Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (KiBiZ) + Bürgersaal Referenznummer der Bekanntmachung: 180/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leiblfing
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leiblfing.de/startseite-gemeinde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (KiBiZ) + Bürgersaal
Die Gemeinde Leiblfing plant die Errichtung eines Kinderbildungs- und Betreuungszentrums (KiBiZ) mit einem Bürgersaal.
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Die Vergabe der Architektenleistungen für des Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (Los 1) sowie für den Bürgersaal (Los 2) wird in zwei Lose aufgeteilt.
Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 einzeln für den Neubau der Schule sowie des Kinderhorts, die Sanierung des Gebäudes zur Kindertagesstätte sowie für die Sanierung der Bestandsschule (Los 1).
Mit gesondertem Vertrag werden stufenwiese die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für den Umbau zum Bürgersaal vergeben (Los 2).
Darüber hinaus wird die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Erstellung eines Brandschutzkonzepts sowie die der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist bei beiden Losen vergeben.
Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (KiBiZ) - Schule, Hort, Kita
Schulstraße 6 94339 Leiblfing Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Leiblfing plant die Errichtung eines Kinderbildungs- und Betreuungszentrums (KiBiZ) mit einem Bürgersaal. Das KiBiZ soll sich aus einem Kinderhort, einer Kindertagesstätte (Kindergarten + Kinderkrippe) sowie aus der derzeit bestehenden Grund- und Mittelschule zusammensetzen. In diesem Zuge soll das Bestandsgebäude saniert und um neue Gebäudeteile erweitert werden. Die alten Gebäudeteile sollen als Schule und Kindertagesstätte genutzt werden. Die neuen Gebäudeteile sind als Kinderhort sowie als weiteres Schulgebäude geplant.
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Die Grund- und Mittelschule soll Platz für 180-200 SchülerInnen schaffen. Es werden acht Klassenräume für die Grundschule und zwei Klassenräume für die Mittelschule vorgesehen. Die bestehenden baulichen und funktionellen Defizite wie die Pausenhalle mit MZR für schulische Veranstaltungen, Fachräume etc. sollen durch den Schulneubau behoben werden. Das Gebäude (Bestand + Neubau) soll die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen, wie z.B. digitale Klassenzimmer, eine Unterrichtung in Form eines Lernhauskonzeptes baulich ermöglichen.
Die Kindertagesstätte ist mit zwei Kinderkrippen-Gruppen für 30 Kinder und mit vier Kindergarten-Gruppen für 100 Kinder geplant. Diese Umsetzung soll in dem freiwerdenden westlichen Gebäudetrakt über zwei Geschosse realisiert werden. Der Neubau des Kinderhorts für 75 SchülerInnen ist im westlichen Grundstücksbereich geplant. Der Kinderhort und die Kindertagesstätte sind baulich direkt miteinander zu verbinden. Die einzelnen Funktions- bzw. Nutzungsabschnitte wie Schule, KiTa und Hort sollen nach außen hin ablesbar bleiben, aber in ihrer übergeordneten Gesamterscheinung als ein zusammenhängendes Gebäudeensemble wirken. Das Bestandgebäude besteht aus drei Baukörpern, welche miteinander verbunden sind und derzeit als Grund- und Mittelschule genutzt werden. Auf der Westseite im vordersten Baukörper wurde inzwischen im Erdgeschoss ein kleiner Bereich abgetrennt und es wurde eine Nutzungsänderung zu einem vorübergehend abgetrennten Kindergarten vorgenommen. Zusätzlich ist das Bestandsgebäude mittels Glasflur mit der Turnhalle gegenüber verbunden. Das bestehende 2-geschossige Gebäude-Ensemble soll in seiner Struktur komplett erhalten bleiben. Lediglich der derzeitig 1-geschossigen Verbindungsbau Schule-Turnhalle soll abgerissen werden. Die neu zu errichtenden Gebäudeteile sollen in Hinsicht auf Geschossigkeit und Dachform (Satteldächer) dem Bestand angepasst werden. Die bestehenden Außenwände sollen mit einer gedämmten und hinterlüfteten Fassade ertüchtigt werden. Es ist Ziel, die Fenster in ihrer Gesamtheit zu erneuern und den neuen Erfordernissen anzupassen. Die neuen Gebäudeteile Grundschule und Anbau Hort können auch in Holzbauweise erstellt werden. Eine genauere Entscheidung über die Bauweise wurde vom Auftraggeber noch nicht festgestellt.
