Entsorgungsdiensleistung für AWISTA Starnberg KU Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awista-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdiensleistung für AWISTA Starnberg KU
Sammlung und Verwertung von schadstoffhaltigen Abfällen (Lkr. Starnberg)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsspektrum der angefragten Dienstleistung umfasst einerseits die Erfassung Problemabfälle an den verschiedenen Standorten auf den Wertstoffhöfen des Landkreises sowie die Verwertung der erfassten Abfälle andererseits. Der Transport der überlassungs-pflichtigen Sonderabfälle zu den von der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) eingerichteten Anlieferstellen ist ebenfalls Bestandteil des Leistungsspektrums
Die Leistung umfasst im Überblick:
- die satzungsgemäße Erfassung von Problemabfällen aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg über eine mobile Sammelstelle im Sinne der TRGS 520 („Schadstoffmobil“) an insgesamt 11 Sammelstellen zu jeweils 11 Terminen pro Jahr,
- die vorrangige Verwertung der angenommenen schadstoffhaltigen Abfälle (Problemstoffe) durch den Auftragnehmer,
- (soweit dem Auftragnehmer eine Verwertung nicht möglich bzw. eine solche von ihm nicht angeboten ist) den Transport der überlassungspflichtigen Sonderabfälle i.S. von Art. 10 BayAbfG i. V. m. den Festlegungen unter IV.5 der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern vom 17.12.2014 zu von der GSB vorgegebenen Anlieferstellen und die Veranlassung der dortigen Entsorgung im Namen und im Auftrag des Auftraggebers unter Beachtung der Annahmebedingungen der GSB;
- die Führung der für die Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle erforderlichen Entsorgungsnachweise im Sinne der Nachweisverordnung
Die Laufzeit beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2024. Der Vertrag hat eine zweimalige 1-jähirge Verlängerungsoption, wenn dieser nicht mit einem Vorlauf von 9 Monaten, von einem der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB aufweisen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Sitz des Unternehmens, Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens und Geschäftsführung, etc.
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
g) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
d) Durch Eigenerklärung ist zu versichern, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist sowie es sich nicht in Liquidation befindet;
h) Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
i) Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen und Qualifizierung der Mitarbeiter sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung.
• Beschreibung des Schadstoffmobils (Fahrzeug, Euro-Norm – bitte beachten: mindestens sind Fahrzeuge mit der Euro-6-Norm einzusetzen) und des Aufsatzes, insbesondere Angaben zu etwaigen Absetzen des Aufsatzes, Beschreibung des
Annahmebereiches des Schadstoffmobils),
• Bestätigung, dass die Vorgaben der TRGS 520 erfüllt werden bzw. ein vergleich-bares Schutzniveau sichergestellt wird,
• Benennung der Fachkraft gem. Ziffer 5.1 und 5.2 der TRGS 520 als Verantwortlichen der jeweiligen Sammelstelle und Nachweis seiner chemiespezifischen Fachausbildung sowie seiner Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der
notwendigen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Teilnahme an Lehrgang nach Anlage 3 zur TRGS 520),
• auf Anforderung: Benennung der vorgesehenen Fahrer und Vorlage ihrer gültigen GGVSEB-ADR-Scheine,
• Benennung der ggf. eingesetzten Zwischenlager oder Umladestationen,
• Angabe, für welche Problemstoffe eine Verwertung vorgesehen ist und Benennung der vom Bieter vorgesehenen Verwertungsanlagen für die (End-) Behandlung dieser Problemstoffe,
• Angaben zum Transport der Abfälle zu Verwertungsanlagen bzw. zu von der GSB vorgegebenen Anlieferstellen.
• für die vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen sind notwendige Genehmigungen und Nachweise vorzulegen. zudem ist nachzuweisen, dass der Standort über entsprechende, freie Kapazitäten verfügt. Muss nicht ohnehin eine
Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlagen auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
• Soweit die jeweils vom Bieter vorgesehene Umladestation bei Angebotsabgabe noch nicht in Betrieb ist, hat der Bieter im Konzept darzulegen, aus welchen Gründen von einer Inbetriebnahme spätestens zum Leistungsbeginn ausgegangen werden kann (z. B. durch Zeitpläne, Vereinbarungen über die Verfügbarkeit des Grundstückes u. ä.). Eine Genehmigung der Umladestation muss erst am 01.09.2022 vorgelegt werden, jedoch hat der Bieter auf Aufforderung der Vergabestelle schon im Vergabeverfahren stichhaltige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit zu machen.
Fahrzeug, Euro-Norm – bitte beachten: mindestens sind Fahrzeuge mit der Euro-6-Norm einzusetzen
j) Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.