Schülerbeförderung vom 01.09.2022 bis 31.08.2026 (Schuljahre 2022/2023 - 2025/2026) Referenznummer der Bekanntmachung: III-2043;2022-2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schechen
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung vom 01.09.2022 bis 31.08.2026 (Schuljahre 2022/2023 - 2025/2026)
Schülerbeförderung für die Grundschüler der Grundschule in Hochstätt und die Mittelschüler und M-Zug-Schüler zur Max-Joseph-Schule in Großkarolinenfeld (= Nachbargemeinde)
Linie Großkarolinenfeld
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung der Mittel- und M-Zug-Schüler aus dem gesamten Gemeindebereich Schechen zur Max-Joseph-Schule in Großkarolinenfeld und zurück
Linie Hochstätt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung der Grundschüler aus dem gesamten Gemeindebereich Schechen zur Grundschule im Ortsteil Hochstätt und zurück (mit Omnibus), sowie Hin- und Rückbeförderung aus Teilbereichen der Ortsteile Heiming, Kobel und Oberwöhrn zur Grundschule Hochstätt mit dem Kleinbus
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linie Großkarolinenfeld
Ort: Schechen
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83135
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linie Hochstätt
Ort: Schechen
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.