Durchführung einer medizinischen Beratung (Gesundheitstelefon) & Vermittlung von Terminen für die Kunden der SBK (Terminservice) - LOS 2 TERMINSERVICE Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002734
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer medizinischen Beratung (Gesundheitstelefon) & Vermittlung von Terminen für die Kunden der SBK (Terminservice) - LOS 2 TERMINSERVICE
GEGENSTAND DER VERGABE
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die
- Durchführung einer medizinischen Beratung von SBK-Kunden und dazugehörigen Nebenleistungen (Gesundheitstelefon)
- Vermittlung von Terminen für die Kunden der SBK bei zugelassenen Fachärzten, psychologischen Psychotherapeuten, Hausärzten, Zahnärzten und sonstigen Leistungserbringern nach SGB V und dazugehörigen Nebenleistungen (Terminservice).
LOSE UND DEREN INHALT
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen:
LOS 1 GESUNDHEITSTELEFON (Projektnummer 2021002724)
Durchführung einer medizinischen Beratung von SBK-Kunden und dazugehörigen Nebenleistungen.
Der von uns im Rahmen der Ausschreibung gesuchte externe Dienstleister stellt einen 24/7 Service für medizinische Fragestellungen sicher.
Die Besetzung der medizinischen Hotline ist an 365 Tagen im Jahr sicherzustellen.
Diese Hotline bezieht sich aktuell auf folgende drei medizinischen Schwerpunkte:
1. Fragen rund um die Schwangerschaft und Kindergesundheit
2. Fragen rund um Auslandsaufenthalte/Reisemedizin (inkl. der Suche von deutsch- oder englischsprachigen Behandlern im Ausland)
3. Fragen rund um die allgemeinen Themen zu Diagnosen, geplanten Behandlungen, Alternativen, Arzneimitteln, Behandler Suche, usw.
LOS 2 TERMINSERVICE (Projektnummer 2021002734)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vermittlung von Terminen für die Kunden der SBK bei zugelassenen Fachärzten, psychologischen Psychotherapeuten, Hausärzten, Zahnärzten und sonstigen Leistungserbringern nach SGB V und dazugehörigen Nebenleistungen (Terminservice).
Der Bieter wird als Dienstleister den Terminservice für die SBK durchführen. Dies beinhaltet die schnellstmögliche Organisation eines passenden Termins bei einem zugelassenen Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeuten, Zahnarzt und sonstigen Leistungserbringers nach dem SGB V für unsere Kunden sowie die Optimierung (Verbesserung bestehenden Termins: zeitlich, Umkreis, fachlich, personell) bereits durch unsere Kunden vereinbarter Termine bei zugelassenen Hausärzten, Fachärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten und sonstigen Leistungserbringern nach SGB V, wenn unsere Kunden diesen Service in Anspruch nehmen möchten. Der Mehrwert liegt für unsere Kunden in der Zeitersparnis, da diese sich nicht selbst um die Terminvereinbarung kümmern müssen bzw. in der Verkürzung von Wartezeiten auf Termine.
Dieses Verfahren betrifft LOS 2 TERMINSERVICE (Projektnummer 2021002734). Sollten Sie sich zudem für eine Teilnahme bei LOS 1 GESUNDHEITSTELEFON (Projektnummer 2021002724) interessieren, geben Sie bitte dort ebenfalls einen Teilnahmeantrag ab.
Teilnahmeanträge können für BEIDE Lose abgeben werden.
GEPLANTE VERTRAGSLAUFZEIT
(1) Jeder Vertrag (1 Dienstleistungsvertrag pro LOS) hat eine Laufzeit von 4 Jahren, beginnend mit Zuschlagserteilung.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres bzw. durch den Auftragnehmer mit einer Frist von neun Monaten zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres gekündigt wird.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten einseitig und endgültig zum Ende des zweiten Vertragsjahres zu beenden. Dies wird dem Auftragnehmer in Textform mitgeteilt. Sollte der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch machen, werden dem Auftragnehmer hierzu die Kosten für den frühzeitigen Ausstieg gezahlt.
