Auswahlverfahren für den Betrieb einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells in der Stadt Hemau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_ISP_HEMA_114
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parsberg
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lni.gmbh
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lni.gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren für den Betrieb einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells in der Stadt Hemau
Mit der gegenständlichen Konzessionsvergabe soll ein Telekommunikationsunternehmen für den Betrieb und die Instandhaltung des Breitbandnetzes in der Stadt Hemau beauftragt werden. Grundlage dieser öffentlich-privaten Partnerschaft ist eine Dienstleistungskonzession zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH (Konzessionsgeber) und dem im gegenständlichen Verfahren auszuwählenden privaten Netzbetreiber (Konzessionsnehmer).
Das gegenständliche Auswahlverfahren wird nach Maßgabe von Ziffer 5.2 der Bundesförderrichtlinie und § 5 Abs. 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2 KonzVgV als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Hemau
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH wurde im Jahre 2014 zum Zwecke der Unterstützung von Kommunen beim Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur als öffentliche Infrastrukturgesellschaft durch ausschließlich öffentliche Gesellschafter gegründet und ist im Jahr 2021 durch Zutritt weiterer öffentlicher Gesellschaft erweitert worden. Derzeit sind 47 Kommunen aus den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz sowie der Landkreis Regensburg selbst an der Laber-Naab Infrastruktur GmbH beteiligt. Unternehmensgegenstand der Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Hauptziel ist die Erschließung der Gebiete mit Breitbandinfrastruktur (FttB bzw. FttH) und gegebenenfalls ergänzend dazu mit einzelnen Mobilfunkstandorten in Bereichen, in denen keine Ausbauaktivitäten von Telekommunikationsunternehmen mit eigenen finanziellen Mitteln gegeben sind. Daher werden für die Finanzierung der Projekte der Laber-Naab Infrastruktur GmbH in aller Regel staatliche Zuwendungen aus den Bundes- und Landesförderprogrammen in Anspruch genommen. Das flächendeckend zu errichtende Breitbandnetz soll technisch dafür ausgelegt sein, Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s im Down- und Upload zu erzielen. Da von einer nachhaltigen Verbesserung der aktuellen Versorgungssituation mit Internetdiensten im Stadtgebiet auf das gewünschte Versorgungsniveau nach derzeitigem Kenntnisstand durch private Investitionen in den Ausbau von Breitbandnetzen der vor Ort aktiven Netzbetreiber nicht auszugehen ist bzw. eine solche im Rahmen der durchgeführten Markterkundung nicht in Aussicht gestellt wurde, wird die Erschließung des Stadtgebiets mit Breitbandinfrastruktur in eigener Verantwortung erfolgen. Dabei soll die Laber-Naab Infrastruktur GmbH die Planung und Errichtung einer passiven Breitbandinfrastruktur verantworten. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur soll ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Kooperationspartner pachtet die passive Breitbandinfrastruktur von der Laber-Naab Infrastruktur GmbH gegen Zahlung eines Entgelts. Mit der gegenständlichen Konzessionsvergabe soll ein Telekommunikationsunternehmen für den Betrieb und die Instandhaltung des Breitbandnetzes in der Stadt Hemau beauftragt werden. Grundlage dieser öffentlich-privaten Partnerschaft ist eine Dienstleistungskonzession zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH (Konzessionsgeber) und dem im gegenständlichen Verfahren auszuwählenden privaten Netzbetreiber (Konzessionsnehmer).
Das gegenständliche Auswahlverfahren wird nach Maßgabe von Ziffer 5.2 der Bundesförderrichtlinie und § 5 Abs. 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2 KonzVgV als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal jeweils durch schriftliche Mitteilung 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um drei Jahre auf insgesamt dreizehn Jahre verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag (Bewerbung) einzureichen:
(1)Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des ASP mit Kontaktdaten und
Niederlassungen;
(2)Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich als solche zu bewerben. Mit dem
Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß §12
Abs. 1 Satz 2 KonzVgV iVm. §53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a)in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b)in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollm. Vertr.
bezeichnet ist;
(c)in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindl. vertritt;
(d)in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e)in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende
Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der
Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht
zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher
Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3)Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §152 Abs. 2 i.V.m. §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4)Der Bewerber (bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
(a)er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte,
wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b)er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des AG und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten,
versprochen oder gewährt hat;
(c)er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der AG
Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder
Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder
Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d)er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen
eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e)er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen
sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verf. (vor oder nach
Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn
erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5)Vorlage einer Bestätigung nach § 6 TKG;
(6)Einverständniserkl. zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbez. Daten für das
Vergabeverfahren;
(7)Falls sich der Bewerber (bzw die Bewerbergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses
Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich,
Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z.B. Nachunternehmer)
und Bestätigung, dass der Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers
unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts
Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegt, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur
Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche
Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; und
(8) Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
(1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers) – nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer erbringen.
Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens EUR 2.000.000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Mit den Anforderungen an den Versicherungsschutz wird keine unbegrenzte Maximierung des Versicherungsschutzes verlangt. Nach den Standardversicherungsbedingungen ist davon auszugehen, dass die Versicherungspolice eine 2-fache Maximierung pro Versicherungsjahr vorsieht. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme bzw. die Maximierung nicht ausreicht muss eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird.
Die Versicherung muss für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren aufweisen.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Bewerbers (2018, 2019, 2020) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018).
(1) Nachweis des Abschlusses vergleichbarer Referenzprojekte
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 12 Abs. 1 Satz KonzVgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei in Betrieb befindliche Referenzprojekte benennen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags, vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen mit dem ausgeschriebenen Konzessionsgegenstand ins-besondere dann, wenn sich die Betriebsleistungen auf Breitbandnetze mit mindestens 1.500 zu erschließenden Gebäuden bezogen haben.
Die Referenzen müssen aktuell sein, d.h. in den letzten fünf Jahren (1. Dezember 2016 bis 30. November 2021 oder aktueller) erfolgreich abgeschlossen worden sein. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung mit Inbetriebnahme der wesentlichen Teile des Breitbandnetzes (mindestens 80 % des Gesamtnetzes) und der damit verbundenen Möglichkeit für Kunden, das Produktangebot (Telefonie und Breitbandinternet) nutzen zu können (Mindestanforderung). Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
(2) Erklärung über die beabsichtigte Vergabe von Unteraufträgen und ggf. Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink auf der eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar.
Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die unter anderem aufgrund von detaillierten Angaben zur Kostenprognose für das Projekt, zur bisherigen Terminplanung und der zu errichtenden öffentlichen Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung und daher besonders schützenswert. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]