachumhüllung mit Korrosionsschutzband im Wickelverfahren
Erforderlich zum Schutz der Trinkwasserleitung vor Schäden, auftretende Reib- und Scherkräfte beim Spülbohren können von Korrosionsschutzbändern im Schweißnahtbereich nicht aufgenommen werden, Schäden können auch in Bauphase nicht sicher festgestellt werden, späteres Auftreten von Undichtigkeiten würde großflächiges Freilegen erfordern. Kein Wechsel des Auftragnehmers möglich, da nur so einheitliche Haftung und Gewährleistung für Rohrleitung möglich. Außerdem erhebliche Schwierigkeiten und beträchtliche Zusatzkosten, da Haftungszuordnung allenfalls mit hohem Mehraufwand möglich wäre, ohne Sicherheit einer klaren Zuordnung im Ergebnis.