Städtebauliche Planungs- und Beratungsleistungen und Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Heft 19 - Konversion ehemaliger Fliegerhorst Erding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Planungs- und Beratungsleistungen und Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Heft 19 - Konversion ehemaliger Fliegerhorst Erding
Städtebauliche Planungsleistungen insbesondere Analysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Beratungsleistungen sowie Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Heft 19 - Konversion ehemaliger Fliegerhorst Erding.
Erding
Im Oktober 2011 wurde der Stadt Erding gegenüber bekanntgegeben, dass der Fliegerhorst Erding geschlossen werden soll. Seitdem hat die Stadt Erding unter anderem folgende Untersuchungen und Planungen in Auftrag gegeben, die von der Städtebauförderung im „Sonderprogramm Militärkonversion“ gefördert wurden:
- Entwicklungskonzept Fliegerhorst 2013
- Ideenwettbewerb Langengeisling Ost 2014
- Fliegerhorst Schutzgutachten 2016
- Machbarkeitsstudie Neuer Bahnhof 2021 (laufend)
- Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Planungswettbewerb 2021
Das geplante Stadtumbaugebiet „Fliegerhorst Erding“ umfasst eine Größe von ca. 356 ha. Das Areal war seit dem Bau des Fliegerhorstes ab 1935 militärisches Sperrgebiet. Mit dem Freizug der Liegenschaft durch die Bundeswehr, geplant zum 1.1.2025, endet die militärische Nutzung. Dann sollen diese Flächen wieder in den städtebaulichen Kontext integriert und zivil genutzt werden.
Die Aufgabe der militärischen Nutzung führt zu erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten. Aufgrund der militärischen Vornutzung hat das Areal und sein Umfeld städtebauliche, funktionale und gestalterische Mängel in unterschiedlicher Ausprägung:
Der Gebäudebestand mit ca. 390 Gebäuden ist in großem Umfang allein auf eine militärische Nutzung ausgelegt. Eine zivile Nachnutzung ist in den weit überwiegenden Fällen nicht möglich und städtebaulich nicht gewünscht. Auch der Zustand der Gebäudesubstanz ist in einigen Fällen als mangelhaft zu bewerten. Bis auf den Erhalt einiger prägender Gebäude, soll der Gebäudebestand daher nicht erhalten werden.
Erfahrungen von anderen Konversionsstandorten zeigen, dass gerade die technische Infrastruktur aufgrund von Lage, Zustand und Dimension für eine zivile Nachnutzung ungeeignet ist. Das für den Fliegerhorst ausgelegte eigenständige Erschließungssystem ist so nicht weiter nutzbar. Ebenso macht das Nachnutzungskonzept des Fliegerhorstes (Wohnen, Gewerbe, Freizeit und Erholung, Freiraum) einen Rückbau der Erschließung erforderlich. Eine komplette Neuerschließung samt oberirdischer und unterirdischer Verbindungen ist angezeigt, auch um das Areal wieder an bestehende Siedlungsbereiche anzuschließen und in den städtebaulichen Kontext einzufügen.
Aufgrund der militärischen Vornutzung, der Einwirkungen des Zweiten sowie dem Umgang mit umweltbelastenden Stoffen ist insbesondere mit dem Vorkommen von Abfällen, Altlasten, Kampfmitteln und Schadstoffen im Boden zu rechnen.
Auf dem Stadtumbaugebiet entsteht der Neue Bahnhof Erding mit Umfeld als Knotenpunkt zwischen S- und Regionalbahnverkehr. Der unterirdische Bahnhof mit darüberliegendem Busbahnhof wird nicht nur neuer Eingang zum Stadtteil, sondern auch neuer Stadteingang zur Stadt Erding.
Einer der Preisträgerentwürfe des Städtebaulichen und landschaftsplanerischen Planungswettbewerbes soll im weiteren Verfahren gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts überarbeitet werden. Die Öffentlichkeit wie auch die Träger öffentlicher Belange sollen bei der Überarbeitung des Entwurfs hin zu einem Städtebaulichen Rahmenplan beteiligt werden.
