Objektplanung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 21.D.14.205
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Staatliches Bauamt Passau
B20 4-FS Ausb. Straub.(A3)-s Aiterh.(B8)
Donaubrücke Straubing
Ort der Ausführung: Parkstetten
Im Zuge des 4-streifigen (autobahnähnlichen) Ausbaus des Streckenabschnittes der B 20 südlich der B 8 (bei Aiterhofen) bis nördlich der A 3 (bei Steinach/ Wolferszell) plant das Staatliche Bauamt Passau für den Anbau der zweiten Richtungsfahrbahn eine zweite parallele Großbrücke über die Donau mit einer Gesamtlänge von rd. 900 m.
— Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ – gem. § 43 Abs. 1 HOAI LPh 1-4
— Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. § 51 Abs. 1 LPh 2-3
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die B 20 soll künftig von der A 92 (bei Landau a. d. Isar) bis Cham i. d. Oberpfalz in mehreren Ausbauabschnitten durchgängig zweibahnig (autobahnähnlich) ausgebaut werden. Die Erweiterung der B 20 auf 4 Fahrstreifen von der A 92 bis zur A 3 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft.
Das Staatliche Bauamt Passau beabsichtigt zunächst den 4-streifigen (autobahnähnlichen) Ausbau des am höchsten belasteten Abschnittes der B 20 bei Straubing. Der Abschnitt beginnt südlich der B 8 (bei Aiterhofen) und endet nördlich der A 3 (bei Steinach/Wolferszell).
Bei der Ausbaumaßnahme handelt es sich um den Anbau einer 2. Richtungsfahrbahn an den weitgehend dreistreifigen Bestand der B 20 und die Errichtung der dafür erforderlichen Brückenbauwerke. Im Zuge der bestehenden B 20 wird bei Straubing das FFH-Gebiet der Donau derzeit mit einer rd. 615 m langen Brücke (davon Fluss-Feld-Brücke ca. 200 m) überquert.
Die bestehende nördliche Vorlandbrücke soll ab dem Jahr 2026 um ca. 285 m nach Norden erweitert werden, um in Kombination mit einer bereits ausgeführten Deichrückverlegung (WIGES mbH) und einem zusätzlichen Auefließgewässer (2021-23) die Hochwassersituation im Donauraum Straubing zu verbessern.
Des Weiteren ist eine Sanierung des Überbaus der Vorlandbrücke Nord erforderlich. Das Staatliche Bauamt Passau hat die Planungsleistungen zur Überbauerneuerung und der o.g. Erweiterung der bestehenden Vorlandbrücke Nord bereits vergeben.
Für den Anbau der zweiten Richtungsfahrbahn der B 20 muss künftig eine zweite parallele Großbrücke über die Donau mit einer Gesamtlänge von rd. 900 m geplant werden.
Im Rahmen des gegenständlichen VGV-F-Verfahrens sollen die Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPh 1 - 4 nach § 43 HOAI und der Fachplanung Tragwerksplanung LPh 2 - 3 nach § 51 HOAI für den Neubau dieser Großbrücke über die Donau vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Objektplanung „Ingenieurbauwerke“
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph 1), Vorplanung (Lph 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph 3)
- Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (Lph 4)
Fachplanung „Tragwerksplanung“
- Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph 3)
Für den Neubau der 2. Donaubrücke wurde bereits im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich des möglichen Anbauabstands an den Bestand und der konstruktiven Gestaltung erstellt.
Das neue Bauwerk soll mit einer Fahrbahnbreite von 12 m gem. Regelquerschnitt RQ 31 B geplant werden. Zudem soll auf Antrag der Stadt Straubing mit der Außenkappe des neuen Bauwerks ein 2,5 m breiter Geh- und Radweg über die Donau geführt werden. Der Regelquerschnitt RQ 28 ist Grundlage für die Planung der freien Strecke zwischen der B 8 und der A 3.
Um den Abflussquerschnitt der Donau nicht zu verringern, ist die Stützenstellung des Bestands aufzunehmen. Weiterhin ist die Freihaltung des Lichtraumprofils für die Schifffahrt zu gewährleisten. Aus diesem Grund stellt die Konstruktionsunterkante des Bestandsüberbaus ebenfalls einen Zwangspunkt dar.
Da die B 20 eine wichtige Verbindungsfunktion für die Region sowie für die überregionalen Warenströme hat, müssen sämtliche Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der B 20 erfolgen können. Dies ist bereits von Beginn an in den Planungen mit zu berücksichtigen.
Die Projektbeschreibung VII.220.3.StB ist unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Objektplanung „Ingenieurbauwerke“:
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph 1), Vorplanung (Lph 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph 3)
- Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (Lph 4)
Fachplanung „Tragwerksplanung“:
- Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph 3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9