Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Im Zuge der Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Isen wird die Heizungsanlage und die dafür notwendige Mess-, Steuer- und Regelungsanlage erneuert.
Bräuanger 1, 84424 Isen
Das Schulgebäude ist aus dem Jahr 1968 und hat eine Geschoßfläche von 6324 m². Durch den Anbau kommen weitere 1938 m² hinzu. Mit der geplanten Maßnahme der Generalsanierung soll die Schule auf den neuesten Stand gebracht werden. Das betrifft auch das Wärmeverteilungsnetz, die hydraulischen Anlagen und die Heizkörper, die vollständig erneuert werden. Für einen reibungslosen und optimalen Betrieb der Anlage ist die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik von besonderer Bedeutung. Die Warmeenergielieferung erfolgt von einem externen Versorger. Da die Schule in Betrieb ist, müssen die Gebäudeteile nacheinander hergestellt bzw. generalsaniert werden. Die Bauzeit ist deshalb auf 5 Jahre angesetzt, wobei jeder Bauabschnitt nach ungefähr einem Jahr Bauzeit fertiggestellt und abgenommen sein.
Liefern, Aufstellen und Einrichten der Zentraleinheit und der Unterstationen. Erstellen und Einbinden der Software. Technische Ausarbeitung und Projektierung der Regelungsanlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die aumass- Plattform
Information über die aumass- Plattform nach VOB/A § 14, 6
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.