Klärschlammverwertung 2022/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammverwertung 2022/2023
Klärschlammentsorgung durch thermische Verwertung (Verladung, Transport und Verwertung).
83278 Traunstein, Deutschland
Thermische Verwertung von Klärschlamm aus der Kläranlage Traunstein: jährlich ca. 3 000 t mit ca. 20 % bis 25 % Feststoffgehalt.
Maximal 1 x um 1 Jahr
Keine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung), Abfallschlüssel 19 08 05 Schlämme aus Behandlung von kommunalen Kläranlagen, sein.
Ansonsten sind als vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllten Ziffern I. und II. des Formblatts 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Direkter Link zur Eigenerklärung: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=234253
Allgemeine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung, die insbesondere auch Forderungen Dritter aus vom Auftragnehmer verschuldeten Schäden (z. B. Gewässerschäden, Bodenverunreinigung) einschließt und als versichertes Risiko folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beinhalten: Befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen. Versicherungssummen Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung jeweils mit Deckungssummen mindestens [Betrag gelöscht] EUR, pauschal je Schadensfall (Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden), die Deckungssumme hat in jedem Schadensfall pro Versicherung jährlich zweifach zur Verfügung zu stehen.
Nachweis durch entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis.
Ziffer III. des Formblatts 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ - direkter Link: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=234253
Vorlage von mindestens 3 geeigneten Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers mit Kontaktdaten.
Ziffer IV. des Formblatts 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ - direkter Link: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=234253
Abschnitt IV: Verfahren
Große Kreisstadt Traunstein, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein
Vergabestelle, Zi. 327
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich; zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.