Objektplanung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 21.D.14.206
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Staatliches Bauamt Passau
B20 4-FS Ausb. Straub.(A3)-s Aiterh.(B8)
Vorlagepflichtige Streckenbauwerke
Ort der Ausführung: Parkstetten
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gem. § 43 Abs. 1 HOAI und die Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die sieben vorlagepflichtigen und genehmigungsrechtlich bzw. fachplanerisch relevanten Ingenieurbauwerke Strecke im Rahmen des 4-streifigen Ausbaus des Streckenabschnittes der B 20 südlich der B 8 (bei Aiterhofen) bis nördlich der A 3 (bei Steinach/ Wolferszell).
— Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ – gem. § 43 Abs. 1 HOAI LPh 1-4
— Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. § 51 Abs. 1 LPh 2-3
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die B 20 soll künftig von der A 92 (bei Landau a. d. Isar) bis Cham i. d. Oberpfalz in mehreren Ausbauabschnitten durchgängig zweibahnig (autobahnähnlich) ausgebaut werden. Die Erweiterung der B 20 auf 4 Fahrstreifen von der A 92 bis zur A 3 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Das Staatliche Bauamt Passau beabsichtigt zunächst den 4-streifigen (autobahnähnlichen) Ausbau des am höchsten belasteten Abschnittes der B 20 bei Straubing. Der Abschnitt beginnt südlich der B 8 (bei Aiterhofen) und endet nördlich der A 3 (bei Steinach/Wolferszell).
Bei der geplanten Ausbaumaßnahme soll durch den Anbau einer 2. Richtungsfahrbahn an den weitgehend dreistreifigen Bestand der B 20 eine autobahnähnliche Straße der Entwurfsklasse EKA 2 gemäß RAA hergestellt werden. Dem Streckenausbau soll der Regelquerschnitt RQ 28 (mit 4 m Mittelstreifen und Standstreifen) zu Grunde gelegt werden. Für die neu geplante Richtungsfahrbahn müssen neben den bestehenden Bauwerken neue Teilbauwerke geplant werden. Diese sollen mit dem Brückenquerschnitt RQ 31B berücksichtigt werden, um spätere Sanierungen der bestehenden Bauwerke der B 20 einfacher zu gestalten (4+0-Verkehrsführung möglich). Ziel ist es, die neuen Teilbauwerke möglichst nahe an den Bestand zu planen.
In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob die Widerlager der bestehenden Bauwerke erweitert und für die zweite Richtungsfahrbahn ein zusätzlicher Überbau hergestellt werden soll, oder ob das neue Teilbauwerk einschließlich der Unterbauten als separates eigenständiges Bauwerk in unmittelbarer Nähe zum Bestandsbauwerk errichtet werden kann. Da die B 20 eine wichtige Verbindungsfunktion für die Region sowie für die überregionalen Warenströme hat, müssen sämtliche Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der B 20 erfolgen können. Dies ist bereits von Beginn an in den Planungen mit zu berücksichtigen.
Folgende Bauwerke befinden sich im Bereich der Ausbaustrecke und gelten als vorlagepflichtig oder genehmigungsrechtlich bzw. fachplanerisch relevant:
- BW 02, Neubau der Brücke B 20 über die B 8 bei Aiterhofen
- BW 05, Neubau der Brücke B 20 über die Aitrach
- BW 08, Neubau der Brücke B 20 über die DB bei Aiterhofen
- BW 09, Erweiterung der Brücke B 20 über die SR 12, Ittlinger Ring
- BW 11, Neubau der Brücke B 20 über die DB bei Ittling
- BW 23, Neubau der Brücke B 20 über die A 3
- BW 26, Ersatzneubau der Brücke St 2140 über die B 20
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gem. § 43 Abs. 1 HOAI und die Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. § 51 Abs. 1 HOAI für diese vorlagepflichtigen und genehmigungsrechtlich bzw. fachplanerisch relevanten Ingenieurbauwerke Strecke.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen:
Objektplanung „Ingenieurbauwerke“
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
- Leistungsstufe 3 A: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 3 B: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
Fachplanung „Tragwerksplanung“
- Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
Gemäß § 51 Abs. 5 Satz 2 HOAI sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur Lph. 1 im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 enthalten.
Die Projektbeschreibung VII.220.3.StB ist unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Leistungen gemäß HOAI für alle Projektstufen/Leistungsphasen zu übernehmen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen/ Leistungsphasen besteht nicht.
Objektplanung „Ingenieurbauwerke“
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
- Leistungsstufe 3 A: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 3 B: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
Fachplanung „Tragwerksplanung“
- Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
Gemäß § 51 Abs. 5 Satz 2 HOAI sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur Lph. 1 im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9