1002 BKP-ENF – Bezirkskrankenhaus Parsberg – Ersatzneubau Forensik Gewerk: 3012-001 Heizung / Kälte 3 Haus 5
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
1002 BKP-ENF – Bezirkskrankenhaus Parsberg – Ersatzneubau Forensik Gewerk: 3012-001 Heizung / Kälte 3 Haus 5
Gewerk: 3012-001 Heizung / Kälte 3 Haus 5
92331 Parsberg
1 St Fernwärmeübergabestation (140 kW)
1 St Inverter Luft-Wasser-Wärmepumpe 20 kW
ca. 470 m Stahlrohr schwarz
ca. 800 m C-Stahl-Rohr
ca. 450 m Edelstahlrohr
ca. 10 St Heizkörper
ca. 1.250 m2 Fußbodenheizung
ca. 5 St Umluftkühler
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=234093
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=234093
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Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=234093
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Befugte des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html elektronisch einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 22.12.2021 bis 10.01.2022 keinerlei Auskünfte erteilt werden können und Bieterfragen nicht beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]