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Nach vorläufiger Kostenschätzung wird von ungefähr 19 Mio. EUR brutto Gesamtprojektkosten (KG 200-700) ausgegangen. Davon erstrecken sich ca. 2,2 Mio. EUR brutto auf den Neubau des Kinderhorts, ca. 4,8 Mio. EUR brutto auf die Sanierung des Teils des Bestandsgebäudes für die Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe), wiederum ungefähr 3,8 Mio. EUR brutto auf den Umbau zum Bürgersaal sowie ca. 8,1 Mio. EUR auf die Sanierung und den Neubau der Schule. Insgesamt ist eine sechsjährige Bauphase vorgesehen. Das Bauvorhaben gliedert sich wiederum in fünf verschiedene Abschnitte. Die ersten beiden Abschnitte umfassen den Neubau der Schule und des Kinderhorts und sollten bis 2025 realisiert werden. Die Gebäudesanierung der Kindertagesstätte ist bis 2027 als dritter Bauabschnitt vorgesehen. Der vierte Bauabschnitt umfasst den Umbau zum Bürgersaals und sollte ebenfalls bis 2027 realisiert sein. Die Sanierung des alten Schulgebäudes soll als letzter Abschnitt erfolgen und ist bis 2030 fertigzustellen.
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Die Vergabe der Architektenleistungen für des Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (Los 1) sowie für den Bürgersaal (Los 2) wird in zwei Lose aufgeteilt.
Beim Los 1 "Kinderhort, Kindertagesstätte, Grundschule und Mittelschule" wird auch vorbehalten, die Bereiche einzelnen in a) Kinderhort, b) Kindertagesstätte, c) Grundschule und d) Mittelschule zu beauftragen. Hier sind einzelne Beschlüsse des Gemeinderats Leiblfing notwendig.
Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 einzeln für den Neubau der Schule sowie des Kinderhorts, die Sanierung des Gebäudes zur Kindertagesstätte sowie für die Sanierung der Bestandsschule (Los 1).
Mit gesondertem Vertrag werden stufenwiese die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für den Umbau zum Bürgersaal vergeben (Los 2).
Darüber hinaus wird die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Erstellung eines Brandschutzkonzepts sowie die der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist bei beiden Losen vergeben.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10%
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5 Punkte: ab 9 Architekten / Ingenieuren
3 Punkte: ab 6 Architekten / Ingenieuren
1 Punkt: ab 3 Architekten / Ingenieuren
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Betreuung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Grund- und Mittelschulen (sehr gut vergleichbar)
- Kindergärten, Kinderhorte (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Schulen (gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude für Betreuung von Kindern und Jugendlichen (gut vergleichbar)
- Sanierung, Umbauten, Neubauten in Kombination (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung, Umbauten, Neubauten isoliert (gut vergleichbar)
- Bauen im laufenden Betrieb (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. .12,7 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 6,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufe 1: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
Lage- und Betandspläne, Kostenschätzung sowie der Vorentwurf werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (KiBiZ) - Bürgersaal
Schulstraße 6 94339 Leiblfing Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Leiblfing plant die Errichtung eines Kinderbildungs- und Betreuungszentrums (KiBiZ) mit einem Bürgersaal. Das KiBiZ soll sich aus einem Kinderhort, einer Kindertagesstätte (Kindergarten + Kinderkrippe) sowie aus der derzeit bestehenden Grund- und Mittelschule zusammensetzen. In diesem Zuge soll das Bestandsgebäude saniert und um neue Gebäudeteile erweitert werden. Die alten Gebäudeteile sollen als Schule und Kindertagesstätte genutzt werden. Die neuen Gebäudeteile sind als Kinderhort sowie als weiteres Schulgebäude geplant.
