V_017_750441_03_Erdbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: V_017_750441_03
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
V_017_750441_03_Erdbauarbeiten
V_017_750441_03_Erdbauarbeiten
Verbauarbeiten:
- Verbauträgerbohrungen, d=40cm: ca. 230m
- Stahlträger für Trägerbohlverbau: ca. 11t
- Trägerbohlverbau: ca. 330m²
Ankerarbeiten:
Temporäre Injektionsanker bis 11,5m: ca.380m
Baustraße
- Gesamtfläche ca. 2000m²
- Schottertragschicht ca. 600m³
- Asphaltdeckschicht ca. 200m²
Erdarbeiten:
- Baugrubenaushub: ca. 13.300m³
- Planum herstellen in Baugrube: ca. 2700m²
- Planum herstellen im Gefälle: ca. 600m²
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V_017_750441_03_Erdbauarbeiten - NV02
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
- Beprobung und Laboruntersuchung zur Einstufung Verwertungsklassen Boden 1 psch
- Transport + Entsrogung Bodenaushub Z0 - 6.209 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z0 mit Z1.1 + 13.091 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z0 mit Z1.2 - 1.152 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z0 mit Z2 - 1.152 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z1.1 - 2.304 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z1.2 - 1.152 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z2 - 1.152 t
- Zulage für Transport + Entsorgung Z1.1> 13.000 t + 8.155 t
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
- Beprobung und Laboruntersuchung zur Einstufung Verwertungsklassen Boden 1 psch
- Transport + Entsrogung Bodenaushub Z0 - 6.209 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z0 mit Z1.1 + 13.091 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z0 mit Z1.2 - 1.152 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z0 mit Z2 - 1.152 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z1.1 - 2.304 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z1.2 - 1.152 t
- Transport + Deponiegebühr Bodenaushub Z2 - 1.152 t
- Zulage für Transport + Entsorgung Z1.1> 13.000 t + 8.155 t
Im angrenzenden Bereich um die Baugrube herum muss der aufgeschüttete Parkplatz bis 1,00 m Stärke auf Straßenniveau abgetragen werden. Dieser Aushub wurde noch nicht zur Einstufung der Verwertung geologisch untersucht, zur Abfuhr ist diese jedoch zur Verwertung des Bodens erforderlich.Das Vorkommen von Boden mit den unterschiedlichen Verwertungsklassen Z0 und Z1.1 in der Baugrube ist derart heterogen, dass eine eindeutige Abgrenzung und Zuordnung im Rahmen der Aushubarbeiten nicht möglich ist. Zusätzlich sind die Arsengrenzwerte in den Bereichen, die theoretisch derVerwertungsklasse Z0 zugeordnet werden können, so nah an dem Grenzwertübergang zur Einstufung in Z1.1, dass ein erhebliches Risiko einer Fehleinstufung besteht und dies zu erheblichen Mehrkosten bei der Entsorgung führen würde.