GEPLANTE IMPLEMENTIERUNGSPHASE
Wir gehen von einer Implementierungsphase von 3 Monaten, beginnend im Januar 2022, aus. Der tatsächliche Leistungsbeginn ist ab 01.04.2022 geplant.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die
- Durchführung einer medizinischen Beratung von SBK-Kunden und dazugehörigen Nebenleistungen (Gesundheitstelefon)
- Vermittlung von Terminen für die Kunden der SBK bei zugelassenen Fachärzten, psychologischen Psychotherapeuten, Hausärzten, Zahnärzten und sonstigen Leistungserbringern nach SGB V und dazugehörigen Nebenleistungen (Terminservice).
LOSE UND DEREN INHALT
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen:
LOS 1 GESUNDHEITSTELEFON (Projektnummer 2021002724)
Durchführung einer medizinischen Beratung von SBK-Kunden und dazugehörigen Nebenleistungen.
Der von uns im Rahmen der Ausschreibung gesuchte externe Dienstleister stellt einen 24/7 Service für medizinische Fragestellungen sicher.
Die Besetzung der medizinischen Hotline ist an 365 Tagen im Jahr sicherzustellen.
Diese Hotline bezieht sich aktuell auf folgende drei medizinischen Schwerpunkte:
1. Fragen rund um die Schwangerschaft und Kindergesundheit
2. Fragen rund um Auslandsaufenthalte/Reisemedizin (inkl. der Suche von deutsch- oder englischsprachigen Behandlern im Ausland)
3. Fragen rund um die allgemeinen Themen zu Diagnosen, geplanten Behandlungen, Alternativen, Arzneimitteln, Behandler Suche, usw.
LOS 2 TERMINSERVICE (Projektnummer 2021002734)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vermittlung von Terminen für die Kunden der SBK bei zugelassenen Fachärzten, psychologischen Psychotherapeuten, Hausärzten, Zahnärzten und sonstigen Leistungserbringern nach SGB V und dazugehörigen Nebenleistungen (Terminservice).
Der Bieter wird als Dienstleister den Terminservice für die SBK durchführen. Dies beinhaltet die schnellstmögliche Organisation eines passenden Termins bei einem zugelassenen Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeuten, Zahnarzt und sonstigen Leistungserbringers nach dem SGB V für unsere Kunden sowie die Optimierung (Verbesserung bestehenden Termins: zeitlich, Umkreis, fachlich, personell) bereits durch unsere Kunden vereinbarter Termine bei zugelassenen Hausärzten, Fachärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten und sonstigen Leistungserbringern nach SGB V, wenn unsere Kunden diesen Service in Anspruch nehmen möchten. Der Mehrwert liegt für unsere Kunden in der Zeitersparnis, da diese sich nicht selbst um die Terminvereinbarung kümmern müssen bzw. in der Verkürzung von Wartezeiten auf Termine.
Dieses Verfahren betrifft LOS 2 TERMINSERVICE (Projektnummer 2021002734). Sollten Sie sich zudem für eine Teilnahme bei LOS 1 GESUNDHEITSTELEFON (Projektnummer 2021002724) interessieren, geben Sie bitte dort ebenfalls einen Teilnahmeantrag ab.
Teilnahmeanträge können für BEIDE Lose abgeben werden.
Bereitstellung einen Webservice zur Annahme des Online-Kontaktformulars
Messenger/Chat
Weitere Sprachen (außer Deutsch und Englisch)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung einer medizinischen Beratung (Gesundheitstelefon) & Vermittlung von Terminen für die Kunden der SBK (Terminservice) - LOS 2 TERMINSERVICE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 25.06.2021, 11:00 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
6. Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
7. Geeignete Bewerber werden nach den oben stehenden Bedingungen ausdrücklich aufgefordert ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertagebzw.bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 GWB).