Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Abdichtung-Spengler BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 205
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Abdichtung-Spengler BA2
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
• Abbr. Flachdachentlüfter in Bestandsflachdach mit Bitumenabdichtg: 11 St
• Einbau bauseits gelieferter Flachdachentlüfter in Bestandsflachdach mit Bitumenabdichtung: 11 St
• Lieferung und Montage einer Schachtentrauchung 40x40 cm: 1 Stück
• Einbau bauseits gelieferter Flachdachsockel für Lüftungsanlage in Bestandsflachdach mit Bitumenabdichtung: 2 St
• Attikaabdeckung liefern und montieren, Aluminium 2,0 mm, Abwicklung 800 mm: 119 m
• Holzbohle als UK Attikaabdeckung, 30/430 mm: 119 m;
Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen führt eine Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 an der Franz-Marc-Schule in Geretsried durch. Dazu ist das hier bekannt gemachte und im Zuge der Beschaffung auszuschreibende Gewerk Abdichtung-Spengler im BA2 erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abdichtung-Spengler BA2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]