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Neben dem KiBiZ ist als separate Maßnahme ein Bürgersaal für ca. 200 Personen geplant. Dieser soll im Dachgeschoss des westlichen Baukörpers realisiert werden. Eine statische notwendige Belastung der Geschossdecke über dem 2. OG bezüglich der Tragfähigkeit wurde im Vorfeld durch die Gemeinde überprüft. Der Zugang zum Bürgersaal soll im Norden in der Nähe der westlichen Giebelseite erfolgen. Zur Erschließung ist ein separates Treppenhaus mit eigenem Aufzug geplant. Dieser dient gleichzeitig für das barrierefreie Erreichen aller Grundrissebenen. Fördertechnisch ist dieses Bauvorhaben vom restlichen Schul- / KiTa-Bau abgekoppelt. Diese Maßnahme wird über das Städtebau-Förderprogramm bezuschusst. Die Realisierung hat jedoch gleichzeitig mit den Umbau- und Sanierungsarbeiten der Kindertagesstätte zu erfolgen. Das zugrunde gelegte Raumprogramm für den Bürgersaal ist noch nicht abgestimmt.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, dass sich diese Gedanken zu der Gestaltung und Umsetzung des Bürgersaals samt Außenfassaden machen und diese auch skizzenmäßig darstellen. Die Skizzen werden nach § 77 Abs. 2 VgV angemessen vergütet.
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Das Bestandgebäude besteht aus drei Baukörpern, welche miteinander verbunden sind und derzeit als Grund- und Mittelschule genutzt werden. Auf der Westseite im vordersten Baukörper wurde inzwischen im Erdgeschoss ein kleiner Bereich abgetrennt und es wurde eine Nutzungsänderung zu einem vorübergehend abgetrennten Kindergarten vorgenommen. Zusätzlich ist das Bestandsgebäude mittels Glasflur mit der Turnhalle gegenüber verbunden. Das bestehende 2-geschossige Gebäude-Ensemble soll in seiner Struktur komplett erhalten bleiben. Lediglich der derzeitig 1-geschossigen Verbindungsbau Schule-Turnhalle soll abgerissen werden. Die neu zu errichtenden Gebäudeteile sollen in Hinsicht auf Geschossigkeit und Dachform (Satteldächer) dem Bestand angepasst werden.
Die bestehenden Außenwände sollen mit einer gedämmten und hinterlüfteten Fassade ertüchtigt werden. Es ist Ziel, die Fenster in ihrer Gesamtheit zu erneuern und den neuen Erfordernissen anzupassen. Die neuen Gebäudeteile Grundschule und Anbau Hort können auch in Holzbauweise erstellt werden. Eine genauere Entscheidung über die Bauweise wurde vom Auftraggeber noch nicht festgestellt.
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Nach vorläufiger Kostenschätzung wird von ungefähr 19 Mio. EUR brutto Gesamtprojektkosten (KG 200-700) ausgegangen. Davon erstrecken sich ca. 2,2 Mio. EUR brutto auf den Neubau des Kinderhorts, ca. 4,8 Mio. EUR brutto auf die Sanierung des Teils des Bestandsgebäudes für die Kindertagesstätte (Kindergarten und Kinderkrippe), wiederum ungefähr 3,8 Mio. EUR brutto auf den Umbau zum Bürgersaal sowie ca. 8,1 Mio. EUR auf die Sanierung und den Neubau der Schule.
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Insgesamt ist eine sechsjährige Bauphase vorgesehen. Das Bauvorhaben gliedert sich wiederum in fünf verschiedene Abschnitte. Die ersten beiden Abschnitte umfassen den Neubau der Schule und des Kinderhorts und sollten bis 2025 realisiert werden. Die Gebäudesanierung der Kindertagesstätte ist bis 2027 als dritter Bauabschnitt vorgesehen. Der vierte Bauabschnitt umfasst den Umbau zum Bürgersaals und sollte ebenfalls bis 2027 realisiert sein. Die Sanierung des alten Schulgebäudes soll als letzter Abschnitt erfolgen und ist bis 2030 fertigzustellen.
