Fachplanung - Technische Ausrüstung - AWG, WVA, LTA, GA Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0747
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung - Technische Ausrüstung - AWG, WVA, LTA, GA
Es wird die Fachplanerleistungen (Leistungsphasen 2-8 (in Teilen)) der technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 beauftragt. In der Maßnahme müssen 185 bemängelte oder beanstandete Brandschutzklappen im hochinstallierten Bestand und laufenden Betrieb saniert werden. Teilweise ist eine Asbestsanierung notwendig.
Die Brandschutzklappen der Technischen Hochschule Nürnberg wurden von Sachverständigen überprüft. Dabei haben sich eine Vielzahl an Mängeln der Brandschutzklappen ergeben.
Die Lüftungsanlagen unterschiedlicher Größe, in denen die Brandschutzklappen verbaut sind, versorgen Hörsäle, Labore, und viele weitere Räume der sechs Gebäudeteile des Gebäudekomplexes (BGF 36.380 m2) mit Zu- und Abluft.
Bei vorangegangen Maßnahmen wurden schon einige Brandschutzklappen saniert, sodass nun noch 26 Brandschutzklappen einen baurechtlichen Mangel haben. Bei 47 Brandschutzklappen gibt es eine Beanstandung (kein Mangel, muss aber nachgebessert werden). Weitere 70 Brandschutzklappen sind zudem asbesthaltig und müssen aus diesem Grund saniert werden. Aufgrund von neu definierten Brandabschnitten müssen 42 neue Brandschutzklappen in das bestehende Lüftungsnetz eingebaut werden.
Die bemängelten Brandschutzklappen zeigen ein breites Spektrum an Mängeln. Zwischen „etwas Vermörtelung fehlt“, bis dahin, dass die Klappen völlig falsch eingebaut (z.B. halb in Mauerwerk, halb in Promat) sind, ist alles vorhanden. Es lassen sich nur wenige Einbausituationen zusammenfassen. Jede Situation ist einzeln zu begutachten und ein Lösungsansatz zu erarbeiten.
Da die Bestandsunterlagen für das hochinstallierte Gebäude teilweise nicht vollständig sind und sich die Installationen im Laufe der Nutzung geändert haben, ist eine umfassende Bestandsaufnahme jeder zu sanierenden Brandschutzklappe vor Ort erforderlich. Damit einhergehend müssen die Einzelschritte der Sanierung erarbeitet und planerisch dokumentiert (Detailzeichnungen, Ablaufpläne, ...) werden. Eventuell ist es in Zusammenarbeit mit dem Projektteam notwendig weitere neue Brandabschnitte zu definieren.
Die Sanierung einzelner Klappen kann nur unter Abschaltung der entsprechenden Lüftungsanlage, dem Abbau von Lüftungskanälen und –dämmung erfolgen.
Auch ist es je nach Installationssituation erforderlich, andere Gewerke für die Brandschutzklappensanierung umzuverlegen, sodass es teilweise zu erheblichen Außerbetriebnahmen im Betrieb der Hochschule kommt. Der Umfang dieser Arbeiten und Außerbetriebnahmen muss bei der Planung festgestellt und in angemessener Zeit dem Nutzer abgestimmt sowie vorangekündigt werden.
Weiter hat eine fachgerechte Entsorgung der teilweise KMF-haltigen Isolierungen im Vorfeld zur Sanierung erfolgen. Falls Rohrdurchführungen anderer HLS-Gewerke nicht den Brandschutzanforderungen entsprechen, müssen diese nachgearbeitet werden.
Die Sanierung findet im laufenden Betrieb statt und bedeutet, dass lärmende Arbeiten nur in den 2-monatigen Sommersemesterferien bzw. dem 1-monatigen Wintersemesterferien durchgeführt werden können. Die Sanierung wird sich über Jahre hinziehen und die Dauer ist abhängig davon, wie die einzelnen Sanierungssituationen vom Planungsteam in Bauabschnitte definiert werden.
Aus den zuvor genannten Gründen ist eine sehr intensive Planung der Maßnahme und Koordination aller Projektbeteiligten (Planer, Sachverständigen, Ausführende Firmen, Behörden, Nutzer, etc.) nötig. In den Zeiten der Ausführung ist eine tägliche Präsenz auf der Baustelle obligatorisch.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Gewichtung 90 %
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Gewichtung 10 %
stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung, zunächst für
Leistungsstufen 1B und 1C; nach Freigabe erfolgt Weiterbauftragung weiterer Leistungsstufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221192
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221192
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Wertung siehe: 21D0747_Bewertungsmatrix_stufe_1 unter o.g. Link
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221192
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind 3 geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten (Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre).
Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte und von dem/ den Büroinhaber(n), dem/ den Geschäftsführer(n) und / oder dem/ den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichnete Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Bennenung von geforderten Referenzen nachzuweisen. Diese sollten hinsichtlich der an die Referenzprojekte gestellten Anforderungen aussagekräftige Plandarstellungen, Perspektiven, Fotos sowie kurze Erläuterungen beeinhalten. Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1.1 bis 4.3.1.3) sind max. 3 DIN A3 Seiten mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt. Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Titel des Referenzprojektes mit Angabe zum Standort
- Vertragsverhältnis: Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer ?
1. Größenordnung (Baukosten mit Angabe der einzelnen Anlagengruppen, Flächen)
2. Angabe zum Auftragswert (anrechenbare Kosten netto, inkl. für jede Anlagengruppe)
3. Abdeckung gefordertes Leistungsbild (ausgeführte LPH je Anlagengruppe)
4. Schwierigkeitsgrad (Honorarzone je Anlagengruppe)
5. Projektabwicklung mit komplexer Schadstoff-, Altlastenentsorgung (ja/ nein, Erläuterung)
6. Projekt mit sensibler, straffer Zeittaktung (ja/ nein, Erläuterung)
7. Bauen im laufenden Betrieb (ja/ nein, Erläuterungen)
8. Besonderheiten
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken. Werden mehr als 3 Projekte eingereicht, werden nur die ersten 3 Projekte berücksichtigt
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1.1 bis 4.3.1.3) sind max. 3 DIN A3 Seiten mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt
Wertung siehe: 21D0747_Bewertungsmatrix_stufe_1 unter o.g. Link
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens:
Erklärung zum Fachpersonal: Angabe zur Berufserfahrung für Projektleiter, Stellv. Projektleiter sowie Bauleiter
Wertung siehe: 21D0747_Bewertungsmatrix_stufe_1 unter o.g. Link
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens:
Erklärung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Auftragnehmers über die Anzahl der Technischen Mitarbeiter:
Wertung siehe: 21D0747_Bewertungsmatrix_stufe_1 unter o.g. Link
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221192
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]