Rahmenvertrag Unterstützung KonsensDialog LfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021TST000012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Unterstützung KonsensDialog LfSt
Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog. Gesucht werden – in zwei Losen - Berater und Softwareentwickler, die alle genannten Aufgaben aufgrund ihrer Qualifikation erfüllen können;
LOS1 - ein Team aus 1 Seniorberater und max. 3 SW-Entwicklern (IDM/Java);
LOS2 - ein Seniorberater (Web);
Eine weitere Losaufteilung ist nicht möglich, da ausdrücklich ein Team - geführt von einem Seniorberater - gesucht wird. Dieser soll aufgrund seiner Spezialkenntnisse und fachverfahrensübergreifenden Erfahrungen im Bereich KDialog (u.a. SW-Architektur, Konzeption und Weiterentwicklung der Grundbausteine) und durch seine Weisungsbefugnis im Team sicherstellen, dass eine gleichmäßige Qualität der Entwicklungsergebnisse erreicht wird.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
Im Rahmen des „Vorhabens KONSENS“ (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software in den Steuerverwaltungen der Länder. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Bayern die Entwicklung und Pflege des Verfahrens KONSENS-Dialog (KDialog). Das Verfahren KDialog wurde für den Einsatz in einer Client-Server-Architektur entwickelt. Als Client-Betriebssysteme kommen dabei sowohl Windows als auch Linux zum Einsatz. Bei der SW-Entwicklung im Vorhaben KONSENS sind die KONSENS-Entwicklungsvorgaben zwingend einzuhalten. Für die BNO-Entwicklung sind das in erster Linie der KONSENS-Styleguide, das KONSENS-Bedienkonzept und der Anwendungsrahmen des Verfahrens UNIFA („Universeller Finanzamtsarbeitsplatz“). Im Anwendungsrahmen UNIFA vorhandene Methoden sind entsprechend dem objektorientierten Ansatz zu verwenden, bei Bedarf sind die vorhandenen Methoden um weitere Komponenten zu erweitern. Die BNO-Entwicklung befindet sich mitten in einer technologischen Umstellungsphase; bis zur vollständigen Ablösung der IDM-Oberflächen wird aktuell noch mit einer Koexistenzphase von mindestens zwei Jahren gerechnet.
Näheres hierzu in der Leistungsbeschreibung bzw. in den anliegenden Bewertungsmatrices.
Team - Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog, hier Los 1 "Team" - Vertragslaufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Team bestehend aus
1 Seniorberater als Teamleiter und
max.
3 SW-Entwicklern (IDM/Java) zur
Unterstützung von KonsensDialog LfSt
Es sind pro Vertragsjahr mindestens 540 Beratertagen (davon 180 für den Teamleiter) anzusetzen.
Anzugeben ist hier der Gesamtpreis für zwei Jahre für LOS 1.
Verlängerung um ein Jahr und danach nochmals um ein weiteres Jahr möglich (also 2 + 1 + 1)
Vertragsverlängerung
Webentwickler - Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog, hier Los 2 "Webentwicklung" - Vertragslaufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Webentwicklung im Rahmen der Unterstützung von KonsensDialog.
Vertragslaufzeit in Jahren 2 + 1 + 1 .
Es sind pro Vertragsjahr mindestens 180 Beratertagen anzusetzen.
Anzugeben ist hier der Gesamtpreis für zwei Jahre für LOS 2.
Verlängerung um ein Jahr und danach nochmals um ein weiteres Jahr möglich (also 2 + 1 + 1)
Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
- Scientology Schutzerklärung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Geheimhaltungsvereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.