Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000409
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 63 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 63 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen. Mindestabnahme beträgt insgesamt 45 Mio. Blatt pro Jahr, die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 59,15 Mio. Blatt DIN A 4 und 305.000 Blatt DIN A 3 jährlich. Die Höchstabnahmemenge beträgt jährlich 89 Mio. Blatt DIN A 4 und 1 Mio. Blatt DIN A 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
-Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen zu rügen.
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
-Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet
nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.