FACS-Analysesysteme nebst Serviceleistungen zum Aufbau des Laborbereichs ILL
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/index.php?id=665
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wfw.com
Abschnitt II: Gegenstand
FACS-Analysesysteme nebst Serviceleistungen zum Aufbau des Laborbereichs ILL
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung, Installation und Implementierung von FACS-Analysesystemen nebst Serviceleistungen zum Aufbau des des Laborbereichs für Immunmonitoring, Leukämie- und Lymphomdiagnostik (ILL) im Klinikum Passau. Die labortechnische Geräteausstattung soll im Rahmen eines Betreibermodells bereitgestellt werden, d.h. der Auftragnehmer stellt diese Gegenstände mietweise zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat das Klinikum Passau zudem bei der stufenweisen Umsetzung zum Aufbau des Laborbereichs ILL zu unterstützen.
Klinikum Passau
Innstraße 76
94032 Passau
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Regensburg. Es verfügt über 656 Akutbetten, wobei jährlich rund 32.000 Patienten stationär behandelt werden. Das Klinikum Passau beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter und beherbergt auch eine Pflegeschule.
Das Klinikum hat mit den klinischen Schwerpunkten der Onkologie und Hämatologie ei-ne kontinuierlich zunehmende Anzahl an hämatologischen Patienten zu verzeichnen. Entsprechend hat der Bedarf an spezieller hämatologischer Diagnostik in den letzten Jahren zugenommen. Jedoch stehen für die Diagnostik mittels Durchflusszytometrie (fluorescence-activated cell sorting/scannig, kurz „FACS“) – die Immunstatus, Leukämie- und Lymphomtypisierung, Leukozytenfunktionstests sowie den Nachweis von zell-gebundenen Antikörpern umfasst – derzeit lediglich hämatologische Basisautomaten für die Blutbildbestimmung im Klinikum zur Verfügung. Die erforderlichen Diagnostiken werden momentan daher von einem externen Labor erbracht.
Vor diesem Hintergrund und durch die deutlich gestiegenen Ansprüche und komplexeren Fragestellungen an die spezielle hämatologische Diagnostik beabsichtigt das Klinikum, die FACS-Diagnostik in Form einer Multi-Colour-Farbentechnologie zukünftig selbst durchzuführen und entsprechende FACS-Analysesystem nebst den erforderlichen Serviceleistungen für den Aufbau des Laborbereichs für Immunmonitoring, Leukämie- und Lymphomdiagnostik („ILL“) zu beschaffen und dieses gemeinsam mit einem Kooperationspartner in die klinischen Abläufe zu implementieren.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.:
(1) Lieferung, Installation und Implementierung einschließlich Schnittstellenanbindung an das vorhandene Laborinformationssystem (LIS) und Klinikinformationssystem (KIS) von
a. zwei den Anforderungen der VO (EU) 2017/746 entsprechenden FACS-Analysesystemen mit jeweils einer Fähigkeit zur Messung von mindestens 12 Fluoreszenzparametern und automatisierten Probenzufuhrmodul;
b. einer dazugehörigen Middleware zur Vernetzung der Systeme und bidirekti-onaler Anbindung an das Laborinformationssystem (LIS);
c. einer ergänzenden geräte- und herstellerunabhängigen Auswertungssoft-ware speziell für die Leukämie- und Lymphomdiagnostik;
d. vier Arbeitsplatzcomputern (PC) für die zwei FACS-Analysesysteme jeweils zur Steuerung der Analyse sowie zur Auswertung der Ergebnisse
e. bei Anwendung der Lyse-Wash-Technik eine auf Basis der zu erwartenden Probenzahl ausreichende Anzahl an teilautomatisierten und geeigneten Zentrifugen zur semiautomatisierten Probenvorbereitung und Abarbeitung der Einzelschritte sowie
f. ein Pipettierautomat zur Probenvorbereitung und standardisierten Premi-xherstellung zur Minimierung der Personalbindung für probenvorbereitende Schritte.
(2) Bereitstellung und Lieferung der für den Laborbetrieb erforderlichen Verbrauchsgüter wie z.B. Reagenzien, Pipetten, Vortexer, Probenroller usw. nach Maßgabe des anbieterspezifischen Konzepts zum Workflow
(3) Schulungsleistungen im Rahmen der Implementierungsphase nach Bedarf und gesonderten Abruf durch den Auftraggeber
(4) Fachliche Unterstützungsleistungen zur Fortentwicklung des Laborbereichs ILL nach Bedarf und gesonderten Abruf durch den Auftraggeber.
Sämtliche Leistungen sind in enger Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggebe zu erbringen, sodass die Fortführung eines unterbrechungsfreien Labor- und Klinikbe-triebs stets sichergestellt ist. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um estzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben
sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird gemäß § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2019 – 1 Verg 1/19).
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. — falls dies der Fall sein sollte —, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung:
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften — die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren — die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen:
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen
Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschl. v. 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang und Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren,
(6) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(7) Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) - nicht älter als 12 Monate - über eine gültige Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden von einem in der
Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen. Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren aufweisen (Mindestanforderungen).
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019) sowie
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d. h. mit Leistungen im Zusammenhang von Laborausstattungen, wie z.B. zur Durchführung von FACS-Analysen, in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis einschließlich 31. Dezember 2021 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung).Folgende Anforderungen müssen mit den Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(a) Lieferung, Installation und Implementierung einschließlich Schnittstellenanbindung an das Laborinformationssystem eines FACS-Analysesystems für Krankenhausträger mit mindestens 5.000 FACS-Analysen pro Jahr;
(b) Mindestens fünf Prozent der FACS-Analysen pro Jahr entfallen auf die Detektion und Differenzierung von Lymphomen und akuten Leukämien (Leukämie- und Lymphomdiagnostik);
(c) Messempfindlichkeit (Sensitivität) des MRD-Levels von mindestens 0,1 Prozent oder niedriger bei der Durchführung der Leukämie- und Lymphomdiagnostiken im Rahmen der FACS-Analysen;
(d) Erbringung von Schulungsleistungen;
(e) Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren sowie
(f) Projektvolumen von mindestens EUR 350.000,00 (netto).
(2) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft und zur branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren. Ein tabellarischer Lebenslauf nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten ist für die Personen jeweils als Anhang beizufügen;
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2019, 2020 und 2021) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter / Inhaber, angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer); sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen und dabei insbesondere diejenigen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem benannten Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich, insbesondere der Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen). Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Ohne Einreichung der Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) können die vertraulichen Anteile der Vergabeunterlagen nicht zugänglich gemacht werden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen
dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen
ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html