VW_0023_Architekten- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000612
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VW_0023_Architekten- und Ingenieurleistungen
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf sucht für ihren Modulbau in Holztafel-, Holzmassiv- bzw. Holzhybridbauweise mit 550 m² BGF am Campus Weihenstephan eine:n Generalplaner:in. Die Kostenobergrenze für diesen Modulbau inklusive Erschließung beträgt 2,75 Mio. EUR brutto. Hierbei handelt es sich um die reinen Baukosten. Kosten für der/n Generalplaner:in sind bei 2,75 Mio. EUR brutto nicht zu berücksichtigen. In der Gesamtkostenobergrenze sind die Kostengruppen 200 bis
400 nach DIN 276:2018-12 enthalten. Dies umfasst folgende Architekten- und Ingenieurleistungen (Kostengruppe 200 bis 400):
- Architektenleistungen: Teilleistungen für die § 34 HOAI-Leistungphasen 1,2,3,4,6,7,8 und Besondere Leistungen Leistungsphasen 1,2,5
- Elektroplanerleistungen: Teilleistungen für die § 55 HOAI-Leistungsphasen 2,3,5,6,7,8, Anlagengruppe 4+5
- Heizung-, Lüftungs- und Sanitärplanungsleistungen: Teilleistungen für die § 55 HOAI-Leistungsphasen 1,2,3,5,6,7,8 und gegebenfalls Besondere Leistungen Leistungsphase 4
- Tragwerksplanerleistungen: Teilleistungen für die § 51 HOAI-Leistungsphasen 1 - 3
Mit dem Creativity and Innovation Lab will die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf ein Gebäude mit einer Nutzfläche von 550m² BGF errichten, dass in der Funktionalität als Leuchtturm Strahlkraft entwickelt. Im Creation-Lab sollen Innovationen (Innovation Lab und Startup Centre, neue Lehrstandards (Digital Lecture Lab) und neue Formen der Arbeitsplatzgestaltung (New Work) miteinander vereint werden. Das Gebäude soll als Modulbau errichtet werden, der im Innenraum flexibel und mit einfachen Mitteln umgestaltet werden kann, von offenen Co-Working Spaces oder Meeting Points hin zu geschlossenen Räumen, die als Büros, Besprechungsräume oder zum Arbeiten in kleineren Gruppen geeignet sind. Gleichzeitig besteht ein hoher Anspruch an technische Voraussetzungen für die Lehre der Zukunft, die Präsenzlehre mit modernster Technologie aber auch rein digitale Veranstaltungen oder hybride Form möglich machen, in die z.B. Live-Vorführungen eingebunden werden können. Es soll im Creation-Lab ein Digital Lecture Lab errichtet werden, dass neue Maßstäbe für die Lehre an einer Hochschule setzt. Unter dem Stichwort New Work werden neue Formen der Zusammenarbeit bzw. neue Formen von Arbeitsplätzen gestaltet. Gerade mit der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten und die Ansprüche an moderne Arbeitsplätze, aber auch die Notwendigkeit Räumlichkeiten für alle Beschäftigten vorzuhalten stark geändert. Im Creation-Lab sollen neue Konzepte der Arbeitsplatzgestaltung und flexible Arbeitsplatzgestaltung möglich sein. Hier möchte die HSWT neue Konzepte ausprobieren. Als Dritter Baustein dient das Creation-Lab als Innovationsraum. Durch die geplante offene Gestaltung im Erdgeschoßbereich sollen Co-Working Spaces und Kreativräume geschaffen werden in denen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in Austausch treten können, um die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft, wie Ernährung, Klimawandel, etc. zu diskutieren und neue Innovationen zu entwickeln. Umgekehrt sollen die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung der HSWT in die Gesellschaft dort transportiert werden. Das Creation-Lab wird gerade für den Food-Bereich wichtige Akzente setzen, da die das Gebäude mit einer Robo- und Show-Kitchen ausgestattet werden soll. Das Creation-Lab soll ein Vorzeigeprojekt für die Kombination von Funktionalität gepaart mit flexibler Architektur werden.
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf sucht für ihren Modulbau in Holztafel-, Holzmassiv- bzw. Holzhybridbauweise mit 550 m² BGF am Campus Weihenstephan eine:n Generalplaner:in. Die Kostenobergrenze für diesen Modulbau inklusive Erschließung beträgt 2,75 Mio. EUR brutto. Hierbei handelt es sich um die reinen Baukosten. Kosten für der/n Generalplaner:in sind bei 2,75 Mio. EUR brutto nicht zu berücksichtigen. In der Gesamtkostenobergrenze sind die Kostengruppen 200 bis 400 nach DIN 276:2018-12 enthalten. Dies umfasst folgende Architekten- und Ingenieurleistungen (Kostengruppe 200 bis 400):
- Architektenleistungen: Teilleistungen für die § 34 HOAI-Leistungphasen 1,2,3,4,6,7,8 und Besondere Leistungen Leistungsphasen 1,2,5
- Elektroplanerleistungen: Teilleistungen für die § 55 HOAI-Leistungsphasen 2,3,5,6,7,8, Anlagengruppe 4+5
- Heizung-, Lüftungs- und Sanitärplanungsleistungen: Teilleistungen für die § 55 HOAI-Leistungsphasen 1,2,3,5,6,7,8 und gegebenfalls Besondere Leistungen Leistungsphase 4
- Tragwerksplanerleistungen: Teilleistungen für die § 51 HOAI-Leistungsphasen 1 - 3
- Architektenleistungen: Referenzen für Art und Größe von Modulbauten, Berufserfahrung des planenden sowie des ausführenden Architekt:in, Erfahrung mit Auftraggeber:innen mit rügefähiger Unterwerfung nach VOL A/B/C
- Ingenieursleistungen (Elektroinstallation; Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallation; Tragwerksplanungen): Referenzen im Modulbau
Die Beauftragung erfolgt in Auftragsstufen. Die erste Auftragsstufe enthält die Leistungsphase 1 gemäß Anlage 10 HOAI der Archtitektenleistungen. Die weiteren Beauftragungen erfolgen nach der Abnahme der Leistungsphase 1 gemäß Anlage 10 HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist die/der Bewerber:in eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber:in oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers und/oder die/der Mitarbeiter:innen des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in, Ingenieur:in, Stadtplaner:in)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
BauKaG und Nr. III.1.1 der Auftragsbekanntmachung
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die/der Bieter:in hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für die/den Bewerber:in Vertretungsberechtigte:r in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Die Vergabestelle kann (=muss) gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen. Will sie dies nicht, kann gem. § 56 Abs. 2, Satz 2 in der Auftragsbekanntmachung festlegt werden, dass keine Unterlagen nachgefordert werden. Dieser Vorbehalt sollte an dieser Stelle erfolgen. Es wird empfohlen diesen Vorbehalt nur in Ausnahmefällen zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. die/der Antragsteller:in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Oberes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hswt.de