Kommunikations- und Kollaborationstools für bayerische Schulen (KoKo22) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MBR000012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikations- und Kollaborationstools für bayerische Schulen (KoKo22)
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung eines IT-Systems bestehend aus:
Los 1: Einem Cloud Speicher mit einer WebOffice-Komponente mit spezifischen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps sowie einer Administrationsoberfläche.
Los 2: Einem Messenger mit spezifischen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps und einer Administrationsoberfläche.
Cloud Speicher mit WebOffice-Komponente
Cloud Speicher mit einer WebOffice-Komponente mit spezifischen, in der Leistungsbeschreibung konkret beschriebenen, Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps für sowie einer Administrationsoberfläche. Die WebOffice-Komponente nutzt den Cloud Speicher als Ablage. Der Cloud Speicher mit einer WebOffice-Komponente unterstützt die geforderten Schnittstellen zum Messenger (Los 2) sowie zu anderen Systemen (bspw. IDM).
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Eine ausführliche Leistungsbeschreibung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber fünfmal um je ein Jahr (12 Monate) verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt schriftlich und mindestens sechs Kalendermonate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer.
Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, auf vier geeignete Bewerber pro Los. Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der in der Auftragsbekanntmachung und in der Vergabeunterlage genannten Eignungskriterien (E) sowie Ausführungsbedingungen (X). Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung („Ausschlusskriterien“) erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der genannten „Bewertungskriterien“ mit Hilfe der Bewertungsmatrix bis zu vier geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
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Sofern mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden sind, werden diese zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge bei den Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden die vier Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen.
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Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der viertbeste Bewerber, so werden diese mit dem Viertbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d. h. neben den besten vier Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern weniger als vier geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
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Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
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E-2.2: Jahresumsatz im Bereich Cloud Computing (max. 2 Punkte für E-2.2): >25 Mio. €: 2 Punkte; 15-25 Mio. €: 1 Punkt
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E-3.2: Gültige Referenz zu hochskalierbarem Cloud Speicher (Summe der bis zu 3 bewerteten Referenzen fließt in die Gesamtsumme der Bewertung ein (max. 12 Punkte)):
- Gesamtauftragsvolumen > 400.000 € 2 Punkte; 200.000 - 400.000 €: 1Punkt; < 200.000 €: 0 Punkte
- Anzahl Nutzer: > 50.000: 2 Punkte; 20.001 - 50.000: 1 Punkt; 10.000 - 20.000: 0 Punkte
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E-3.3: Gültige Referenz zu hochskalierbarem Web-Office (Summe der bis zu 3 bewerteten Referenzen fließt in die Gesamtsumme der Bewertung ein (max. 18 Punkte für E-3.3)):
- Gesamtauftragsvolumen: > 200.000 €: 2 Punkte; 100.000 - 200.000 €: 1 Punkt; < 100.000 €: 0 Punkte
- Anzahl Nutzer: > 50.000: 2 Punkte; 10.001 - 50.000: 1 Punkt; 5.000 - 10.000: 0 Punkte
- Inkludierte Messengerfunktion: ja: 2 Punkte; nein: 0 Punkte
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E-3.4: Gültige Referenz zu kundenindividuellem Cloud Speicher und / oder WebOffice (Summe der bis zu 3 bewerteten Referenzen fließt in die Gesamtsumme der Bewertung ein (max. 30 Punkte für E-3.4)):
- Öffentlicher Auftraggeber: ja: 1 Punkt; nein: 0 Punkte
- Gesamtauftragsvolumen: > 40.000 €: 2 Punkte; 20.000 - 40.000 €: 1 Punkt; < 20.000 €: 0 Punkte
- Anzahl der Nutzer: > 20.000: 2 Punkte; 5.001 - 20.000: 1 Punkt; 1.000 - 5.000: 0 Punkte
- Einsatz im schulischen Umfeld: ja: 1 Punkt; nein; 0 Punkte
- Umfang kundenindividueller Anpassungen; > 100 PT/Jahr: 2 Punkte; 51 - 100 PT/Jahr: 1 Punkt; 20 - 50 PT/
Jahr: 0 Punkte
- Erfahrung in der IDM-Anbindung: ja mit OpenID Connect/OAuth2: 2 Punkte; ja: 1 Punkt; nein: 0 Punkte
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E-3.5: Zertifizierungen zum Thema Nachhaltigkeit (max. 3 Punkte für E-3.5):
- Eingereichte Zertifizierungen: DIN EN ISO 50001: 1 Punkt; DIN EN ISO 14001: 1 Punkt; LEED Zertifizierung
„Certified“ oder „Silver“: 1 Punkt; LEED Zertifizierung „Gold“ oder „Platinum“: 2 Punkte; TSE Zertifizierung Level 1 oder Level 2: 1 Punkt TSE Zertifizierung Level 3 oder Level 4: 2 Punkte
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X-3: Nachhaltigkeit (max. 3 Punkte für X-3):
- PUE-Wert: < 1,4: 3 Punkte; 1,4 bis 1,5: 2 Punkte; > 1,5 und <= 1,7: 1 Punkt; > 1,7: 0 Punkte
1) Fünfmalige Möglichkeit zur Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr
2) Verwaltungsspeicherbereich mit separat formulierten Anforderungen (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 5.1.6.)
3) Optionale Lasttestfälle (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 5.2.3.2.)
Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden.
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Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Der Bewerber muss bei Interesse an beiden Losen sowohl für Los 1 als auch für Los 2 einen gesonderten Satz aller geforderten Nachweise einreichen.
Messenger
Messenger mit spezifischen, in der Leistungsbeschreibung konkret beschriebenen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps und einer Administrationsoberfläche. Der Messenger nutzt als Ablageort von empfangenen Dateien u.a. den Cloud Speicher (Los 1). Der Messenger unterstützt die geforderten Schnittstellen zum Cloud Speicher und zum WebOffice (Los 1) sowie zu anderen Systemen (bspw. IDM).
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber fünfmal um je ein Jahr (12 Monate) verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt schriftlich und mindestens sechs Kalendermonate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer.
Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, auf vier geeignete Bewerber pro Los. Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der in der Auftragsbekanntmachung und in dieser Vergabeunterlage genannten Eignungskriterien (EK). Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung („Ausschlusskriterien“) erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten „Bewertungskriterien“ bis zu 4 geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die Bewertungskriterien dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Sofern mehr als 4 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden diese zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden die 4 Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen.
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Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der viertbeste Bewerber, so werden diese mit dem Viertbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d. h. neben den besten 4 Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern weniger als 4 geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV). Anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix für die Teilnahmeanträge erfolgt ggf. die Auswahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix für die Teilnahmeanträge erfolgt ggf. die Auswahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
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E-2.2: Jahresumsatz im Bereich Cloud Computing (max. 2 Punkte für E-2.2): > 25 Mio. €: 2 Punkte; 10 - 25 Mio.
€: 1 Punkt
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E-4.2: Gültige Referenz zu hochskalierbarem Messenger (Summe der bis zu 3 bewerteten Referenzen fließt in die Gesamtsumme der Bewertung ein ((max. 18 Punkte für E-4.2)):
- Gesamtauftragsvolumen > 400.000 €: 2 Punkte; 200.000 - 400.000 €: 1 Punkt; < 200.000 €: 0 Punkte
- Anzahl Nutzer: >50.000: 2 Punkte; > 20.000 - 50.000 1 Punkt; 10.000 - 20.000: 0 Punkte
- Inkludierte Cloud Speicherfunktion: ja: 2 Punkte; nein: 0 Punkte
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E-4.3: Gültige Referenz zu kundenindividuellem Messenger (Summe der bis zu 3 bewerteten Referenzen fließt in die Gesamtsumme der Bewertung ein (max. 30 Punkte für E-4.3)):
- Öffentlicher Auftraggeber: ja: 1 Punkt; nein: 0 Punkte
- Gesamtauftragsvolumen: > 40.000 €: 2 Punkte; 20.000 - 40.000 €: 1 Punkt; < 20.000 €: 0 Punkte
- Anzahl Nutzer: >20.000: 2 Punkte; > 5.000 - 20.000: 1 Punkt; 1.000 - 5.000: 0 Punkte
- Einsatz im schulischen Umfeld: ja: 1 Punkt; nein: 0 Punkte
- Umfang kundenindividueller Anpassungen: > 100 PT/Jahr: 2 Punkte; > 50 - 100 PT/Jahr: 1 Punkt; 20 - 50 PT/
Jahr: 0 Punkte
- Erfahrung in der IDM-Anbindung: ja, mit OpenID Connect/OAuth2: 2 Punkte; ja: 1 Punkt; nein: 0 Punkte
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E-4.4: Zertifizierungen zum Thema Nachhaltigkeit (max. 3 Punkte für E-4.4):
- Eingereichte Zertifizierungen: DIN EN ISO 50001: 1 Punkt; DIN EN ISO 14001: 1 Punkt; LEED Zertifizierung
„Certified“ oder „Silver“: 1 Punkt; LEED Zertifizierung „Gold“ oder „Platinum“: 2 Punkte; SE Zertifizierung Level 1 oder Level 2: 1 Punkt; TSE Zertifizierung Level 3 oder Level 4: 2 Punkte
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X-3: Nachhaltigkeit (max. 3 Punkte für X-3):
- PUE-Wert: < 1,4: 3 Punkte; 1,4 bis 1,5: 2 Punkte; > 1,5 und <= 1,7: 1 Punkt; > 1,7: 0 Punkte
Fünfmalige Möglichkeit zur Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr
Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden.
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Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Der Bewerber muss bei Interesse an beiden Losen sowohl für Los 1 als auch für Los 2 einen gesonderten Satz aller geforderten Nachweise einreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Kriterien gelten für Los 1 und Los 2:
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A. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
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E-1.1: Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist unter Verwendung der Anlage D „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der BG und allen Unterauftragnehmern, dessen Eignung herangezogen wird, einzureichen (Ausschlusskriterium).
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B. Notwendige Angaben für einen Abruf aus dem Gewerbezentralregister:
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E-1.2: Die Anlage E "Gewerbezentralregister" ist vom Bewerber (bzw. allen Mitgliedern einer BG) auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bewerber in Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt (Ausschlusskriterium).
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C. Scientology- Schutzerklärung:
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E-1.3: Der Bewerber (bzw. alle Mitglieder einer BG) sowie Unterauftragnehmer, deren Eignung für andere Kriterien herangezogen wird, müssen das in den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt „Scientology- Schutzerklärung“ (Anlage F) zur Kenntnis nehmen und dessen Inhalt akzeptieren (Ausschlusskriterium).
A. Angaben zum Umsatz:
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E-2.1: Der Bewerber (bzw. alle Mitglieder einer BG) hat in der Anlage G „Jahresumsatz“ zu erklären, dass der addierte Jahresumsatz seines Unternehmens im Bereich Cloud Computing in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2018 - 2020) mindestens 10 Mio. Euro (bei Los 1) bzw. mindestens 7 Mio. Euro (bei Los 2) betrug (Ausschlusskriterium). Wird hier im Sinne der Eignungsleihe auf einen Unterauftragnehmer zurückgegriffen, hat dieser die Anlage ebenfalls auszufüllen.
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B. Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
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E-2.3: Gefordert wird (für Los 1 sowie für Los 2) das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen (Ausschlusskriterium):
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie
- für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr).
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A. Mindestanforderung an den Umsatz:
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E-2.1: Der addierte Jahresumsatz im Bereich Cloud Computing muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2018 - 2020) mindestens 10 Mio. Euro (bei Los 1) bzw. mindestens 7 Mio. Euro (bei Los 2) betragen haben.
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B. Mindestanforderung an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
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E-2.3: (gilt für Los 1 sowie für Los 2) Mindestdeckungssummen:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie
- für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr).
A. Unternehmensreferenzen (E-3.1 / E-4.1):
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I. Los 1:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jedoch jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen mittels der Anlage I „Referenzen Los 1“ einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird (Ausschlusskriterium)):
· Eine (1) Referenz für den Bereich Bereitstellung Cloud Speicher (E-3.2).
· Eine (1) Referenz für den Bereich Bereitstellung WebOffice (E-3.3).
· Eine (1) Referenz für den Bereich „kundenindividuelles System“ (E-3.4).
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II. Los 2:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jedoch jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen mittels der Anlage J „Referenzen Los 2“ einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird (Ausschlusskriterium)):
· Eine (1) Referenz für den Bereich Bereitstellung Messenger (E-4.2).
· Eine (1) Referenz für den Bereich „kundenindividuelles System“ (E-4.3).
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B. Angaben zu Zertifizierungen (E-3.5 / E 4.4)
(gilt für Los 1 sowie für Los 2)
Angaben, ob der Bewerber über nachfolgende Zertifizierungen verfügt:
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001
- LEED Zertifizierung der Klasse „Certified“ oder „Silver“
- LEED Zertifizierung der Klasse „Gold“ oder „Platinum“
- TSE Zertifizierung Level 1 oder Level 2
- TSE Zertifizierung Level 3 oder Level 4
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Dabei bedeutet TSE „Trusted Site Energy Efficiency for Data Centers” und LEED „Leadership in Energy and Environmental Design”. Kopien der Zertifikate sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:
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I. Los 1:
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E-3.2: Mindestens eine (1) Referenz für den Bereich Bereitstellung Cloud Speicher:
Der Bewerber erklärt, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) für mindestens 6 Monate einen hochskalierbaren Cloud Speicher bereitgestellt und betrieben hat (Ausschlusskriterium). Unter hochskalierbar ist dabei zu verstehen, dass das System durch Konfigurationsänderungen und ohne Anpassung der Systemarchitektur auf steigende Nutzerzahlen angepasst werden kann. Als gültige Leistungen für diese Referenz gelten dabei nur Lösungen, welche für mindestens 10.000 Nutzer betrieben wurden und bei denen neben der Bereitstellung und dem Betrieb einer hochskalierbaren Lösung auch Supportdienstleistungen für die Endnutzer (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Unterauftragnehmer) erbracht wurden.
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E-3.3: Mindestens eine (1) Referenz für den Bereich Bereitstellung WebOffice:
Der Bewerber erklärt, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) für mindestens 6 Monate ein hochskalierbares WebOffice bereit gestellt und betrieben hat (Ausschlusskriterium). Unter hochskalierbar ist dabei zu verstehen, dass das System durch Konfigurationsänderungen und ohne Softwareanpassungen auf steigende Nutzerzahlen angepasst werden kann. Als gültige Leistungen für diese Referenz gelten dabei nur Lösungen, welche für mindestens 5.000 Nutzer betrieben wurden und bei denen neben der Bereitstellung und dem Betrieb einer hochskalierbaren Lösung auch Supportdienstleistungen für die Endnutzer (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Unterauftragnehmer) erbracht wurden.
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E-3.4: Mindestens eine (1) Referenz für den Bereich „kundenindividuelles System“:
Aus der Referenz muss ersichtlich werden, inwieweit der Bewerber in der Lage ist, seinen Cloud Speicher / sein WebOffice auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden anzupassen.
Der Bewerber erklärt, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) für mindestens 6 Monate einen auf die Kundenwünsche angepassten Cloud Speicher und/oder ein WebOffice angeboten und für mindestens 1.000 Nutzer betrieben hat (Ausschlusskriterium). Als gültige Leistungen für diese Referenz gelten dabei nur Lösungen, bei denen der Bewerber das verfügbare Standardsystem auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst und gewünschte Zusatzfunktionen entwickelt hat. Bei diesen Weiterentwicklungen muss es sich um Aktivitäten in einer Höhe von mindestens 20 Personentage (PT) pro Jahr handeln.