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Die Vergabe der Architektenleistungen für des Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (Los 1) sowie für den Bürgersaal (Los 2) wird in zwei Lose aufgeteilt.
Beim Los 1 "Kinderhort, Kindertagesstätte, Grundschule und Mittelschule" wird auch vorbehalten, die Bereiche einzelnen in a) Kinderhort, b) Kindertagesstätte, c) Grundschule und d) Mittelschule zu beauftragen. Hier sind einzelne Beschlüsse des Gemeinderats Leiblfing notwendig.
Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 einzeln für den Neubau der Schule sowie des Kinderhorts, die Sanierung des Gebäudes zur Kindertagesstätte sowie für die Sanierung der Bestandsschule (Los 1).
Mit gesondertem Vertrag werden stufenwiese die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für den Umbau zum Bürgersaal vergeben (Los 2).
Darüber hinaus wird die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Erstellung eines Brandschutzkonzepts sowie die der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist bei beiden Losen vergeben.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10%
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5 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren
3 Punkte: ab 2 Architekten / Ingenieuren
1 Punkt: ab 1 Architekten / Ingenieuren
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Veranstaltungsräume (Generalsanierung, Neubauten, Sanierungen, Umbauten): 80 %
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 2 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 2 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
Veranstaltungsräume für mehr als 150 Besucher (sehr gut vergleichbar)
- Veranstaltungsräume allgemein (gut vergleichbar)
- Generalsanierungen, Umbauten (sehr gut vergleichbar)
- Teilsanierungen, Neubauten (gut vergleichbar)
- Bauen im laufenden Betrieb umliegender Gebäude (genutzt als Kinderbildungsstätten) (sehr gut vergleichbar)
- Bauen im laufenden Betrieb allgemein (gut vergleichbar)
- Erfahrung im Zusammenhang mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. .3,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufe 1: Leistungsphase 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Lage-, Bestandspläne, Kostenpläne sowie weitere Unterlagen werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die Beauftragung mit der Stufe 1 des Los 2: Bürgersaal steht unter der aufschiebenden Bedingung der Beschlussfassung durch den Gemdeinderat der Gemeinde Leiblfing zu gegebener Zeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Jeweils (Los 1+Los2) Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild
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Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils (Los1+Los2) die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden bei Los 1: Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (KiBiZ) - Schule, Hort, KiTa sowie mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden bei Los 1: Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (KiBiZ) - Bürgersaal. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
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1.) Los 1: Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (KiBiZ) - Schule, Hort, KiTa:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/ Ingenieren, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
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Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude für Ausbildung / Betreuung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 9 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Grund- und Mittelschulen; Kindergärten/ Kinderhorte; Sonstige Schulen; Sonstige Gebäude für Betreuung von Kindern und Jugendlichen; Sanierung/ Umbauten/ Neubauten in Kombination; Sanierung/ Umbauten/ Neubauten isoliert; Bauen im laufenden Betrieb;
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 12,7 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 6,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
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2.) Los 2: Kinderbildungs- und Betreuungszentrum (KiBiZ) - Bürgersaal:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/ Ingenieren, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
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Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude für Veranstaltungsräume (Generalsanierungen, Neubauten, Sanierungen, Umbauten) der letzten 9 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Veranstaltungsräume für mehr als 150 Besucher; Veranstaltungsräume allgemein; Generalsanierungen/ Umbauten; Generalsanierungen/ Umbauten
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten), Bauen im laufenden Betrieb umliegender Gebäude (genutzt als Kinderbildungsstätten); Bauen im laufenden Betrieb allgemein; Erfahrung im Zusammenhang mit Fördermitteln;
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 3,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Referenzprojekte finden jeweils (Los1+Los2) nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRNA8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.