Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges (KlaF) Pumpe für die Freiwillige Feuerwehr Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 051/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges (KlaF) Pumpe für die Freiwillige Feuerwehr Passau
Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges (KlaF) Pumpe für die Freiwillige Feuerwehr Passau, Löschzug Ilzstadt
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Passau beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr Passau, Löschzug Ilzstadt ein Kleinalarmfahrzeug (KlaF) Pumpe zu beschaffen.Das Los 1 setzt sich dabei aus dem Teilbereich Fahrgestell (Los 1a) und dem Teilbereich Aufbau (Los 1b) zusammen. Die Begründung für die Zusammenfassung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 stellt die Beladung des Kleinalarmfahrzeuges (KlaF) Pumpe dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.