GZ_EnerG Referenznummer der Bekanntmachung: 08183-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezirkskliniken-schwaben.de
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
GZ_EnerG
Bezirkskliniken Schwaben -
Erneuerung Energiezentrale G am BKH Günzburg
Fachplanung Elektro
gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 Leistungsbild gemäß HOAI § 55
Dr.-Mack-Str. 4, 86156 Ausgburg
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9, Anlagengruppe 4,5,8, Grundleistungen für Technische
Gebäudeausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2). Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7 gemäß HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß HOAI (Bauüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung über die Stufe 1 hinaus besteht nicht.
Bei diesem Vergabeverfahren werden die Kriterien der Stufe 1 und Stufe 2 zusammen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens erfolgt eine Bewertung gemäß den objektiven Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel III).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung
des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der
die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
h) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall mit einer Deckung von mindestens 3 Mio.
EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für sonstige Schäden.
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, volle Punktzahl ab 1.000.000 € netto, Gewichtung 5 %
B) Organigramm und textliche Beschreibung zur Bürostruktur gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Gewichtung 5%.
C) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, volle Punktzahl ab 25 Mitarbeitern, Gewichtung 5%
D) Tabellarische Liste in der die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich benannt werden und deren Position, Qualifikation und Berufserfahrung genannt werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV volle Punktzahl ab zehn Jahren Berufserfahrung des Projektleiters und fünf Jahren für den stellvertretenden
Projektleiter, Gewichtung 20%.
E) Erläuterung zur technischen Büroausstattung des Bewerbers und Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität des Büros gem. § 46 Abs.3 Nr. 3 VgV, Gewichtung 5%
Beschreibung von Referenzobjekten gem. § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV bzw. § 75 Abs. 5 VgV, für die der Bewerber Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI Anlagengruppe 4,5,8, erbracht hat.
Referenz 1: Fachplanung Energiezentrale (Neubau, Erweiterungsbau) oder vergleichbar mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 1 Mio. € netto, Gewichtung 20 %
Referenz 2: Fachplanung Energiezentrale (Neubau, Erweiterungsbau) oder vergleichbar mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 1 Mio. € netto, Gewichtung 20 %
Referenz 3: Fachplanung Allgemein (Neubau, Erweiterung oder Umbau) oder vergleichbar mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens 1 Mio. € netto, Gewichtung 20 %
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Fachplanung vollständig erbracht (Ingenieurleistungen ELT nach dem Leistungsbild des §55 HOAI Anlagengruppen 4,5)
2. Bauliche Fertigstellung in den letzten 10 Jahren
3. Anrechenbare Herstellkosten werden erreicht (mind. 1,0 Mio. €, s. Anlage 2)
4. Mindesthonorarzone II oder höher
5. Beschreibung mit Bildnachweis
Erfüllt eine Referenz eine der Anforderungen gem. Punkt 3 bis 5 nicht, so führt dies nicht zum Ausschluss, sondern zu einem entsprechenden Abzug (Abzug von 2 % je nicht erfüllter Anforderung je Referenz).
Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn alle Referenzen die genannten Kriterien vollständig erfüllen.
Die teilweise Erfüllung der genannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im
jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind in schriftlicher Form in Zuge des Vergabeverfahrens vorzulegen. Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV
Begründung der Dringlichkeit: ausgeschöpfte Reserven
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auswahlkriterien Stufe 2 - Wertungskriterien Angebotserstellung
I. - Darlegung des für die Durchführung des Projektteams mit Nennung der konkreten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, Personaleinsatzplan, Vertretungsregelungen etc. (30%)
- Verfügbarkeit vor Ort und Reaktionszeiten (10%)
- Strategien und Methoden zur Kosten- und Termineinhaltung (10%)
- Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (20%)
Die Bewertung des Angebotes in den Kriterien außer dem Honorar erfolgt wie folgt:
Jedes Kriterium außer dem Honorar erhält eine Wertung von 0 bis 4 Punkten. Das
jeweils vorteilhafteste Angebot erhält 4 Punkte, wobei auch ein gleich vorteilhaftes
Angebot 4 Punkte erhalten kann. Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Angebot.
- 3 Punkte: Das Angebot weist geringfügige Nachteile gegenüber dem besten
Anbeot auf.
- 2 Punkte: Das Angebot weist deutliche Nachteile gegenüber dem besten Angebot
auf.
- 1 Punkt: Das Angebot weist schwerwiegende Nachteile gegenüber dem besten
Angebot auf.
- 0 Punkte: Das Angebot enthält keine oder nicht nachvollziebare Ausführungen.
Diese Bepunktungen werden gewichtet.
Die endgültige Punktzahl errechnet sich durch die Gewichtung jedes
Auftragskriteriums entsprechend der ihm zugemessenen Gewichtung.
II. Honorarvorschlag auf Grundlage des Vertragsentwurfes (30 %)
Anhand des ausgefüllten und unterschriebenen Honorarangebots geht das Gesamthonorar als Wertungskriterium in die Bewertung der 3. Stufe mit 30 % ein.
Das vorläufige Gesamthonorar wird wie folgt bewertet:
─ niedrigstes Gesamthonorar 4,0 Punkte
Die Bewertung der Gesamthonorare erfolgt linear. Der günstigste Bieter erhält die Maximalpunktzahl 4.
Die Abweichungen zum günstigsten Bieter werden prozentual berechnet. Die prozentuale Abweichung ergibt den prozentualen Abzug von der Maximalpunktzahl 4..
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
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