Neubau Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim - Fachplanung ELT, Gebäudeautomation und Leitstellentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 001-03311_03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]38
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ils-bamberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim - Fachplanung ELT, Gebäudeautomation und Leitstellentechnik
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, Gebäudeautomation und Leitstellentechnik § 55 HOAI (Anlagengruppe 4, 5, 6, 7 und 8) LPH 1-9
Buttenheim, Landkreis Bamberg
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bamberg-Forchheim, Paradiesweg 1 in 96049 Bamberg ist als Betreiber der Integrierten Leitstelle für die Kreisverwaltungen Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim im Rahmen gesetzlicher Vorgaben für die Durchführung des Rettungsdienstes und für die Feuerwehralarmierung zuständig. Im Rahmen der Vorplanungen für einen 120 Monate Hardwaretausch wurde ein Bedarfskonzept durch ein Fachbüro erstellt, welches ergab, dass dieser wichtige Technik-Wechsel in den bestehenden Räumen nicht möglich ist. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes als zuständiges politisches Gremium beschloss einen Ersatzneubau der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim.
Der Ersatzneubau wird auf einem bereits erworbenen Grundstück, Größe ca. 4.500 m², im Landkreis Bamberg, in der Marktgemeinde Buttenheim errichtet.
Der zu erbringenden Leitstellentechnik / IuK, sowie Elektrotechnik ELT inkl. Gebäudeautomation sind die existierende Studien zu Grunde zu legen. Die Ausrichtung der Planungen auf sicheren Betrieb und die organisatorischen Prozesse, sowie die Vorbereitung zur Zertifizierung nach IT-Sicherheit DIN ISO 27001 auf Basis IT Grundschutz, Effizienz und Nachhaltigkeit sind zwingende Anforderungen. Das Bauobjekt ist als Teil der kritischen Infrastruktur nach der DIN EN 50518 Teil 1 zu konzipieren.
Die Planungsphase soll unverzüglich nach der Beauftragung, voraussichtlich im zweiten Quartal 2022, beginnen. Als wesentliche Meilensteine des Rahmenterminplanes sind Freigabe LPH 1 und 2 mit Kostenschätzung im Frühjahr 2022, Freigabe LPH 3 und 4 mit Kostenberechnung im Herbst 2022 sowie der Baubeginn im Frühjahr 2023 zu nennen. Die Fertigstellung des Projektes ist für 2025 mit der Aufnahme eines Probebetriebes vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Fachplanung IuK bzw. Leitstellentechnik und TGA Elektrotechnik inkl. Gebäudeautomation gemäß Teil 4, Abschnitt 2 § 53ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Musterleistungsverzeichnis (MLV) für die Ausstattung des Integrierten Leitstellen Bayerns des Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration (BayStMI) als Grundlage für die Leitstellentechnik dient und die Vorgaben als Erleichterung in der Planung zu würdigen sind. Weiterhin ist in Aussicht gestellt, dass in den nächsten Jahren ein Nachfolge-Einsatzleitsystem (Hard- und Software) ebenfalls durch das BayStMI auf bayrischer Ebene ausgeschrieben und eingeführt werden wird. Die Aufwände zur Abstimmung zur Abwicklung und Implementierung wird ähnlich dem aktuellen MLV vermutet.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50
von 500 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 450 von
500 Punkten.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im
Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Verhandlungstermin
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
5) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Projektleitung)
6) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
A Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A.1) Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) (maximal 50 Punkte möglich) - alle Angaben in EUR netto.
< [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 3,0 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
B Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
B.1 Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Ingenieur" (max. 50 Punkte möglich)
<3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
B.2 Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
<2 = 0 Punkte
>= 2 = 20 Punkte
>= 3 = 30 Punkte
>= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
B.3 Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
<2 = 0 Punkte
>= 2 = 10 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 4 = 30 Punkte
>= 5 = 40 Punkte
>= 6 = 50 Punkte
B.4 Fachliche Eignung (Referenzliste)
Orientierungshinweis: Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit folgenden Angaben unter Erfüllung der Mindestanforderungen. Die Darstellung des Referenzprojektes kann in Form einer Referenzbeschreibung mit Bildnachweis erfolgen. Diese ist der entsprechenden Anlage beizufügen und darf maximal 2 DIN-A4 Seiten umfassen.
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (insgesamt max. 300 Punkte)
B.4.1) Referenz 1:
Mindestanforderungen (max. 50 Punkte)
TGA-Planung § 55 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI
Mindestens abzudeckende Anlagengruppen 4, 5, 6, 8
Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten zehn Jahren (nach 01.01.2011)
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (max. 20 Punkte):
< 2,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 3,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 3,5 Mio. EUR = 16 Punkte
> = 4,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
Referenzbeschreibung mit Bildnachweis (max. 2 DIN A4-Seiten) = 2,5 Zusatzpunkte
erbrachte Planungsleistung der Anlagengruppe 7 (hier: Leitstellentechnik) über die LPH 2-8 = 7,5 Zusatzpunkte
vergleichbar im Hinblick auf die Anforderungen nach einer hohen Ausfallsicherheit
(u. a. Leitstelle für Rettungsdienst, Feuerwehralarmierung, Verkehrsleitstelle, etc.) = 7,5 Zusatzpunkte
B.4.2 Referenz 2:
Mindestanforderungen (max. 50 Punkte)
TGA-Planung § 55 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI
Mindestens abzudeckende Anlagengruppen 4, 5, 6, 8
Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten zehn Jahren (nach 01.01.2011)
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (max. 20 Punkte):
< 1,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 3,0 Mio. EUR = 16 Punkte
> = 3,5 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
Referenzbeschreibung mit Bildnachweis (max. 2 DIN A4-Seiten) = 2,5 Zusatzpunkte
erbrachte Planungsleistung der Anlagengruppe 7 (hier: Leitstellentechnik) über die LPH 2-8 = 7,5 Zusatzpunkte
vergleichbar im Hinblick auf die Anforderungen nach einer hohen Ausfallsicherheit
(u. a. Leitstelle für Rettungsdienst, Feuerwehralarmierung, Verkehrsleitstelle, etc.) = 7,5 Zusatzpunkte
B.4.3 Referenz 3:
Mindestanforderungen (max. 50 Punkte)
TGA-Planung § 55 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI
Mindestens abzudeckende Anlagengruppen 4, 5, 6, 8
Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten zehn Jahren (nach 01.01.2011)
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (max. 20 Punkte):
< 1,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 1,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 1,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 2,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 16 Punkte
> = 3,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
Referenzbeschreibung mit Bildnachweis (max. 2 DIN A4-Seiten) = 2,5 Zusatzpunkte
erbrachte Planungsleistung der Anlagengruppe 7 (hier: Leitstellentechnik) über die LPH 2-8 = 7,5 Zusatzpunkte
vergleichbar im Hinblick auf die Anforderungen nach einer hohen Ausfallsicherheit
(u. a. Leitstelle für Rettungsdienst, Feuerwehralarmierung, Verkehrsleitstelle, etc.) = 7,5 Zusatzpunkte
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis
zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland