Ausschreibung von Bau- und Materialleistungen zur Realisierung eines Breitbandausbauvorhabens
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenkirchen
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Bau- und Materialleistungen zur Realisierung eines Breitbandausbauvorhabens
Die Gemeinde Bodenkirchen beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist die Vergabe von Bau- und Materialleistungen zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes im Gemeindegebiet zur Erschließung der "weißen Flecken" nach dem Bundesförderprogramm.
Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen
Gemeinde Bodenkirchen
Die Gemeinde Bodenkirchen („Gemeinde“) beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur wird ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Betrieb des sukzessive zu errichtenden NGA-Netzes wird auf Grundlage eines Konzessionsvertrages von einem Telekommunikationsunternehmen als privater Kooperationspartner erbracht. Zur Realisierung des Vorhabens nimmt die Gemeinde Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der überarbeiteten Fassung vom 18. August 2020 („Bundesförderrichtlinie“) sowie Zuwendungen aus der bayerischen Kofinanzierung der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern vom 21. April 2016, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2020, in Anspruch.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Erschließung der "weißen-Flecken" erforderlichen Bau- und Materialleistungen zur Errichtung des Netzes. Dabei wurde das Gesamterschließungsgebiet aus zuwendungsrechtlichen Gründen, aber auch unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
Im Einzelnen:
• Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen (Los 1),
• Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen (Los 2) sowie
• Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes (Los 3).
Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen
Gemeinde Bodenkirchen
Die Gemeinde Bodenkirchen („Gemeinde“) beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur wird ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Betrieb des sukzessive zu errichtenden NGA-Netzes wird auf Grundlage eines Konzessionsvertrages von einem Telekommunikationsunternehmen als privater Kooperationspartner erbracht. Zur Realisierung des Vorhabens nimmt die Gemeinde Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der überarbeiteten Fassung vom 18. August 2020 („Bundesförderrichtlinie“) sowie Zuwendungen aus der bayerischen Kofinanzierung der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern vom 21. April 2016, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2020, in Anspruch.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Erschließung der "weißen-Flecken" erforderlichen Bau- und Materialleistungen zur Errichtung des Netzes. Dabei wurde das Gesamterschließungsgebiet aus zuwendungsrechtlichen Gründen, aber auch unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
Im Einzelnen:
• Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen (Los 1),
• Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen (Los 2) sowie
• Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes (Los 3).
Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes
Gemeinde Bodenkirchen
Die Gemeinde Bodenkirchen („Gemeinde“) beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur wird ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Betrieb des sukzessive zu errichtenden NGA-Netzes wird auf Grundlage eines Konzessionsvertrages von einem Telekommunikationsunternehmen als privater Kooperationspartner erbracht. Zur Realisierung des Vorhabens nimmt die Gemeinde Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der überarbeiteten Fassung vom 18. August 2020 („Bundesförderrichtlinie“) sowie Zuwendungen aus der bayerischen Kofinanzierung der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern vom 21. April 2016, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2020, in Anspruch.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Erschließung der "weißen-Flecken" erforderlichen Bau- und Materialleistungen zur Errichtung des Netzes. Dabei wurde das Gesamterschließungsgebiet aus zuwendungsrechtlichen Gründen, aber auch unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A in nachfolgend definierte Lose aufgeteilt.
Im Einzelnen:
• Baucluster Nord der Gemeinde Bodenkirchen (Los 1),
• Baucluster Süd der Gemeinde Bodenkirchen (Los 2) sowie
• Lieferung und Errichtung des POP-Gebäudes (Los 3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten (Telefon, Telefax und E-Mail) Gründungsdatum und Niederlassung (Anzahl/Ort); sowie
(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden;
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
(a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Erklärung, dass er über ein zertifiziertes QM-System oder vergleichbar verfügt;
(6) Erklärung, dass er über ein dokumentiertes Umweltmanagementsystem oder vergleichbar verfügt;
(7) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(8) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und eine Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019);
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2019, 2020 und 2021 mit vergleichbaren Bauleistungen und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019); sowie
(3) Nachweis — nicht älter als 12 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Angebotsunterlagen als Anlage beizufügen Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen für Los 1 (Baucluster Nord") und Los 2 ("Baucluster Süd") jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und sonstige Schäden. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen für das Los 3 ("POP-Gebäude") mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 500.000,00 für sonstige Schäden (Sach-/Vermögensschäden) betragen. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt, dass die Berufshaftpflichtversicherung für den Fall der Liquidation der Gesellschaft des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren aufweist (Mindestanforderung).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von Referenzen über mindestens ein oder mehrere Referenzprojekte, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts und Zeitraum der Projektdurchführung;
Vergleichbar sind Referenzen für das Los 1 („Baucluster Nord“) und Los 2 (“Baucluster Süd“) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dann, wenn sich die erbrachten Leistungen auf den Ausbau eines zusammenhängenden Glasfasernetz (FTTB oder FTTH) zur Erschließung von mindestens 150 Hausanschlüssen beziehen (Mindestanforderung).
Die Referenz(en) muss/müssen aktuell sein, d.h. in den letzten fünf Jahren (30. November 2016 bis 30. November 2021) erfolgreich abgeschlossen worden sein (Mindestanforderung). Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung, wenn mindestens 80 % der zu Hausanschlüsse erschlossen wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
(2) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Dauer der Zugehörigkeit zum Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft und zur branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren. Ein tabellarischer Lebenslauf nebst Angaben zu wesentlichen Referenzprojekten ist für die Personen jeweils als Anhang beizufügen;
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2019, 2020 und 2021) unterteilt in Geschäftsführer, Bauüberwacher, Technisches Leitungspersonal, Festangestellte mit fachrichtungsbezogenem Abschluss, Freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer);
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen und dabei insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Tarif- und Mindestlohn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html