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II. Los 2:
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E-4.2: Mindestens eine (1) Referenz für den Bereich Bereitstellung Messenger:
Der Bewerber erklärt, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) für mindestens 6 Monate einen hochskalierbaren Messenger bereitgestellt und betrieben hat. Unter hochskalierbar ist dabei zu verstehen, dass das System durch Konfigurationsänderungen und ohne Softwareanpassungen auf steigende Nutzerzahlen angepasst werden kann (Ausschlusskriterium). Als gültige Leistungen für diese Referenz gelten dabei nur Lösungen, welche für mindestens 10.000 Nutzer betrieben wurden und bei denen neben der Bereitstellung und dem Betrieb einer hochskalierbaren Lösung auch Supportdienstleistungen für die Endnutzer (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Unterauftragnehmer) erbracht wurden.
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E-4.3: Mindestens eine (1) Referenz für den Bereich „kundenindividuelles System“:
Aus der Referenz muss ersichtlich werden, inwieweit der Bewerber in der Lage ist, seinen Messenger auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden anzupassen.
Der Bewerber erklärt, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) für mindestens 6 Monate einen auf die Kundenwünsche angepassten Messenger angeboten und für mindestens 1.000 Nutzer betrieben hat (Ausschlusskriterium). Als gültige Leistungen für diese Referenz gelten dabei nur Lösungen, bei denen der Bewerber das verfügbare Standardsystem auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst und gewünschte Zusatzfunktionen entwickelt hat. Bei diesen Weiterentwicklungen muss es sich um Aktivitäten in einer Höhe von mindestens 20 Personentage (PT) pro Jahr handeln.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen (Ausschlusskriterien):
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X-1: Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage K Formblatt Ausführungsbedingungen, Abschnitt „No Spy“ u.a. zu erklären, dass er im Auftragsfalle sämtliche Systeme frei von Schaden stiftender Software betreiben wird.
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X-2: Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage K „Formblatt Ausführungsbedingungen, Abschnitt „Ort der Datenverarbeitung“ u.a. zu erklären, dass er im Auftragsfall garantieren wird, dass sämtliche personenbezogenen Daten, die der Auftragnehmer unter diesem Vertrag verarbeitet, ausschließlich in der EU (Europäische Union) bzw. dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) oder einem Staat mit Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission verarbeitet werden.
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X-3: Die vom Bewerber (bzw. Mitglied einer BG oder im Falle der Eignungsleihe vom Unterauftragnehmer) zugesicherte PUE (Power Usage Effectiveness) im Rechenzentrum sollte maximal 1,7 betragen.
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Für ausführlichere Angaben zu den Ausführungsbedingungen wird auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerber-/Bietergemeinschaften
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Bewerber-/Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage A „Struktur Bewerber“ und Anlage B „Erklärung der Bietergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage B zu erklären.
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2) Einsatz anderer Unternehmen
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In der Anlage A „Struktur Bewerber“ ist anzugeben, ob der Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Unterauftragnehmer ist jedes Unternehmen, das einen Teil der Leistung ausführt. Sofern der Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe und dem „bloßen“ Unterauftragnehmereinsatz zu unterscheiden.
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2.1) Eignungsleihe
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Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Unterauftragnehmer, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bewerbern/Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen. In Anlage A „Struktur Bewerber“ ist anzugeben, ob der Bewerber von einer Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- In Anlage A, Abschnitt 3 hat er die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen.
- Für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bewerber die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will, und
- er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (unter Verwendung von Anlage C „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) einzureichen, um nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
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2.2) Bloßer Unterauftragnehmereinsatz
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Der Bewerber hat auch – unter Verwendung der Anlage A „Struktur Bewerber“ - zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer Unterauftragnehmereinsatz“). Ein bloßer Unterauftragnehmereinsatz setzt voraus, dass der Bewerber die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Hinweis: Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (entsprechend Anlage D) nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, bei der Aufforderung zum BAFO von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, (a) die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und (b) den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.
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3)Verhandlungen
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Es ist grundsätzlich beabsichtigt, dass der Auftraggeber mit allen Bietern, die zur Angebotsabgabe (Erstangebot bzw. spätere überarbeitete Angebote) aufgefordert wurden und daraufhin ein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben, bis zu drei Verhandlungsrunden durchführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein
etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.