Mischwasserkanäle Kufsteiner Straße, Neubeuerer Straße, Jahnstraße in Rosenheim - Planung Ing.BW+TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 389 RoSEW_VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsp-projekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mischwasserkanäle Kufsteiner Straße, Neubeuerer Straße, Jahnstraße in Rosenheim - Planung Ing.BW+TWP
Mischwasserkanäle Kufsteiner Straße, Neubeuerer Straße, Jahnstraße in Rosenheim - Kanalumlegungen im Zuge des Neubaus der EÜ Kufsteinerstraße - Planungsleistungen für Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI, Leistungsphasen 1-9 und Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI - Leistungsphasen 1-6, 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Rosenheim plant die Kanalumlegungen im Zuge des Neubaus der EÜ Kufsteinerstraße in Rosenheim.Neubau eines Mischwassersammlers DN 1200 auf einer Länge von 425 m inkl. Querung einer DB Gleisanlage und Neubau eines 180 m langen Stauraumkanals DN 1400Planungsleistungen für - Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI, Leistungsphasen 1-9 - Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI - Leistungsphasen 1-6, 8 Die bestehende Eisenbahnüberführung in der Kufsteinerstraße muss aus baulichen Gründen erneuert werden. Innerhalb dieses Bauwerkes verlaufen ein MW-Sammler (Ortbeton 850/1200; Bj. 1966) sowie ein Regenwasserentlastungskanal (Ei-Profil 750/500; Bj. 1892). In das neue, breitere und tiefere Bauwerk können die beiden Kanäle aus technischen Gründen nicht mehr integriert werden. In einer Machbarkeitsstudie wurden vorab verschiedene Alternativen zur Neutrassierung der Kanäle untersucht und eine Vorzugsvariante bestimmt, die zur Ausführung kommen soll. Projektinformation: Der ankommende MW-Sammler aus der Klepperstraße wird über die Kufsteiner Straße bis in die Neubeuerer Straße verlängert, verläuft dann in einem kurzen Teilstück über Privatflächen, quert die DB-Gleisanlage östlich der bestehenden EÜ und wird dann im folgenden über städtische Flächen weiter bis zum Anschlusspunkt an den bestehenden Sammelkanal in der Jahnstraße geführt. Der 425 m lange Kanal wird als rundes Rohr mit Nenndurchmesser DN 1200 ausgebildet und ober- und unterstromig an den Bestand angeschlossen. Durch den Kanalneubau kann eine Pumpstation mit Regenüberlauf zur Mischwasserentlastung aufgelassen werden. Allerdings darf das Einzugsgebiet des Regenüberlaufs aus hydraulischen Gründen nur gedrosselt in den neuen Mischwassersammler eingeleitet werden; der bestehende Regenwasserentlastungskanal kann ersatzlos entfallen. Zur Kompensation ist in der südlichen Kufsteinerstraße ein 180 m langer Stauraumkanal DN 1400 zu erstellen.Nahezu die gesamte Baumaßnahme liegt im unmittelbaren Bereich des Bahnhofes Rosenheim. Mit einem erhöhten Aufwand für Kampfmitteluntersuchungen ist zu rechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.