Die Maßnahme ist eine Fördermaßnahme. Die Abstimmung aller Leistungen und Unterlagen mit dem Fördermittelgeber, der Regierung von Oberbayern ist eine Grundleistung.
Als Leistungsabschluss wird derzeit vom Jahr 2026 ausgegangen.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 5von 128 Punkten 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
b) Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern mit Abschluss eines Hochschulstudiums und Berufserfahrung seit Studienabschluss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 5 von 100 Punkten c) Referenzen, Mindestanforderungen: Erfahrung bei städtebaulichen Planungsleistungen bei Konversionsprojekten öffentlicher Auftraggeber mit Entwicklungsziel bauliche Verdichtung auf mind. 10 ha. mit Leistungsbeginn seit 2001, 2 Referenzprojekte, Gewichtung 44 von 100 Punkten.
d) Referenzen, Mindestanforderungen: Erfahrung bei Leistungen gem. AHO Heft 19 Kapitel 2 für Flächen mit Entwicklungsziel bauliche Verdichtung mit Leistungsbeginn seit 2001, 2 Referenzprojekte, Gewichtung 36 von 100 Punkten.
e) Referenzen, Technische Kompetenz und Erfahrung bei Projekten seit 2018, GIS-Anwendung und PKM-Systemanwendung, 1 Referenzprojekt, Gewichtung 10 von 100 Punkten.
Die Kriterien werden in der Vergabeunterlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages" noch weiter beschrieben. Es werden nur Referenzen gewertet, die die obigen Mindestanforderungen erfüllen. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen nicht, ist dies kein Ausschlußgrund für die Bewerbung.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit der Vertragsunterzeichnung beauftragt werden soll: Grundlagenermittlung für das Projekt, die lösungsunabhängigen Analysen und die Projektsteuerung der Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes.
Weitere Optionen:
— Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen,
— Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt mit einem Vertragsmuster des Auftraggebers.
Die Unter II. 2.7 angegebenen Leistungszeit enthält auch die Regelleistungszeit B (nachlaufende Leistungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AentG;
4. Erklärung über wirtschaftliche und/ oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV;
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben;
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leitungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10. Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnergesellschaften und Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Es werden Angaben gefordert zu:
Mittel des Rechnungswertes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages – Es werden Angaben gefordert zu:
1. Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern mit Berufserfahrung seit Studienabschluss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Erfahrung bei städtebaulichen Planungsleistungen bei Konversionsprojekten öffentlicher Auftraggeber mit Entwicklungsziel bauliche Verdichtung auf mind. 50 ha. mit Leistungsbeginn seit 2001,
Gewertet werden:
— Besandsaufnahme und Analysen von Glächen und Gebäuden bei Konversionsflächen über 10 ha;
— Quantitative Standortanalysen zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Angebots- und Nachfragesituation; Mieten und Marktpreisen, Wettbewerbsanalyse — Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für Flächen mit Wohn- und Gewerbenutzung über 10ha — Flächen mit Rückbau von Altlasten mind. 5 ha — Erste bauliche Maßnahmen abgeschlossen Gewertet werden:
- Leitung von Projektgruppensitzungen mit mindestens 3 Stakeholdern über mind. 3 Jahre
- Steuerung von Konversionsprojekten, die eine Übertragung des Eigentums der Konversionsfläche beinhaltet haben, Fläche mind. 10 ha
- Gesamt-Terminmanagement bei Projekten mit mind. 3 Stakeholdern
- Koordination der Grunderwerbsverhandlungen als Teil der Leistung
- Maßnahme des Besonderen Städtebaurechts
GIS-Anwendung und Anwendung eines komplexen PKM-Systems seit 2018.
Sonstiges:
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A4 Anlagenblättern pro Projekt angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Anforderung an den Firmeninhaber oder die für die Erbringung der Leistung verantwortliche Person:
Qualifikation in der Stadtplanung.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmer, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
— wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder — wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2013/55/EU angezeigt haben.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Die Unterlagen sind durch den Bewerber in einer PDF-Datei zusammenzufassen, max. Dateigröße 10 MB;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV);
9) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland