Spezialmaurerarbeiten Krone, Kronensaal, Stadtmauer Referenznummer der Bekanntmachung: 304
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oettingen i. Bayern
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86732
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oettingen.de/homepage
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialmaurerarbeiten Krone, Kronensaal, Stadtmauer
Kurzbeschreibung Spezialmaurerarbeiten:
Im Rahmen des Projektes Reaktivierung Hotel Krone werden folgende Spezialmaurerarbeiten benötigt:
Bohr- und Verpressarbeiten: ca. 80m
Rissebearbeitung: ca. 100m
Kleinbohrpfahlarbeiten: ca. 350m
Gründungssanierung Stadtmauer: ca. 70m
Gründungen aus Stahlbeton: ca. 36cbm
Weitere Leistungen:
Rückbau, Abfangungen, Sanierung und Ergänzung von Naturstein- und Ziegelmauerwerk, Fugensanierung, etc.
86732 Stadt Oettingen i.Bay.
1. Krone
Am Mauerwerk der Nordostecke gibt es deutliche Rißschäden, welche auf Setzungen am Fundament hindeuten. Die überputzten Risse sind erneut aufgegangen, Auch entlang der Traufwand sind im 1. und 2. Obergeschoss vertikale Risse vorhanden. Die statischen Risse im Ostgiebel werden kraftschlüssig verpresst und durch einen Bohranker oberhalb der Fenster im Erdgeschoss gesichert.
2. Kronensaal
Das Dachtragwerk des Kronensaals ist eine über 15,00 m freitragende Zollingerkonstruktion. Die Dachkonstruktion weist in Längsrichtung eine Durchbiegung von 14,0 cm auf. Ebenso ist am Gesims auf der Südseite eine analoge Einsenkung von12,0 cm zu erkennen. Die Außenwand ist dort diagonal durchgerissen und weist auf eine Setzung hin. Analog sind auch die Risseschäden und Verformungen auf der Nordseite. Die Ursache der Verformungen und Risseschäden liegt am Baugrund, da der Kronensaal direkt in den historischen Graben außerhalb der Stadtmauer gegründet worden ist. Der tragfähige Baugrund wurde erst in ca. 4,00 m erkundet. Es wird eine Nachgründung der Außenwände und des Erdgeschossbodens durchgeführt. Dazu werden ab der Traufe die Längswände und die Stahlbetonfundamente durchbohrt und diese mittels Kleinbohrpfählen tiefer gegründet. Der derzeitige Bodenaufbau auf Lagerhölzern wird bauseits vollständig ausgebaut. Es wird ein Fundamentbalken in Saalmitte hergestellt. Dieser wird ebenfalls mit Kleinbohrpfählen tiefer auf den tragenden Boden gegründet. Darauf wird später bauseits eine freitragende Stahlbetonplatte hergestellt. Die Mauerwerksrisse werden nach der Gründungsverbesserung kraftschlüssig verpresst.
3. Stadtmauer
Die Stadtmauer ist eine romanische Mauerkonstruktion, die außen und teilweise innen aus bossierten Natursteinquadern aus Suevit hergestellt ist. Die Wandhöhe bis zum Fundament beträgt ca. 3,30 m – 3,70 m, die Mauerstärke ca. 1,05 m – 1,25 m. Die historische Stadtmauer wurde im Zuge des Parkplatzneubaus am Saugraben abgegraben und das Fundamentmauerwerk freigelegt. Dadurch wurde die Vermörtelung des Fundamentes durch die Witterung ausgewaschen und es entstanden entsprechend große Hohlräume, welche bis zu 40 cm in die Tiefe reichen. Aufgrund der späteren Überbauung durch den Müllerstadel wurde zwar einerseits die Mauerkrone vor der Witterung geschützt, jedoch wurde der Dachstuhl und die Decken außermittig auf die äußere Sichtschale abgelastet. Der nicht kompensierte Dachschub aus den Dachtragwerken und die Auswaschung der Fundamente hat die äußere Schale um ca. 10,0 – 15,0 cm nach außen verformt.
Im nördlichen Abschnitt der Mauer ist die innere Schale schon sehr früh weggebrochen, sodass hier nur noch die äußere Schale mit einer Mauerstärke von ca. 40 cm vorhanden ist. Dort hat es in der Sichtschale vermehrt abgetreppte Risseschäden durch die Vermörtelung gegeben. Aufgrund der Witterung wurden auch die Lagerfugen, insbesondere im unteren Drittel, ausgewaschen. Die historische Stadtmauer wird nur statisch gesichert und nicht belastet. Da auf der Rückseite der Hotelneubau unterkellert wird, muss die Mauer vorher abgefangen und tiefer gegründet werden. Dazu werden unter dem Fundamentmauerwerk Quertraversen eingebaut und innen und außen mit Kleinbohrpfählen abgetragen. Vorher wird das Fundamentmauerwerk durch Verfugungen, Verpressung der Hohlräume einschließlich Vernadelung mit der rückwärtigen Bruchsteinschale stabilisiert. Vor dem Rückbau des Müllerstadels muss die Mauer in Richtung Parkplatz bauseits mit einer Holzkonstruktion statisch gesichert werden. Nach dem Rückbau werden nicht mehr benötigte Fenster- und Türöffnungen vermauert. Die zukünftig geplanten 5 Fenster in Form sich nach innen öffnender Scharten mit Segmentbogenüberdeckung werden in traditioneller Mauerwerkstechnik eingebaut. Die Risse entlang der Lager- und Setzfugen werden kraftschlüssig verpresst, die Fugen erhalten eine einheitliche Neuverfugung. Die ausgebrochene, innere Mauerschale im nördlichen Abschnitt wird auf der Innenseite durch Herstellen einer neuen inneren Ziegelschale wieder stabilisiert. Partielles Abtragen der Mauerkrone auf waagrechte Ebene.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=232876
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Abschnitt IV: Verfahren
Rein elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.