Einrichtung, Organisation und Betrieb eines "Bayerischen Impfzentrums" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-S 255-641999
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schweinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung, Organisation und Betrieb eines "Bayerischen Impfzentrums"
Koordination von Impfterminen, Identifizierung der Impflinge, Sicherstellung der Anamnese und Impfung
mit einem Anti-Corona-Impfstoff und nachfolgende Nachbeobachtung unter Beachtung aller einschlägigen
Vorschriften, Dokumentation und Weiterleitung von Daten in digitaler Form, Koordinierung eines zweiten
Impftermins.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Koordination von Impfterminen, Identifizierung der Impflinge, Sicherstellung der Anamnese und Impfung
mit einem Anti-Corona-Impfstoff und nachfolgende Nachbeobachtung unter Beachtung aller einschlägigen
Vorschriften, Dokumentation und Weiterleitung von Daten in digitaler Form, Koordinierung eines zweiten
Impftermins bis voraussichtlich 30.04.2022.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Neuausrichtung der Impfstrategie: Erhöhung der Impfkapazitäten im Impfzentrum von 300 auf 400 Impfungen
pro Tag.
Insgesamt wird lediglich die bereits bestehende Vereinbarung verlängert (die Struktur und die Organisationder Teams werden nur in gewissem, nicht völlig neuem Maße geändert) und im Übrigen keine weitergehendeVeränderung grundsätzlicher Art vorgenommen. Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums fürGesundheit und Pflege vom 09.11.2020 wurde den Kreisverwaltungsbehörden erstmals mitgeteilt, dass zurVerabreichung des Impfstoffs zunächst Impfzentren sowie mobile Impfteams einzurichten sind. Zum damaligenZeitpunkt und auch im Moment noch ist es kaum vorhersehbar, wie sich die Situation der Impfstoffnachfragesowie der Impfstoffverabreichung zukünftig entwickelt. Die nun beabsichtigte Umorganisation der Teams war beidiesen fortlaufend unklaren Gegebenheiten keineswegs bisher absehbar und konnte daher im Rahmen unsererSorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.