Rahmenvereinbarung IT-Lösung Pädagogisches Netz für Schulen der Stadt Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 400 21 PITSys
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung IT-Lösung Pädagogisches Netz für Schulen der Stadt Augsburg
Die Stadt Augsburg schreibt eine Rahmenvereinbarung über eine IT-Lösung Pädagogisches Netz für Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg mit einer Laufzeit von vier Jahre als Cloud-Lösung aus. Für das Jahr 2022 ist zunächst die Einbindung von fünf Augsburger Gymnasien in das pädagogische Netz als Cloud-Lösung vorgesehen. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist die Einbindung von weiteren 25 Schulen (zwei weiteren Gymnasien, acht Mittelschulen/Förderzentren, zwei Berufsschulen und 13 Grundschulen) angedacht. Der Auftragnehmer erhält aufgrund der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung keinen Anspruch auf eine Einzelbeauftragung für eine bestimmte Anzahl von Schulen.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Stadt Augsburg schreibt eine Rahmenvereinbarung über eine IT-Lösung Pädagogisches Netz für Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg mit einer Laufzeit von vier Jahre als Cloud-Lösung aus. Für das Jahr 2022 ist zunächst die Einbindung von fünf Augsburger Gymnasien in das pädagogische Netz als Cloud-Lösung vorgesehen.
Die Stadt Augsburg hat seit dem Jahr 2009 zuletzt insgesamt 16 Schulen im Rahmen eines Interkommunalen Dienstleistungsvertrags mit der Landeshauptstadt München an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München ([gelöscht]) angeschlossen. Im Rahmen dieser öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit wurden bislang die erforderlichen Dienstleistungen, insbesondere für ein pädagogisches System, Rollout, Installation, Pflege, Systemkompatibilität usw., sowie die damit im Zusammenhang stehenden logistischen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen von einem Dienstleister erbracht, der von der Landeshauptstadt München ausgeschrieben wurde.
Der interkommunalen Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Augsburg und der Landeshauptstadt München endet zum 31.12.2021. Nach einer Übergangsfrist mit Ablauf des 30.04.2022 müssen die Augsburger Schulen in einem eigenständigen pädagogischen Netz betrieben werden.
Zunächst fünf dieser Schulen sollen bis zum 30.04.2022 in das neue IT-System überführt werden. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist die Einbindung von weiteren 25 Schulen (zwei weiteren Gymnasien, acht Mittelschulen/Förderzentren, zwei Berufsschulen und 13 Grundschulen) angedacht. Der Auftragnehmer erhält aufgrund der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung keinen Anspruch auf eine Einzelbeauftragung für eine bestimmte Anzahl von Schulen.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Stadtrat der Stadt Augsburg dem Einsatz von cloud-basierten Lösungen zugestimmt.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124),
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von pauschal [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Versicherungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
3. Eigenerklärung Scientology (Formblatt A 1),
4. Demokratieerklärung (Formblatt A 2),
s.o.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5. Vergleichbare Referenzen für ein pädagogisches Netzwerk
Als Mindestanforderung an die Eignung verlangt der Auftraggeber, dass der Bieter mindestens drei vergleichbare Referenzen für pädagogische Netzwerke als Cloudlösung nachweisen kann.
Die Vergleichbarkeit wird im Hinblick auf die inhaltliche Vergleichbarkeit (Einrichtung eines pädagogischen Netzwerks) anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet.
a) Referenz umfasst pädagogisches Netzwerk für mindesten 15 Schulen
b) Referenz umfasst Einbindung von Schulen mit mindestens 60 Lehrkräften, 600 Schüler:innen und 130 Geräten
c) Referenz umfasst Identity-Management mit Möglichkeit zur Organisation nach Klassen, Kursen, Arbeitsgruppen sowie zum manuellen Anlegen von Nutzern und Kursen
d) Referenz umfasst pädagogische Oberfläche mit mindestens folgenden Funktionen: Einsammeln von Hausaufgaben und Bildschirmkontrolle, Passwortrücksetzung auf Geräten von Schüler:innen, Tauschlaufwerke für gemeinsame Dokumente.
e) Referenz umfasst Gerätemanagement mit MDM-Funktionen von Microsoft Endpoint-Manager oder andere MDM-Software mit vergleichbarem Funktionsumfang.
f) Eigenerklärung über termingerechte und ordnungsgemäße Leistungserbringung, d.h. der Auftragnehmer musste nicht zur Leistungserfüllung angehalten werden.
Aufgrund der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten fünf Jahre (November 2016 bis November 2021) ab. Referenzen werden nur gewertet, wenn die Einrichtung und Inbetriebnahme des pädagogischen Netzwerks in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt und das pädagogische Netz für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten betrieben worden ist (Mindestanforderung).
Die Bieter sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen.
Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 VgV). Bietergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
6. Zertifizierung des Unternehmens
Das Unternehmen bzw. Beschäftigte des Unternehmens muss/müssen über folgende Zertifikate verfügen:
• Datacenter (Gold)
• DevOps (Gold)
• Windows and Devices (Gold)
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Bei später eingehenden Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]